Drucksache 18 / 18 596 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Adrian Grasse und Dr. Hans-Christian Hausmann (CDU) vom 09. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. April 2019) zum Thema: Ablehnung von Studienbewerbern an privaten Hochschulen und Antwort vom 02. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Mai 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung - Herrn Abgeordneten Adrian Grasse und Herrn Abgeordneten Dr. Hans-Christian Hausmann (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18 596 vom 09. April 2019 über Ablehnung von Studienbewerbern an privaten Hochschulen ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass Studienbewerber von privaten Hochschulen aufgrund ihrer a) politischen bzw. weltanschaulichen Einstellung oder b) Mitgliedschaft in einer Partei abgelehnt werden könnten bzw. ist dies ausgeschlossen (bitte begründen)? Zu 1.: a) Es wurden bisher von der Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung - keine zulassungsrechtlichen Regelungen an privaten und staatlich anerkannten Hochschulen genehmigt , die eine Einschreibung aus politischen bzw. weltanschaulichen Gründen ausschließen . Es ist auch nicht bekannt, dass solche Fragen im Rahmen der Bewerbung abgefragt werden. b) Es sind keine zulassungsrechtlichen Regelungen von privaten, staatlich anerkannten Hochschulanbietern bekannt, die eine Zulassung zum Studium wegen einer Mitgliedschaft eines Studienbewerbers bzw. einer Studienbewerberin in einer bestimmten Partei ausschließen können bzw. könnten. Schon die Frage nach der Mitgliedschaft in einer Partei ist kein Gegenstand einer Zulassungsordnung. 2. Wie bewertet der Senat die unter 1. genannte Verfahrensweise? Zu 2.: Es steht privaten und staatlich anerkannten Hochschulanbietern im Rahmen der Vertragsfreiheit frei, mit welchen Personen sie einen Vertrag über die Absolvierung eines Hochschulstudiums abschließen wollen. Dieser rechtliche Rahmen wurde auch durch die jüngst ergangene Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Berlin im Schulbereich bestätigt. - - 2 3. Sind der Senatsverwaltung Fälle bekannt, in denen Studienbewerber aufgrund ihrer politischen bzw. weltanschaulichen Einstellung oder aufgrund ihrer Parteimitgliedschaft von privaten Hochschulen abgelehnt wurden (wenn ja, bitte unter Angabe des jeweiligen Falls)? Zu 3.: Nein (siehe Antwort unter Nr. 1). 4. Welche konkreten Maßnahmen hat der Senat in den unter 3. genannten Fällen eingeleitet bzw. welche Maßnahmen hätte der Senat getroffen, wäre er von entsprechenden Fällen in Kenntnis gesetzt worden? Zu 4.: Keine (siehe Antwort unter Nr. 2). Berlin, den 2. Mai 2019 In Vertretung Steffen Krach Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung -