Drucksache 18 / 18 591 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) vom 12. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. April 2019) zum Thema: Dreieck Funkturm, Stand der Vorbereitung zur Fahrbahn- und Brückensanierung und Antwort vom 24. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. April 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18591 vom 12. April 2019 über Dreieck Funkturm, Stand der Vorbereitung zur Fahrbahn- und Brückensanierung Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Erkenntnisse liegen dem Senat aus den von der DEGES durchgeführten Erkundung der generellen Baugrundverhältnisse am Autobahndreieck Funkturm in Vorbereitung der Arbeiten zum Umbau des Dreiecks Funkturm vor? Antwort zu 1: Da die Feldarbeiten der 1. Kampagne der Baugrunduntersuchungen erst im März 2019 abgeschlossen wurden, konnten die Laborarbeiten und die anschließende gutachterliche Auswertung noch nicht abgeschlossen werden. Somit liegen noch keine Erkenntnisse vor. Frage 2: Inwieweit lassen sich diese Erkenntnisse für Gründungsarbeiten nutzen, beispielsweise für neu zu errichtende Brückenbauwerke oder auch für eine Überdeckelung der Autobahntrasse zum Zwecke des Lärm- und Immissionsschutzes und zur Gewinnung von zusätzlichen oberirdischen Flächen? Antwort zu 2: Die Baugrunduntersuchungen der 1. Kampagne decken den gesamten Baubereich zwischen der umliegenden Bebauung bzw. den Bahnanlagen und dem Messegelände ab. Die Ergebnisse werden für alle anstehenden Gründungs-, Tiefbau- und 2 Entwässerungsbauwerke im Projektgebiet benötigt und dementsprechend genutzt. Bei Bedarf sind die Gutachten zu erweitern. Frage 3: Wie ist der weitere Ablauf der Projektierungsarbeiten durch die DEGES geplant, welche Planungsschritte werden in welchen Zeiträumen nunmehr in Angriff genommen? Antwort zu 3: Die Vorplanung für das Autobahndreieck (AD) soll im Juni 2019 abgeschlossen werden, die Entwurfsplanung voraussichtlich im Juni 2020. Die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens ist nach aktuellem Stand im 1. Halbjahr 2021 möglich. Frage 4: Hat der Senat mit der DEGES bereits vorbereitende Gespräche geführt, um die stadtentwicklungspolitisch erwünschte Errichtung einer Autobahnüberbauung am Dreieck Funkturm zu prüfen und mit der Sanierungsund Umbauplanung der DEGES so zu verzahnen, dass die erforderlichen Arbeiten zeitlich gut koordiniert erfolgen können, ohne gegenseitige Baubehinderung und möglichst unter Nutzung von baulichen Synergien, beispielsweise bei der Gründung und den Fundamenten, oder beim Lärmschutz? Antwort zu 4: Der Senat und die DEGES führen regelmäßige Abstimmungsgespräche zum Umbau des AD Funkturm. Im Zuge der Vorplanung wurden auch denkbare Veränderungen der Höhenlage der Gleisanlagen im Bereich des Autobahndreiecks Funkturm und umsetzbare Gradientenänderungen der Bundesautobahn, welche eine Grundvoraussetzung für eine eventuelle Autobahnüberbauung wären, geprüft. Im Ergebnis der Prüfung ist eine Autobahnüberbauung im direkten Baubereich des Autobahndreiecks aufgrund der Höhensituation mit Rampen in drei Ebenen und der angrenzenden Zwangspunkte - insbesondere der Bahnanlagen - nahezu unmöglich umsetzbar. Der Projektbereich zum AD Funkturm ist Richtung Norden durch die Brücke Neue Kantstraße begrenzt, Richtung Süden durch die Fernbahnbrücken über der A 100 und Richtung Südwest durch die Eichkampsiedlung. Frage 5: Wie hat der Senat die baulichen Erfordernisse der in den nächsten Jahren wohl zwingend anstehenden Lösung des „ICC-Problems“, also Wiederertüchtigung, Sanierung und ggf. auch Umbau des ICC einschließlich Parkhaus und Zufahrten, in die Planungsarbeiten der DEGES für das Dreieck Funkturm einbezogen und wie stellt der Senat sicher, dass auch hier gegenseitige Baubehinderungen vermieden werden und die Nutzung von Synergien bei Planung und Ausführung der Arbeiten ermöglicht wird? Antwort zu 5: Die wesentlichen Schnittstellen zwischen ICC und dem Projekt Umbau AD Funkturm sind die Zu- und Ausfahrten des ICC-Parkhauses im Bereich der Halenseestraße. Diese werden im Rahmen des Umbaus des AD Funkturm wiederhergestellt. Die Parkhausausfahrt wird voraussichtlich von der Halenseestraße West an den Messedamm verlegt. 3 Eine zeitweise, während der Bauarbeiten geänderte Verkehrsführung innerhalb des Parkhauses ist nicht auszuschließen. Berlin, den 24.04.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz