Drucksache 18 / 18 584 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Wild (fraktionslos) vom 11. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. April 2019) zum Thema: Wohnungsbelegung in städtischen Wohnungsbaugesellschaften mit Asylbewerbern seit 2015 und Antwort vom 25. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Apr. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Andreas Wild (fraktionslos) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18584 vom 11.04.2019 über Wohnungsbelegung in städtischen Wohnungsbaugesellschaften mit Asylbewerbern seit 2015 Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Wohnungen in Berlin in städtischen Wohnungsbaugesellschaften wurden mit anerkannten Asylbewerbern belegt? Antwort zu 1: Es gibt keinen Status „anerkannter Asylbewerber“, insofern kann die Frage nicht beantwortet werden. Frage 2: Wie viele Wohnungen wurden mit abgelehnten Asylbewerbern belegt? Frage 3: Wie viele Wohnungen wurden mit Personen, die nach Artikel 1 der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) geführt werden, belegt? Frage 4: Wie viele Wohnungen wurden an Personen vermietet, die unter subsidiärem Schutz stehen? Antwort zu 2, 3 und 4: Diese Informationen werden aus datenschutzrechtlichen Gründen bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen nicht erfasst. Berlin, den 25. April 2019 In Vertretung Lüscher ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen