Drucksache 18 / 18 592 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg und Katalin Gennburg (LINKE) vom 11. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. April 2019) zum Thema: Duldungsklagen zu Modernisierungsmaßnahmen von kommunalen Wohnungsgesellschaften und Antwort vom 03. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Mai 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg und Frau Abgeordnete Katalin Gennburg (Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18592 vom 11.04.2019 über Duldungsklagen zu Modernisierungsmaßnahmen von kommunalen Wohnungsgesellschaften Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die landeseigenen Wohnungsunternehmen um Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahmen wurden von den Wohnungsunternehmen in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt. Sie sind nachfolgend wiedergegeben. Frage 1: Wie viele Modernisierungsmaßnahmen betreffende Duldungsklagen wurden seit 2010 in Berlin durch kommunale Wohnungsgesellschaften bei welchen Gerichten erhoben (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Gerichten und Gesellschaften)? Antwort zu 1: Die Gewobag kann erst ab 2016 ausweisen, wie viele der geführten Duldungsklagen aufgrund geplanter Modernisierungen erfolgten. Die abgefragten Daten werden bei degewo nicht systemisch erfasst. Auskunftsgemäß werden nur in Ausnahmefällen tatsächlich Duldungsklagen im Hinblick auf umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen eingereicht. Grundsätzlich ist degewo bemüht, die Mieter im Gespräch davon zu überzeugen, einer Maßnahme zuzustimmen. Die dialogorientierte Arbeitsweise der WBM im Vorfeld von Modernisierungsmaßnahmen führte dazu, dass lediglich im Jahr 2012 fünf Duldungsklagen seitens der WBM eingereicht wurden. 2 Die GESOBAU hat seit 2010 rd. 22.000 Wohnungen modernisiert bzw. teilmodernisiert. Seit 2010 bis einschließlich 2018 wurden insgesamt 94 Modernisierungs-/Duldungsklagen eingereicht. Tabelle 1: Jahr Gewobag Howoge Stadt und Land Gesobau* WBM degewo 2010 - 14 - k.A. - k.A. 2011 - 38 - k.A. - k.A. 2012 - 13 - k.A. 5 k.A. 2013 - 6 6 k.A. - k.A. 2014 - 32 - k.A. - k.A. 2015 - 10 1 k.A. - k.A. 2016 39 28 - k.A. - k.A. 2017 14 4 4 k.A. - k.A. 2018 41 17 4 k.A. - k.A. 2019 3 12 - k.A. - k.A. Gesamt 97 174 15 94 5 k.A. * Die Gesobau konnte keine Aufteilung nach Jahren vornehmen. 55 Klagen wurden vor dem Amtsgericht Pankow/Weißensee, 11 Klagen vor dem Amtsgericht Wedding erhoben. 3 Klagen wurden vor dem Amtsgericht Charlottenburg und 25 Klagen vor dem Landgericht Berlin erhoben. Frage 2: Wie viele dieser Duldungsklagen wurden durch die Gerichte mit welchem Ergebnis erledigt (bitte aufschlüsseln nach Jahren, Gerichten und Gesellschaften)? Antwort zu 2: Dazu werden bei degewo und der HOWOGE keine Daten erhoben. Die fünf Rechtsstreitigkeiten der WBM wurden erstinstanzlich vor dem AG Tempelhof- Kreuzberg, sodann die jeweils eingelegten Berufungen vor dem Landgericht Berlin verhandelt. Drei Klagen endeten mit einem Vergleich und zwei mit einem Urteil zugunsten der WBM. Von den 94 Klagen der GESOBAU wurden 70 Duldungsklagen bisher entschieden: 30 Klagen wurden zugunsten der GESOBAU entschieden, 40 Klagen endeten mit einem Vergleich. Der Gewobag liegen zur Beantwortung der Frage erst ab dem Jahr 2016 relevante Daten vor. 3 Frage 3: Um wie viel Prozent wurde die Nettokaltmiete nach durch Rechtsweg erfolgreich durchgesetzter Duldung einer Modernisierungsmaßnahme seit 2010 durchschnittlich erhöht (bitte aufschlüsseln nach Jahren und Gesellschaften)? Antwort zu 3: Dazu werden bei degewo, GESOBAU und der HOWOGE keine Daten erhoben. Bei der WBM erfolgte in den fünf Fällen eine Mieterhöhung um ca. 15%. Bis 2015 wurden seitens der GEWOBAG keine Auswertungen hierzu erstellt. Aus dem Jahr 2016 wurde bereits ein Projekt abgerechnet, woraus sich eine Modernisierungsumlage von 1,06 €/m²/Monat ergab. Bezogen auf die Miete vor Modernisierung ergab sich eine durchschnittliche Erhöhung von 20%. Bei der STADT und LAND ergab sich in 2013 eine durchschnittliche Erhöhung um 33% und in 2017 um 8%. In den anderen Jahren erfolgten keine Erhöhungen. Frage 4: Wie wird im Falle von energetischen Modernisierungen der im Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK) geregelte Grundsatz der Bruttowarmmietenneutralität für betroffene Mieter*innen nach Modernisierungen sichergestellt und in wie vielen Fällen wurde davon seit Beschluss des BEK aus jeweils welchen Gründen abgewichen? Antwort zu 4: Als Wegmarken zur Klimaneutralität sind die Klimaschutzziele des Landes Berlin in § 3 des Berliner Energiewendegesetzes (EWG Bln) rechtlich verbindlich festgeschrieben. Danach soll die Gesamtsumme der Berliner CO2-Emissionen bis zum Jahr 2020 um mindestens 40 Prozent, bis zum Jahr 2030 um mindestens 60 Prozent und bis zum Jahr Tabelle 2: Urteil Vergleich Hauptsacheerledigung noch offenes Verfahren Rücknahme Gerichtsstand Gewobag - 2016 7 2 4 3 - Amtsgericht Mitte 2016 2 1 1 - 1 Amtsgericht Spandau 2017 - 1 1 5 - Amtsgericht Mitte 2018 11 5 3 5 11 Amtsgericht Mitte 2019 - - - 3 - Amtsgericht Mitte Howoge k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. Stadt und Land - 2013 4 2 k.A. 2014 - - - - - 2015 1 - - - - k.A. 2016 - - - - - 2017 3 1 - - - k.A. 2018 3 - 1 - - 2019 k.A. Gesobau* 30 40 0 24 - k.A. WBM WBM 2012 2 3 Landgericht Berlin degewo k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. * Die Gesobau konnte keine Aufteilung nach Jahren vornehmen. 4 2050 um mindestens 85 Prozent im Vergleich zu der Gesamtsumme der CO2-Emissionen des Jahres 1990 verringert werden. Im Jahr 2017 haben die städtischen Wohnungsbaugesellschaften die Kooperationsvereinbarung "Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung" mit dem Land Berlin abgeschlossen. Dort ist u. a. geregelt, dass energetische Modernisierungsvorhaben einen hohen ökologischen Nutzen haben sollen. Außerdem soll angestrebt werden, Modernisierungsvorhaben weitestgehend warmmietenneutral umzusetzen. Um diesem Ziel näher zu kommen, können neben der Auswahl geeigneter Sanierungsmaßnahmen und Baustoffe auch Fördermittel in Anspruch genommen werden. Zudem beinhaltet die Kooperationsvereinbarung eine weitere, über die gesetzlichen Regelungen hinausgehende, Absenkung der Modernisierungsumlage. Trotz v. g. Bemühungen führt jedoch die fehlende Kopplung von marktabhängigen Baukosten und Energieeinsparungen dazu, dass eine warmmietenneutrale Modernisierungsumlage nicht in jedem Fall vollumfänglich möglich ist. Eine weitere Schwierigkeit ist die Ermittlung der Energieeinsparung auf Grund energetischer Maßnahmen. Einflussfaktoren wie das individuelle Verbrauchsverhalten der Mieterinnen und Mieter, klimatische Veränderungen und Energiekostenentwicklungen können das Ergebnis der Einsparung verzerren. Daher können von den städtischen Wohnungsbaugesellschaften keine näher zu beziffernden Angaben gemacht werden. Berlin, den 3. Mai 2019 In Vertretung Sebastian Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen