Drucksache 18 / 18 588 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Maren Jasper-Winter (FDP) vom 09. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. April 2019) zum Thema: Situation in den Berliner Standesämtern - Eheschließung und Antwort vom 26. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. April 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 5 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Frau Abgeordnete Dr. Maren Jasper-Winter (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18588 vom 09. April 2019 über Situation in den Berliner Standesämtern - Eheschließung ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die erfragten statistischen Daten werden nicht zentral erfasst. Die Beantwortung der Fragen basiert auf einer Umfrage in allen Berliner Standesämtern. 1. Wie viele Eheschließungen fanden in den vergangenen drei Jahren in Berlin statt? a) Wie viele Beantragungen einer Eheschließung gab es in den vergangenen drei Jahren in Berlin? b) Wie verteilen sich die Eheschließungen und Beantragungen auf die Bezirke in den vergangenen drei Jahren? Zu 1.: Bezirk Beantragungen einer Eheschließung Eheschließungen BA Charlottenburg-Wilmersdorf 7.271 6.244 BA Friedrichshain-Kreuzberg 5.743 3.279 BA Lichtenberg 3.854 2.221 BA Marzahn-Hellersdorf 3.715 2.309 BA Mitte 5.421 2.944 BA Neukölln 5.842 4.748 BA Pankow 5.721 2.598 BA Reinickendorf 3.298 2.588 BA Spandau 2.969 2.071 BA Steglitz-Zehlendorf 4.109 3.486 BA Tempelhof-Schöneberg 6.601 keine Angabe BA Treptow-Köpenick 5.295 6.122 2. Wie viele offene Verwaltungsvorgänge zur Beantragung von Eheschließungen liegen in Berlin im Moment vor (bitte nach Bezirken aufschlüsseln)? Seite 2 von 5 Zu 2.: Bezirk offene Verwaltungsvorgänge zur Beantragung von Eheschließungen BA Charlottenburg-Wilmersdorf 327 BA Friedrichshain-Kreuzberg 117 BA Lichtenberg 150 BA Marzahn-Hellersdorf 128 BA Mitte keine statistische Erhebung im Bezirk BA Neukölln 283 BA Pankow 111 BA Reinickendorf keine statistische Erhebung im Bezirk BA Spandau 43 BA Steglitz-Zehlendorf keine statistische Erhebung im Bezirk BA Tempelhof-Schöneberg 100 BA Treptow-Köpenick 50 3. Wie viele Verwaltungsvorgänge zur Beantragung einer Eheschließung wurden in den Berliner Bezirken pro Monat im vergangenen Jahre abgeschlossen (bitte nach Bezirken aufschlüsseln)? Wie hat sich diese Zahl in den vergangenen 36 Monaten verändert (bitte nach Bezirken aufschlüsseln )? Zu 3.: Die monatsgenauen Daten über abgeschlossene Verwaltungsvorgänge zur Beantragung einer Eheschließung sowie die Veränderungen in den vergangenen 36 Monaten konnten durch die Umfrage in den Berliner Standesämtern nicht ermittelt werden, da die Daten dort nicht erhoben werden. Basierend auf den Ergebnissen der durchgeführten Umfrage kann jedoch eine Aussage über den monatlichen Durchschnitt der abgeschlossenen Verwaltungsvorgänge zur Beantragung einer Eheschließung sowie eine generelle Aussage über einen Zuwachs , Rückgang oder eine gleichbleibende Anzahl der Verwaltungsvorgänge getroffen werden. Bezirk durchschnittlich pro Monat abgeschlossene Verwaltungsvorgänge zur Beantragung einer Eheschließung Veränderung in den vergangenen 36 Monaten BA Charlottenburg-Wilmersdorf 230 Zuwachs BA Friedrichshain-Kreuzberg 159 Zuwachs BA Lichtenberg 104 ungefähr gleichbleibend BA Marzahn-Hellersdorf 119 ungefähr gleichbleibend BA Mitte 150 Zuwachs BA Neukölln 138 Zuwachs BA Pankow 200 Zuwachs BA Reinickendorf 114 Zuwachs BA Spandau 83 geringfügiger Rückgang BA Steglitz-Zehlendorf 140 Zuwachs BA Tempelhof-Schöneberg 200 Zuwachs BA Treptow-Köpenick 160 Zuwachs 4. Wie lang sind die durchschnittlichen Wartezeiten der Antragsteller ab Einreichung der notwendigen Unterlagen für die Beantragung einer Eheschließung beim zuständigen Standesamt bis zur Anmeldung der Eheschließung? Zu 4.: Bezirk durchschnittliche Wartezeiten der Antragsteller ab Einreichung der notwendigen Unterlagen für die Beantragung einer Eheschließung beim zuständigen Standesamt bis zur Anmeldung der Eheschließung Seite 3 von 5 BA Charlottenburg -Wilmersdorf derzeit 9 Wochen BA Friedrichshain -Kreuzberg Keine, da die Anmeldung unmittelbar erfolgt BA Lichtenberg Bei deutsch-deutschen Eheschließungen erfolgt die Anmeldung sofort bei Einreichung der Unterlagen, bei Auslandsbeteiligung meist innerhalb von 1-2 Wochen. BA Marzahn- Hellersdorf ohne Auslandsbeteiligung keine Wartezeit; mit Auslandsbeteiligung 4 - 5 Wochen BA Mitte Keine, da die Anmeldung unmittelbar erfolgt BA Neukölln Bei deutsch-deutschen Eheschließungen erfolgt die Anmeldung sofort bei Einreichung der Unterlagen, bei Auslandsbeteiligung meist innerhalb von 2-3 Wochen. BA Pankow Bei einer online Anmeldung beträgt die Wartezeit derzeit 3 Monate / Spontankunden können sich entsprechend der Personalsituation sofort anmelden BA Reinickendorf Keine, da die Anmeldung unmittelbar erfolgt BA Spandau Keine, da die Anmeldung unmittelbar erfolgt BA Steglitz- Zehlendorf Keine, da die Anmeldung unmittelbar erfolgt. Bei Einschaltung weiterer Behörden (u.a. Kammergericht) in Abhängigkeit der externen Behörde. BA Tempelhof- Schöneberg Keine, da die Anmeldung unmittelbar erfolgt BA Treptow- Köpenick Keine, da die Anmeldung unmittelbar erfolgt 5. An wie vielen Tagen im Jahr verfügen die Online-Kalender der Standesämter über keine freien Termine im aktuellen Monat für die Beantragung der Eheschließung in den einzelnen Bezirken (bitte nach Bezirken aufschlüsseln)? a) An wie vielen Tagen im Jahr verfügen die Online-Kalender der Standesämter über keinen freien Termin für die kommenden zwei Monate (bitte nach Bezirken aufschlüsseln)? b) An wie vielen Tagen im Jahr verfügen die Online-Kalender der Standesämter über keinen freien Termin für die kommenden drei Monate (bitte nach Bezirken aufschlüsseln)? Zu 5.: Derzeit ist in den Berliner Standesämtern noch nicht flächendeckend die Möglichkeit gegeben, online Termine zu vereinbaren, da das dafür erforderliche Zeitmanagementsystem noch nicht in allen Berliner Standesämtern im Einsatz ist. Zudem konnten die erfragten statistischen Daten auch nicht in den Berliner Standesämtern erhoben werden, die das Zeitmanagementsystem bereits einsetzen, da es hierzu keine statistischen Erhebungen gibt. Für das Jahr 2019 ist – entsprechend den Ergebnissen der Organisationsuntersuchung in den Berliner Standesämtern aus dem Jahr 2018 - vorgesehen, das Zeitmanagementsystem in allen Berliner Standesämtern einzuführen und damit den Kundinnen und Kunden neben den üblichen Sprechstunden auch die Möglichkeit der online-Terminvereinbarung anzubieten. 6. Wie viele Termine werden pro Woche bei den Standesämtern für die Beantragung der Eheschließung freigeschaltet (bitte nach Bezirken aufschlüsseln)? Wie viele dieser Termine werden (ggf. durchschnittlich pro Woche) durchgeführt? Zu 6.: In den Berliner Standesämtern erfolgt - unabhängig vom Einsatz des Zeitmanagementsystems - keine Zuordnung der Termine ausschließlich für die Anmeldung zur Eheschließung. Termine werden insgesamt für das Eheregister freigegeben, worin neben der Anmeldung zur Eheschließung auch weitere Dienstleistungen, wie die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses und namensrechtliche Erklärungen zur Ehe enthalten sind. Vor diesem Hintergrund werden die Daten über die Anzahl der Seite 4 von 5 wöchentlichen Termine für die Beantragung der Eheschließung statistisch nicht flächendeckend erhoben. 7. Erwägen Berliner Bezirke die Begrenzung von drei Monaten für die Buchung von Terminen im Online-Kalender zu verlängern? Zu 7.: Ein Ziel der flächendeckenden Einführung des Zeitmanagementsystems in allen Berliner Standesämtern wird auch sein, den Vorbuchungszeitraum für Kundinnen und Kunden - analog dem Vorgehen in den Berliner Bürgerämtern - in allen Standesämtern gleichmäßig zu gestalten. Eine Entscheidung über die Länge des Vorbuchungszeitraumes ist noch nicht getroffen, wird aber Bestandteil des Einführungsprozesses sein. 8. Wie viele Vollzeitäquivalente sind in den Standesämtern für die Beantragung von Eheschließungen vorgesehen? Wie viele dieser Stellen sind besetzt? Wie haben sich diese Zahlen in den vergangenen drei Jahren verändert (bitte nach Bezirken aufschlüsseln)? Zu 8.: Standesbeamtinnen und Standesbeamte sowie nicht-Standesbeamtinnen und nicht- Standesbeamte nehmen in der Regel bereichsübergreifend auch Eheschließungen, Beurkundungen und andere Aufgaben wahr. Daher kann nicht beantwortet werden, wie viele Vollzeitäquivalente ausschließlich für die Beantragung von Eheschließungen vorgesehen sind. 9. Welche Pläne haben der Senat und die Bezirke entwickelt, um die Zahl der besetzten Stellen zu erhöhen? 10. Welchen Personalbedarf haben die Bezirke beim Senat in Bezug auf die Standesämter, insbesondere auf die Heiratsabteilungen angemeldet? Zu 9. und zu 10.: In der letzten Legislaturperiode wurde dem aus der wachsenden Stadt resultierenden erhöhten Aufkommen an Kundinnen und Kunden Rechnung getragen und den Bürgerämtern zusätzliche Stellen außerhalb der Zielzahl zur Verfügung gestellt. Für die Berliner Standesämter wurden mit dem Doppelhaushalt 2018/2019 insgesamt 20 neue Stellen für Standesbeamtinnen und Standesbeamte geschaffen. Auch die Organisationsuntersuchung in den Berliner Standesämtern im Jahr 2018 hat einen Schwerpunkt auf den Themenkomplex Personal gerichtet. Eine Personalbedarfsermittlung wurde durchgeführt und ein daraus resultierender Stellenmehrbedarf in Höhe von insgesamt 36,37 Vollzeitäquivalente für Standesbeamtinnen und Standesbeamte sowie nicht-Standesbeamtinnen und nicht-Standesbeamte definiert. Davon entfallen 7,9 Vollzeitäquivalente auf die Einrichtung einer zentralen Service- Stelle für die Standesämter und 6 temporäre Vollzeitäquivalente auf den Abbau von Bearbeitungsrückständen. Die restlichen Personalmehrbedarfe verteilten sich wie folgt auf die Bezirke. Seite 5 von 5 Nach einer Befassung der AG Ressourcensteuerung wurde die Entscheidung getroffen , dass zunächst die 7,9 dauerhaften Vollzeitäquivalente für die zentrale Service- Stelle sowie die 6 temporären Vollzeitäquivalenten für den Abbau der Bearbeitungsrückstände zur Verfügung gestellt werden. Der darüber hinaus gehende Personalmehrbedarf in den Bezirken wird im Rahmen der für diese Legislaturperiode vorgesehenen 360 Millionen Euro Personalmittel finanziert. Die AG Ressourcensteuerung hat mit ihrer Entscheidung die in der Organisationsuntersuchung durchgeführte und auf die Bezirksebene heruntergebrochen Personalbedarfsermittlung im Wesentlichen bestätigt und damit eine wichtige Grundlage für die Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus der Organisationsuntersuchung geschaffen . Die Bezirke haben darauf reagiert und in Teilen die bestehenden Personalmehrbedarfe in den Standesämtern aus ihren vorhandenen Personalmitteln gedeckt. Berlin, den 26. April 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport