Drucksache 18 / 18 579 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marc Urbatsch und Harald Moritz (GRÜNE) vom 09. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. April 2019) zum Thema: Ist der Eröffnungstermin des BER Betriebsgeheimnis? und Antwort vom 25. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. April 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1/3 Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Marc Urbatsch (Grüne) und Herrn Abgeordneten Harald Moritz (Grüne) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18579 vom 09. April 2019 über Ist der Eröffnungstermin des BER Betriebsgeheimnis? ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht ausschließlich aus eigener Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) um Stellungnahme gebeten. Sie ist in die Antwort einbezogen. Vorbemerkung der Abgeordneten: Mit der Schriftlichen Anfrage vom 01.03.2019 (Drs. 18/18 074) haben wir nach der erfolgreichen Freigabe der Sprinkleranlage, der Entrauchungsanlage, der Brandmeldeanlage im Fluggastterminal, der Kabelgewerke und des Fluggastterminals am Flughafen Berlin Brandenburg (BER) gefragt. Diese Fragen wurden mit Hinweis auf ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis der FBB nicht beantwortet 1. Mit welcher Begründung hat die FBB GmbH diese Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis eingestuft? 2. Teilt der Senat diese Einschätzung? 3. Wurde bei der Beurteilung durch den Senat berücksichtigt, dass die Terminleisten zu den Freigaben der verschiedenen Anlagengruppen in der Vergangenheit regelmäßig im Unterausschuss für Beteiligungsmanagement und -controlling des Abgeordnetenhauses und im Sonderausschuss BER im Landtag Brandenburg in öffentlicher Sitzung dargestellt und erörtert wurden? 4. Unterliegen die Termine der Freigabe der verschiedenen Anlagen nur dann dem Betriebs- und Geschäftsgeheimnis , wenn bereits genannte Termine nicht eingehalten werden oder nicht eingehalten werden können? 2/3 Zu 1. bis 4.: Der Senat hat die von der FBB zur Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/18074 zur Verfügung gestellten Informationen vollumfänglich veröffentlicht. Darüber hinausgehende detaillierte Angaben unterliegen indes dem Betriebs- und Geschäftsgeheimnis des Unternehmens und können im Rahmen der Beantwortung einer Schriftlichen Anfrage nicht bekannt gegeben werden. Dies liegt darin begründet, dass für Termine zur Freigabe der Anlagen stets Entscheidungen der zuständigen Behörden des Landes Brandenburg vorgreiflich sind. Eine Veröffentlichung dieser Termine könnte, wenn überhaupt, nur mit Zustimmung der zuständigen Behörden erfolgen. Soweit in öffentlichen Sitzungen von Seiten der FBB teilweise diesbezügliche Einschätzungen thematisiert worden sein sollten, geht der Senat davon aus, dass hiervon weder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens noch die Rechte Dritter betroffen waren. 5. Zur leichteren Auffindung der Fragen aus der schriftlichen Anfrage Drs. 18/18074 haben wir sie nachfolgend noch einmal aufgeführt mit der Bitte um Beantwortung: 5.1 Ist am BER der erfolgreiche (d.h. es müssen keine weiteren Nachbesserungsarbeiten oder Nachprüfungen durchgeführt werden) Abschluss der Anlagenfreigabe und der Nachprüfung der Anlagengruppe 04.01. (Sprinkleranlage) durch den übergeordneten Sachverständigen bereits erfolgt? Wenn ja, wann (bitte konkretes Datum)? Wenn nein, wann wird der erfolgreiche Abschluss der Anlagenfreigabe und der Nachprüfung dieser Anlagengruppe erwartet und ist eine entsprechende vertragliche Malusregelung angewendet worden? Bitte konkreten Monat angeben. 5.2 Ist der erfolgreiche Abschluss (d.h. es müssen keine weiteren Nachbesserungsarbeiten oder Nachprüfungen durchgeführt werden) der Anlagenfreigabe und der Nachprüfung der Anlagengruppe 03.04 (übergeordnete sicherheitsgerichtete speicherprogrammierbare Steuerung (ÜSSPS) – Entrauchungsanlage ) durch den übergeordneten Sachverständigen bereits erfolgt bzw. wann wird dieser erwartet und ist eine entsprechende vertragliche Malusregelung angewendet worden? Bitte konkreten Monat angeben . 5.3 Ist der erfolgreiche Abschluss (d.h. es müssen keine weiteren Nachbesserungsarbeiten oder Nachprüfungen durchgeführt werden) der Anlagenfreigabe und der Nachprüfung der Anlagengruppe AG 05.1 (Brandmeldeanlage im Fluggastterminal „FGT“) durch den übergeordneten Sachverständigen bereits erfolgt bzw. wann wird dieser erwartet und ist eine entsprechende vertragliche Malusregelung angewendet worden? Bitte konkreten Monat angeben. 5.4 Wann wird der erfolgreiche Abschluss (d.h. es müssen keine weiteren Nachbesserungsarbeiten oder Nachprüfungen durchgeführt werden) der Anlagenfreigabe und der Nachprüfung der Anlagengruppe AG 06 Kabelgewerke (SSV u. SiBel) durch den übergeordneten Sachverständigen erwartet? Bitte konkreten Monat angeben. 5.5 Wann wird der erfolgreiche Abschluss (d.h. es müssen keine weiteren Nachbesserungsarbeiten oder Nachprüfungen durchgeführt werden) der Anlagenfreigabe und der Nachprüfung des Main-Pier- Nord und Main-Pier-Süd durch den übergeordneten Sachverständigen erwartet? Bitte konkreten Monat angeben. 5.6 Wann wird der erfolgreiche Abschluss (d.h. es müssen keine weiteren Nachbesserungsarbeiten oder Nachprüfungen durchgeführt werden) der Anlagenfreigabe und der Nachprüfung des Fluggastterminals (FGT) durch den übergeordneten Sachverständigen erwartet? Bitte konkreten Monat angeben. 3/3 Zu 5. bis 5.6: Siehe Antwort des Senats zu den Fragen 1 bis 6 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/18074. Berlin, den 25.04.2019 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen