Drucksache 18 / 18 531 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Ziller (GRÜNE) vom 09. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. April 2019) zum Thema: Beitrag Berlins zu FITKO (Föderale IT-Kooperation) und Antwort vom 18. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Apr. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Stefan Ziller (GRÜNE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18531 vom 09. April 2019 über Beitrag Berlins zu FITKO (Föderale IT-Kooperation) ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Rolle spielt die FITKO (Föderale IT-Kooperation) für die Digitalisierung und Modernisierung der Berliner Verwaltung? Zu 1.: Das Land Berlin als Mitgliedsland des IT-Planungsrats (IT-PLR) profitiert direkt von der durch den IT-PLR koordinierten IT-Zusammenarbeit und IT-Standardisierung von Bund und Ländern. Bei der Umsetzung der IT-PLR-Beschlüsse bedarf es aufgrund der hohen Komplexität und Heterogenität der bestehenden IT-Strukturen, Prozesse und rechtlichen Regelungen im föderalen Kontext einer effektiven und zielgerichteten Steuerung und einer Bündelung der bestehenden organisatorischen, personellen und finanziellen Ressourcen des IT-PLR. Da dies aktuell noch nicht hinreichend gegeben ist, soll mit FITKO in Form einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) in gemeinsamer Trägerschaft aller Länder und des Bundes, mit Sitz in Frankfurt am Main, eine entsprechende effektive organisatorische Struktur geschaffen werden, um diesen Notwendigkeiten gerecht zu werden. FITKO als schlanke, mit gemeinschaftlichen Ressourcen ausgestattete, spezialisierte Unterstützungseinheit stärkt damit die Handlungsund Steuerungsfähigkeit des IT-PLR. 2. Welchen Beitrag will und wird Berlin zur FITKO leisten? Welche Maßnahmen sind davon im Hinblick auf die anstehenden Haushaltsberatungen relevant? Zu 2.: Finanzielle Auswirkungen für das Land Berlin entstehen zum einen durch den Betrieb der gemeinsamen AöR FITKO, zum zweiten durch die Vereinbarung eines Digitalisierungsbudgets und zum dritten mittelbar durch die Festlegung eines verbindlichen einheitlichen Finanzierungsschlüssels für die Projekte und Produkte des IT-PLR. Für die gemeinsame Anstalt ergibt sich nach vorläufigen Planungen aufgrund des Aufgabenumfangs und des ermittelten Personalbedarfs ein jährlicher finanzieller Seite 2 von 2 Mehrbedarf gegenüber der bisherigen Geschäftsstelle des IT-PLR von insgesamt bis zu 2,7 Mio. Euro (laufende Mehrkosten). Der Erste IT-Änderungsstaatsvertrag sieht hierfür einen einheitlichen Finanzierungsschlüssel vor: 25 Prozent Anteil Bund und 75 Prozent Anteil Länder, aufgeteilt nach dem sog. Königsteiner Schlüssel. Das Sitzland Hessen trägt vorweg eine Sitzlandquote. Das Land Hessen geht derzeit von einem Kostenanteil für das Sitzland in der Höhe von 500.000 Euro aus. Nach derzeitiger Planung ergibt sich für das Land Berlin nach Abzug der Sitzlandquote aktuell ein Mehrbedarf i. H. v. ca. 85.000 € jährlich. Im Ersten IT-Änderungsstaatsvertrag verpflichten sich Bund und Länder zudem für die Jahre 2020 bis 2022 ein Digitalisierungsbudget im Umfang von bis zu 180 Mio. Euro zur Verfügung zu stellen. Der Bund trägt einen Anteil von 35 Prozent und die Länder einen Anteil von 65 Prozent, aufgeteilt nach Königsteiner Schlüssel. Für das Land Berlin entsteht ein jährlicher Anteil in Höhe von ca. 2,0 Mio. Euro. 3. Welche gemeinschaftlichen Ressourcen bei der FITKO können Berlin auf dem Weg in die digitale Verwaltung unterstützen und entlasten? Zu 3.: Die bestehenden Geschäfts- und Koordinierungsstellen werden mit Übergang der Aufgaben in die FITKO aufgelöst und die vorhandenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die AöR FITKO überführt. Zusätzlich zu den o.g. Aufgaben soll die AöR FITKO weitere Aufgaben insbesondere in den Bereichen föderale IT-Strategie, strategisches Bedarfsmanagement und föderales Architekturmanagement wahrnehmen. Damit soll der IT-PLR zukünftig in die Lage versetzt werden, gemeinsam mit den IT-Bedarfsträgern von Bund, Ländern und Kommunen sowie den Fachministerkonferenzen, IT- Bedarfe systematisch zu erheben und entsprechende Angebote bereit zu stellen. Auf diese Weise kann ein übergreifendes strategisches Zielbild einer föderalen IT-Landschaft erarbeitet und eine kontinuierliche föderale IT-Planung durchgeführt werden. Berlin, den 18. April 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport