Drucksache 18 / 18 535 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) vom 09. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. April 2019) zum Thema: Berlin: Unangemessene Ruhegehaltsregelungen der Staatsekretäre anpassen und Antwort vom 25. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. April 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1/3 Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 18535 vom 09. April 2019 über Berlin: Unangemessene Ruhegehaltsregelungen der Staatssekretäre anpassen ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Staatsekretäre (m/w) des Landes Berlin erhalten Ruhegehälter vom Land Berlin? Zu 1.: Im Jahr 2019 haben 84 ehemalige Staatssekretärinnen und Staatssekretäre Anspruch auf Ruhegehalt. Davon sind 53 Personen 65 Jahre alt und älter, 60 Personen sind mindestens 63 Jahre alt. 2. Ab welcher Dienstzeit erhalten Staatsekretäre Ruhegehälter vom Land Berlin? Zu 2.: Bei einer Versetzung in den einstweiligen Ruhestand spielt die Dienstzeit keine Rolle. Das Ruhegehalt beträgt nach § 14 Abs. 6 Satz 1 Landesbeamtenversorgungsgesetz (LBeamtVG) für die Dauer der Zeit, die die Beamtin oder der Beamte das Amt, aus dem sie oder er in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden ist, innehatte , mindestens für die Dauer von sechs Monaten, längstens für die Dauer von drei Jahren, 71,75 v. H. der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe, in der sich die Beamtin oder der Beamte zur Zeit ihrer oder seiner Versetzung in den einstweiligen Ruhestand befunden hat (im Falle einer Staatssekretärin oder eines Staatssekretärs BesGr. B 7). Die reguläre Versorgung wird auf der Basis der individuell erreichten ruhegehaltfähigen Dienstzeit berechnet, wobei hier wie für alle Beamtinnen und Beamten die Wartefrist von fünf Jahren nach § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LBeamtVG gilt. Das Ruhegehalt beträgt nach § 14 Abs. 4 Satz 1 LBeamtVG mindestens fünfunddreißig vom Hundert der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (§ 5). Das Ruhegehalt wird nicht durch einen Versorgungsabschlag nach § 14 Abs. 3 LBeamtVG vermindert. 2/3 3. Ab welcher Dienstzeit ist der Mindestversorgungssatz der Ruhegehaltsbezüge erreicht? Zu 3.: Die Mindestversorgung steht grundsätzlich nach Erfüllung der versorgungsrechtlichen Wartezeit zu (s. Antwort zu Frage 2). 4. Wieviel Prozent der Dienstbezüge sind das? Zu 4.: Das Ruhegehalt beträgt grundsätzlich nach § 14 Absatz 4 Satz 1 LBeamtVG mindestens fünfunddreißig vom Hundert der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. An die Stelle des Ruhegehalts nach Satz 1 treten, wenn dies günstiger ist, fünfundsechzig vom Hundert der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4 (§ 14 Absatz 4 Satz 2 LBeamtVG). 5. Gibt es Staffelungen nach Dienstzeiten? Zu 5.: Ja. 6. Wenn ja, bitte mit Prozent - Angaben detailliert auflisten. Zu 6.: Grundsätzlich beträgt das Ruhegehalt, abgesehen von der Mindestversorgung, nach § 14 Absatz 1 Satz 1 LBeamtVG für jedes Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit 1,79375 vom Hundert der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (§ 5), insgesamt jedoch höchstens 71,75 vom Hundert. 7. Mit welchem Lebensalter ist der jüngste Staatsekretär im Land Berlin mit ruhegehaltsfähigen Bezügen ausgeschieden? Zu 7.: Auf Grund des Wechsels auf das SAP Fachverfahren Versorgungsadministration (VADM) zum 1. Januar 2008 können statistische Auswertungen erst ab dem Jahr 2008 durchgeführt werden. Seit dem Jahr 2008 war der jüngste Staatssekretär, der in den in den einstweiligen Ruhestand getreten ist, 36 Jahre alt. 8. Gibt es Planungen, die Regelungen dahingehend anzupassen, dass statt der Ruhegehälter sog. Übergangsgebührnisse gezahlt werden, damit die betroffenen Personen wieder in das Arbeitsleben integriert werden können, statt in Ruhestand zu gehen. Zu 8.: Auch Staatssekretärinnen und Staatssekretäre im Ruhestand werden durch die bestehende Rechtslage nicht daran gehindert, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Gemäß § 53 Abs. 1 LBeamtVG wird das Ruhegehalt in einem solchen Fall nur bis zu einer Höchstgrenze gezahlt. Zurzeit bestehen keine konkreten Überlegungen, die Vorschriften über die Versorgung der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre zu verändern . 9. Wie hoch ist die Summe der Ruhegehaltsbezüge von ehemaligen Staatsekretären 2000-2019 sowie deren Gesamtsumme? Zu 9.: Auf Grund des Wechsels auf das SAP Fachverfahren VADM zum 1. Januar 2008 können statistische Auswertungen erst ab dem Jahr 2008 durchgeführt werden. 3/3 Die Summe der Ruhegehälter der ehemaligen Staatssekretärinnen und Staatssekretäre stellt sich seit dem Jahr 2008 wie folgt dar: Jahr Gesamtbrutto 2008 2.792.039,00 Euro 2009 2.796.367,50 Euro 2010 2.976.645,30 Euro 2011 3.111.084,00 Euro 2012 3.461.027,50 Euro 2013 3.677.213,30 Euro 2014 3.730.743,60 Euro 2015 3.585.699,10 Euro 2016 3.808.475,60 Euro 2017 4.229.993,20 Euro 2018 4.444.548,20 Euro 2019 1.491.038,20 Euro (Periode 1-4/2019) 10. Ist durch die Senatsverwaltung im Rahmen einer Verwaltungsreform geplant, die erheblichen Kosten für den Steuerzahler zukünftig zu reduzieren? Zu 10.: Wie bereits in der Antwort zu 8. ausgeführt, bestehen zurzeit keine konkreten Überlegungen, die Vorschriften über die Versorgung der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre zu verändern. Berlin, den 25.04.2019 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen