Drucksache 18 / 18 589 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Maren Jasper-Winter (FDP) vom 09. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. April 2019) zum Thema: Digitale Infrastruktur der Oberstufenzentren und BYOD-Strategie und Antwort vom 30. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Mai 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Dr. Maren Jasper-Winter (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18589 vom 09. April 2019 über Digitale Infrastruktur der Oberstufenzentren und BYOD-Strategie ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welchen Bedarf haben die Berliner Oberstufenzentren für schulinterne digitale Infrastruktur bis zum heutigen Tag angemeldet? Welche digitale Infrastruktur ist aktuell an den Oberstufenzentren vorhanden ? Wie hoch ist der Finanzbedarf, um die Bedarfsmeldungen der Oberstufenzentren zu decken? Zu 1.: Im Rahmen der Erstellung einer Gesamtstrategie zur Digitalisierung müssen viele Voraussetzungen erfüllt werden und die Verknüpfung der Prozesse gewährleistet sein. Diesbezüglich werden sowohl eine leistungsstarke und zukunftsorientiert dimensionierte Breitbandanbindung, eine strukturierte Verkabelung, flächendeckende WLAN-Ausstattung, die technische Infrastruktur (Endgeräte und Lehr-und Lernmittel ), das pädagogische Konzept und das Support- und Wartungskonzept in dem Gesamtkonzept bedacht. Die Schulen haben einen grundsätzlichen Bedarf an einer 1 Gbit/s Internetanbindung je Standort angemeldet. Weiterhin sind auch hinsichtlich der strukturierten Verkabelung Planungsleistungen beauftragt worden. Der Finanzbedarf kann aufgrund der gesamtheitlichen Betrachtung noch nicht in der Gesamtheit ermittelt werden. 2. Welche Standards hat der Senat für die Ausstattung von Oberstufenzentren mit digitaler Infrastruktur definiert? Was beinhalten die Standards für die Ausstattung der Oberstufenzentren, der Lehrkräfte und der Schülerinnen und Schüler? 2 Zu 2.: Die Standards für die digitale Infrastruktur der Oberstufenzentren werden seitens des ITDZ Berlins im Rahmen der IKT-Architekturrichtlinien bereitgestellt. Neben einer Beschreibung der IKT-Architektur, deren grundsätzlichen Leitgedanken und der damit verfolgten Ziele (IKT-Architektur Beschreibung), wurde eine „IKT-Architektur Liste “ festgeschrieben, die konkrete Produkte einschließlich der jeweils zugelassenen Versionsnummer (Release) beinhaltet und verbindlich ist. Abweichende Produkte (Hard- und Software), die dort nicht verzeichnet sind, müssen beantragt werden. 3. Welche Maßnahmen unternimmt der Senat, um die Ausstattung der Oberstufenzentren mit digitaler Infrastruktur zu verbessern? Zu 3.: Um das Ziel einer modernen digitalen Infrastruktur an den Oberstufenzentren zu erreichen , wird seit dem Jahr 2018 ein Gesamtkonzept zum Thema Digitalisierung erstellt und fortgeschrieben. Diese Gesamtstrategie soll eine leistungsstarke und zukunftsorientiert dimensionierte Breitbandanbindung, eine strukturierte Verkabelung, WLAN-Ausstattung, die technische Infrastruktur (Endgeräte und Lehr-und Lernmittel), das pädagogische Konzept, und das Support- und Wartungskonzept beinhalten. Dafür wurde 2018 ein Lastenheft für die Erstellung eines Umsetzungskonzepts (Machbarkeit , Zeit- und Maßnahmenplanung sowie Kostenschätzung) erarbeitet. Das Umsetzungskonzept soll nach gegenwärtigem Planungsstand bis Mitte 2019 fertiggestellt werden. 4. An wie vielen und welchen Oberstufenzentren in Berlin gibt es Unterrichtseinheiten, in denen Berufsschülerinnen und Berufsschüler mit Tablets, Smartphones oder Laptops unterrichtet werden, die nicht mit Unterrichtsinhalten des „Informatik“ verbunden sind? …..a. Um welche Unterrichtseinheiten handelt es sich? Zu 4a.: In den Oberstufenzentren wird in den dualen Berufen in Lernfeldern unterrichtet, die immer wieder auch die Benutzung unterschiedlichster Hard- und Software notwendig machen. Im Rahmen von eigenverantwortlicher Schule wird in den einzelnen Schulen je nach Branche unterschiedlich verfahren. Grundsätzlich stellt die Schule die Hard- und Software zur Verfügung, da es sich häufig neben den gängigen Office-Anwendungen um Branchen Software (z.B. SAP) handelt. Es gibt einige Schulen, die in unterschiedlichen Fächern und Lernfeldern mit Tablets arbeiten. Viele Schulen haben mehrere Laptopwagen, in denen ein Klassensatz Laptops gelagert, geladen und transportiert werden kann. Diese sind dann variabel in den unterschiedlichsten Formen von Unterricht einzusetzen. Smartphones werden grundsätzlich nicht im Unterricht eingesetzt. …..b. Welchen Anteil haben diese Unterrichtseinheiten an den durchschnittlichen Wochenstunden der Berufsschülerinnen und Berufsschüler? 3 Zu 4b.: Der Einsatz von digitalen Medien ist integrativer Bestandteil der Lernfelder. Aufgrund der unterschiedlichen Branchen und Berufsbilder kann keine durchschnittliche Wochenstundenzahl genannt werden. Es ist jedoch insgesamt festzustellen, dass der Anteil an Unterrichtsinhalten mit digitalen Anwendungen ständig steigt. Dies ist notwendig , um Entwicklungen wie Industrie 4.0, Handwerk 4.0 und auch Internet der Dinge gerecht zu werden. 5. Hat der Senat ein Konzept für eine „Bring-your-own-device“-Strategie für den Berufsschulunterricht erarbeitet, wie in der Erklärung zur Digitalisierung zur Aus- und Weiterbildung der Sonderkommission „Ausbildungsplatzsituation und Fachkräftesicherung“ aus dem Mai 2017 angekündigt? …..a. Was beinhaltet das Konzept und wie werden die Oberstufenzentren bei der Umsetzung unterstützt ? …..b. An wie vielen Oberstufenzentren wird dieses Konzept eingesetzt? In welchen Unterrichtseinheiten wird das Konzept erprobt? 7. Welche Begleitung und Evaluation hat der Senat zur „Bring-your-own-device“-Strategie erarbeitet? 8. Gibt es Pilotprojekte an Berliner Oberstufenzentren mit „Bring-your-own-device“-Klassen? Plant der Senat die Einführung solcher Pilotprojekte? Zu 5., 7. und 8.: Ein Konzept für eine BYOD-Strategie für den Berufsschulunterricht liegt nicht vor. 6. Welche Konzepte hat der Senat entwickelt, um Schülerinnen und Schüler, welche sich ein eigenes Gerät nicht leisten können bzw. über ein Gerät der erforderlichen Qualität nicht verfügen, mit einem geeigneten digitalen Endgerät zu versorgen? Zu 6.: Um die Chancengleichheit im Unterricht zu gewährleisten und die häufig sehr speziellen Programme (z.B. Abrechnungsprogramm für Zahnärzte oder SAP) zur Verfügung stellen zu können, wird an schuleignen Endgeräten gearbeitet. Berlin, den 30. April 2019 In Vertretung Beate Stoffers Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie