Drucksache 18 / 18 526 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dennis Buchner (SPD) vom 09. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. April 2019) zum Thema: Blankenburger Süden II - Bürgerbeteiligung und Antwort vom 25. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Apr. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Dennis Buchner (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 18526 vom 09. April 2019 über Blankenburger Süden II - Bürgerbeteiligung Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Werden aus Sicht des Senats die „12 Regeln zur Bürgerbeteiligung“, die in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung entwickelt wurden, eingehalten? Antwort zu 1: Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei den angesprochenen „12 Regeln zur Bürgerbeteiligung“ um die im Entwurf vorliegenden 11 Grundsätze aus dem Prozess der „Berliner Leitlinien für Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an Prozessen und Projekten der räumlichen Stadtentwicklung“ mit Stand 26.09.2018 handelt. In diesem Sinne kann die Frage mit „ja“ beantwortet werden. So zeichnet sich z.B. das Projekt „Stadt behutsam weiterbauen im Blankenburger Süden“ bereits seit Beginn durch einen intensiven Austausch mit der Bürgerschaft vor Ort aus. Neben dem seit September 2016 bestehenden regelmäßigen Kontakt mit dem Forum Blankenburger Süden wurde auch auf Anregung des Forums Blankenburger Süden hin, parallel zur Beauftragung des Auftragnehmers für die Vorbereitenden Untersuchungen, ein Auftragnehmer für die Erstellung eines Beteiligungskonzeptes beauftragt. Dieses Konzept wurde maßgeblich im Jahr 2017 partizipativ in einem umfassenden Prozess vor Ort mit der interessierten Bürgerschaft entwickelt. Zudem erfolgt eine umfangreiche Bereitstellung von Informationen über den Internetauftritt des Projektes. In regelmäßigen Rundschreiben/Newslettern wird per E-Mail über Neuigkeiten und Zwischenstände zum Projekt informiert. Eine Projektmailadresse sowie die im vergangenen Jahr eingerichtete Vor-Ort-Sprechstunde ermöglichen eine barrierearme Kontaktaufnahme mit den Planenden seitens Verwaltung und Auftragsnehmenden. Auch zukünftig ist es vorgesehen, Bürgerbeteiligung im Sinne der 11 Grundsätze durchzuführen. 2 Frage 2: Wie erklärt sich die Senatsverwaltung die erhebliche Unzufriedenheit der engagierten Blankenburger Stadtgesellschaft mit den bisherigen Formaten der Bürgerbeteiligung? Antwort zu 2: Die schon mit Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen im September 2016 aufgenommenen Gespräche und Abstimmungen seitens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen mit den im Forum Blankenburger Süden sich engagierenden Bürgerinnen und Bürgern wie auch der anschließenden umfangreichen Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern bei der partizipativen Erarbeitung des Kommunikations- und Partizipationskonzeptes in Form von vier Bürgerwerkstätten im Frühjahr 2017 stießen auf große Mitwirkungsbereitschaft und Zustimmung bei der „engagierten Blankenburger Stadtgesellschaft“. Beim Start der Beteiligung zu den Inhalten der Vorbereitenden Untersuchungen kam es – insbesonderen zu den drei zur Diskussion gestellten Alternativen A, B und C – im Rahmen der sogenannten „Auftaktarena“ am 03. März 2018 wie auch der zeitgleich gestarteten Online-Beteiligung aufgrund der dabei kommunizierten Inhalte zu erheblichen Irritationen in der Öffentlichkeit, die im Nachgang zu einem Umsteuern im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen führten. Im Ergebnis dieser Umsteuerung kam es zum einen zu einer räumlichen und inhaltlichen Fokussierung auf einen ca. 150 ha großen Teilraum des bisherigen VU-Gebietes mit dem inhaltlichen Schwerpunkt „Errichtung eines neuen Stadtquartiers für 5.000 – 6.000 Wohnungen“. Zum anderen wird es einen auf diesen „Fokusraum“ bezogenes städtebauliches diskursives / kooperatives Werkstattverfahren zwecks paralleler Erarbeitung von städtebaulichen Testentwürfen durch 3 – 4 Planungsbüros einschließlich Einbindung der Öffentlichkeit in der zweiten Jahreshälfte 2019 geben. Für dieses Werkstattverfahren müssen vorher u.a. aus der zur Zeit seitens der SenUVK durchgeführten Machbarkeitsuntersuchung zur „Verkehrserschließung Blankenburg“ erste belastbare Zwischenergebnisse vorliegen, die für Sommer 2019 erwartet werden. Vor diesem Hintergrund „ruht“ somit die „inhaltliche“ Beteiligung der Öffentlichkeit seit der „Auftaktarena“ vom 03. März 2018, da eine inhaltliche Weiterbearbeitung erst mit dem Werkstattverfahren ab Sommer 2019 wieder aufgenommen werden kann. Eine „erhebliche Unzufriedenheit der engagierten Blankenburger Stadtgesellschaft mit den bisherigen Formaten der Bürgerbeteiligung“ kann so nicht bestätigt werden. Frage 3: Wie erklärt sich die Senatsverwaltung die Beschwerden, dass zahlreiche Fragen aus Bürgerwerkstätten, Online-Foren sowie diverse Zuschriften von Vereinen nicht beantwortet wurden, darunter Zuschriften aus dem Bürgerverein Stadtentwicklung, der Garten- und Siedlerfreunde und des Forums Blankenburger Süden? 3 Antwort zu 3: Der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen sind solche Beschwerden nicht bekannt. Im Gegenteil: alle an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen gerichteten und in ihre Zuständigkeit fallenden Fragen wurden beantwortet. Frage 4: Die Senatsverwaltung bietet Sprechstunden ausschließlich für „Betroffene“ an. Wie viele „Betroffene“ haben das Angebot bisher wahrgenommen? Wie definiert die Senatsverwaltung „Betroffenheit“? Frage 5: Warum hat sich der Senat dagegen entschieden, in Form eines „Infopoints“ über aktuelle Entwicklungen zu informieren, der regelmäßig von allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern aufgesucht werden kann und keinen Ort etabliert, an dem regelmäßig Feedback gegeben werden kann? Antwort zu 4 und 5: Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen bietet seit dem 20. November 2018 in der am 16. November 2018 eröffneten „Vor-Ort-Sprechstunde“ regelmäßige „Dienstags- und Donnerstagstermine“ an. An den für jedermann offenen Dienstagsterminen wird im losen Wechsel entweder zu einzelnen Schwerpunktthemen oder zum allgemeinen Projektstand berichtet. An den Donnerstagsterminen, die nach telefonischer Terminvereinbarung stattfinden, können mit einzelnen Betroffenen deren ggf. bestehende konkrete Betroffenheit gemeinsam in den Blick genommen und – soweit möglich – einzelne Fragen beantwortet werden. Bisher fanden 23 solche Donnerstagstermine statt. Eine Definition von „Betroffenheit“ wird dabei seitens der Senatsveraltung für Stdtentwicklung und Wohnen nicht vorgenommen. Auch die „Donnerstagstermine“ können von jedermann in Anspruch genommen werden. Die Vor-Ort-Sprechstunde hat auch die Funktion der Information. Hier kann auch Feedback gegeben werden. Eine zeitliche Ausweitung war aufgrund der Nachfrage bisher nicht erforderlich. Frage 6: Wieviel hat der Prozess der Bürgerbeteiligung bisher gekostet und welche Kosten sind insgesamt für die Beteiligungsformate vorgesehen? Antwort zu 6: Die bisher bei dem mit der Bürgerbeteiligung beauftragten Dienstleister angefallenen Personal- und Sachkosten summieren sich auf 281.344,87 Euro (brutto). Wieviel Kosten für die zukünftige Bürgerbeteiligung anfallen werden ist noch nicht absehbar. 4 Die Personal- und Sachkosten für die Öffentlichkeitsbeteiligung bei den beteiligten Senatsverwaltungen werden nicht gesondert erfasst. Berlin, den 25. April 2019 Lompscher ................................ Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen