Drucksache 18 / 18 595 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Lars Düsterhöft (SPD) vom 08. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. April 2019) zum Thema: Aufgaben und Wirkungsweise des Fahrgastbeirats des Sonderfahrdienstes und Antwort vom 24. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. April 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Lars Düsterhöft (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18595 vom 08.04.2019 über Aufgaben und Wirkungsweise des Fahrgastbeirats des Sonderfahrdienstes ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Seit wann gibt es den Fahrgastbeirat des Sonderfahrdienstes und auf welcher gesetzlichen Grundlage wurde er gebildet? Zu 1.: Die konstituierende Sitzung des Fahrgastbeirats fand am 27.09.2006 statt. Grundlage ist die Verordnung über die Vorhaltung eines besonderen Fahrdienstes vom 31. Juli 2001, zuletzt geändert durch Verordnung vom 16.09.2015 (Gesetz- und Verordnungsblatt S. 349). Der § 4 Absatz 9 lautet: „Beim Büro des Landesbeauftragten für Behinderte wird ein Fahrgastbeirat eingerichtet.“. 2. Gibt es Vorgaben für die Arbeitsweise des Fahrgastbeirates, bzw. gibt es eine entsprechende Geschäftsordnung? Zu 2.: Der Fahrgastbeirat hat sich eine Geschäftsordnung gegeben, in der die Arbeitsweise des Fahrgastbeirates geregelt ist. 3. Ist der Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen in die Arbeit des Fahrgastbeirates involviert? Zu 3.: In der Geschäftsordnung des Fahrgastbeirates ist festgelegt, dass mindestens ein stimmberechtigtes Mitglied des Fahrgastbeirates zugleich Mitglied des Landesbeirates für Menschen mit Behinderung sein muss. Dieses Mitglied soll im Landesbeirat über die Arbeit des Fahrgastbeirates berichten. Des Weiteren ist in der 2 Geschäftsordnung unter Punkt 5. Berufung neuer Mitglieder festgelegt: „Der Landesbeauftragte und der Fahrgastbeirat schlagen einvernehmlich ein neues Mitglied vor, das vom Landesbeirat bestätigt werden muss.“ 4. Wie ist der Beirat zusammengesetzt? 10. Sind Vertreter aus der Senatsverwaltung im Beirat vertreten? Zu 4. und 10.: In Punkt 4 der Geschäftsordnung des Fahrgastbeirates ist die Zusammensetzung des Fahrgastbeirates festgelegt. Er lautet: „4. Mitglieder und Zusammensetzung (1) Der Fahrgastbeirat besteht aus zehn stimmberechtigten Mitgliedern, die alle ausnahmslos Nutzerinnen und Nutzer des besonderen Fahrdienstes sind. Mindestens ein Mitglied muss zugleich Mitglied des Landesbeirates für Menschen mit Behinderung sein. (2) Nichtstimmberechtigte Mitglieder des Fahrgastbeirats sind: 1. mindestens eine Vertreterin oder ein Vertreter der Fuhrunternehmen 2. eine Vertreterin oder ein Vertreter des Regiebetreibers 3. eine Vertreterin oder ein Vertreter der Senatsverwaltung für Soziales und des LAGeSo 4. der oder die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung Diese nehmen an den Sitzungen des Fahrgastbeirates teil.“ 5. Welche Kriterien muss man erfüllen, um in den Beirat berufen oder gewählt zu werden, gibt es ein Vorschlagsrecht und welches Gremium wählt den Beirat? 6. In welchem Rhythmus und für wie lange werden die Mitglieder berufen oder gewählt? Zu 5. und 6.: Einziges Kriterium für eine stimmberechtigte Mitgliedschaft im Fahrgastbeirat ist die Nutzung des Sonderfahrdienstes. In der Regel wird bei Ausscheiden eines stimmberechtigten Mitgliedes eine Nachfolgerin / ein Nachfolger vorgeschlagen. 7. Wie oft tagt der Fahrgastbeirat? Zu 7.: In der Regel tagt der Fahrgastbeirat sechsmal jährlich (jeden 2. Monat). 8. Welche Befugnisse oder Einflussmöglichkeiten in Bezug auf den Sonderfahrdienst hat der Beirat? 9. Wie werden Kritik, Vorschläge oder Anregungen aus dem Beirat weitergetragen oder umgesetzt? Zu 8. und 9.: Aufgabe des Fahrgastbeirats ist die Interessenvertretung der Nutzerinnen und Nutzer und die Beratung der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung. Durch regelmäßigen Austausch wird die beratende Funktion des Fahrgastbeirates auch für den Betreiber sichergestellt. 3 Im Beirat werden Vorschläge zur konzeptionellen Verbesserung des Fahrdienstes und zur Behebung bestehender Mängel erarbeitet. Berlin, den 24. April 2019 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales