Drucksache 18 / 18 532 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Ziller (GRÜNE) vom 09. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. April 2019) zum Thema: i-Kfz: Kfz-Online-Zulassung in Berlin und Antwort vom 18. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. April 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Stefan Ziller (GRÜNE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18 532 vom 09. April 2019 über i-Kfz: Kfz-Online-Zulassung in Berlin ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet der Senat die Zustimmung des Bundesrates vom 15. Februar 2019 zur Kfz-Online- Zulassung? Zu 1.: Der Senat begrüßt die Zustimmung des Bundesrates vom 15. Februar 2019 zur Umsetzung der Stufe 3 iKfz, die die erweiterte Kfz-Online-Zulassung ermöglicht. Dadurch wird die Voraussetzung für die weitere Digitalisierung der Kfz- Zulassungsbehörde geschaffen. 2. Ab wann kann eine Kfz-Online-Zulassung in Berlin umgesetzt werden? Zu 2.: Die von mehreren Bundesministerien unter Federführung des Bundesministeriums für Verkehr und Digitale Infrastruktur (BMVI) ursprünglich für 2018 geplante Verordnung zur Umsetzung der Stufe 3 i-Kfz wurde am 09.01.2019 vom Bundeskabinett und am 15.02.2019 vom Bundesrat gebilligt und am Freitag, den 29. März 2019, im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 10, S. 382 veröffentlicht. Die Verordnung sieht vor, dass ihre Regelungen am ersten Tag des siebenten auf die Veröffentlichung folgenden Monats, damit am 01. Oktober 2019) in Kraft treten. Die Umsetzung der Stufe 3 iKfz und die Inbetriebnahme auf dem Berliner Kfz-Portal erfolgt somit zum 01.10.2019. 3. Wird die Umsetzung der Kfz-Online-Zulassung über das Servicekonto Berlin erfolgen? Zu 3.: Die Umsetzung der Stufe 3 iKfz in Berlin erfolgt über das Service-Portal des Landes Berlin. 4. Welche Umsetzungsschritte sind bis zum Inkrafttreten am 01. Oktober 2019 geplant (bitte ebenfalls darstellen, welche Behörden (Senatsverwaltung / Bezirksamt /etc.) dabei eingebunden werden müssen)? Seite 2 von 2 Zu 4.: Die Vorbereitung der Umsetzung der 3. Stufe i-Kfz hat bereits mit der Vorlage des Fachkonzepts des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) "Internetbasierte Zulassung zur Stufe 3" im Oktober 2017 und folgend mit dem Verordnungsentwurf vom August 2018 begonnen. Bereits zu diesem frühen Zeitpunkt hat die Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde mit - dem IT Dienstleistungszentrum (ITDZ) Berlin - BerlinOnline mit Berlin.de - der zentralen IKT-Steuerung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport - der Dienst- und Fachaufsicht und der - ekom21 als Fachverfahrens- und Portalhersteller gemeinsam mit der Planung, Vorbereitung und Umsetzung begonnen. Bis zum 01.10.2019 gibt es folgende Meilensteine: 01.07.2019 Lieferung der ersten i-Kfz 3 Portalversion durch den Verfahrenshersteller (iterative Entwicklung und Auslieferung im Monatsrhythmus) 31.07.2019 Abschluss der vorbereitenden Maßnahmen (zu hinterlegende Vordrucke , Infoschreiben, Druckvorlagen usw.) Ende 09/2019 Installation der abgenommen Portalversion im Produktivsystem 01.10.2019 Inbetriebnahme i-Kfz 3. Stufe auf dem Berliner Kfz-Portal Die Schulungen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Zulassungsbehörde beginnen im August 2019. Darüber hinaus werden die Beschäftigten über das Beschäftigtenportal des LABO auf dem aktuellen Stand gehalten. Eine Mitteilung an die Bürgerämter und an das Service Center des ITDZ (nur informatorisch ), sowie die aktuelle Information der Kundinnen und Kunden auf der Homepage der Zulassungsbehörde und der Dienstleistungsdatenbank soll im September 2019 erfolgen. Eine direkte Einbindung der Bezirksämter darüber hinaus ist nicht erforderlich . Berlin, den 18. April 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport