Drucksache 18 / 18 603 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 10. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. April 2019) zum Thema: Begriffsdefinitionen im Bereich der Senatsverwaltung für Inneres VI und Antwort vom 24. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. April 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18603 vom 10. April 2019 über Begriffsdefinitionen im Bereich der Senatsverwaltung für Inneres VI ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Grundlage für die Beantwortung der nachfolgenden Fragen bildet der „Kriminalpolizeiliche Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität“ (KPMD- PMK). Dabei handelt es sich entgegen der „Polizeilichen Kriminalstatistik“ (PKS) um eine Eingangsstatistik. Die Fallzählung erfolgt tatzeitbezogen, unabhängig davon, wann das Ermittlungsverfahren eingeleitet oder an die Staatsanwaltschaft abgegeben wurde. Die folgenden statistischen Angaben stellen keine Einzelstraftaten der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) dar. Bei der Darstellung handelt es sich um Fallzahlen. Ein Fall bezeichnet jeweils einen Lebenssachverhalt in einem engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit identischer oder ähnlicher Motivlage, unabhängig von der Zahl der Tatverdächtigen, der Tathandlungen, der Anzahl der verletzten Rechtsnormen oder der eingeleiteten Ermittlungsverfahren. Die Fälle der PMK unterliegen bis zum Abschluss der Ermittlungen – gegebenenfalls bis zum rechtskräftigen Gerichtsurteil – einer Bewertung gemäß der angenommenen Tätermotivation. Darüber hinaus können Fälle der PMK erst nach dem Statistikschluss bekannt und entsprechend gezählt werden. Deshalb kommt es sowohl unter- als auch überjährig immer wieder zu Fallzahlenänderungen. Es werden nur die Fälle gezählt, die gemäß den bundesweit verbindlichen Verfahrensregeln zur Erhebung von Fallzahlen im Rahmen des KPMD-PMK für Berlin statistisch zu zählen sind. Bis zur Veröffentlichung des Berichts „Politisch motivierte Kriminalität in Berlin 2018“ werden ausschließlich die Fallzahlen als Grundlage genommen, die durch den Seite 2 von 3 Senator für Inneres und Sport auf der Pressekonferenz am 27. Februar 2019 veröffentlicht wurden. Diese tragen den Erhebungsstand 11. Februar 2019. Erst nach Veröffentlichung des Berichts werden wieder aktualisierte Fallzahlen als Grundlage für die Beantwortung von Anfragen verwendet. 1. Welche und wie viele abgeschlossene Fälle (Beispiele) hat es in den Jahren 2016 bis 2018 gegeben, die zwar antisemitisch, aber nicht zugleich rassistisch, nationalsozialistisch oder völkisch nationalistisch motiviert waren? Zu 1.: Der Begriff „nationalsozialistisch“ ist kein Wert des bundesweit verbindlichen „Themenfeldkataloges zur KTA-PMK (Kriminaltaktische Anfrage in Fällen Politisch motivierter Kriminalität). Es werden zur Beantwortung daher die antisemitischen Fälle zugrunde gelegt, denen nicht das Themenfeld „Nationalsozialismus/Sozialdarwinismus“ bzw. eines der dazu gehörenden Unterthemen – wie z. B. „Völkischer Nationalismus“ – sowie das Unterthema „Rassismus“ zugeordnet wurde. Ob diese Fälle abgeschlossen sind, lässt sich im KPMD-PMK nicht recherchieren, sodass alle Fälle der Jahre 2016 bis 2018 betrachtet werden. Es erfolgt eine Aufgliederung nach Jahr, Zähldelikt und Ortsteil. 2016 2017 2018 143 175 191 Fallaufkommen mit antisemitischer Motivation ohne "Nationalsozialismus/Sozialdarwinismus" und "Rassismus" Die Einzelfälle betrafen vor allem die Tatbestände Sachbeschädigung, Volksverhetzung, Beleidigung aus dem Strafgesetzbuch. 2. Wie viele Fälle mit antisemitischer Motivation im Sinne der PKS/PMK wurden in den Jahren 2012 bis 2018 in Berlin registriert? 3. Welche Aufklärungsquote zu diesen Fällen wurde in den jeweiligen Jahren erzielt? Zu 2. und 3.: Fallaufkommen mit antisemitischer Motivation 2012 - 2018 mit Aufklärungsquote 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Gesamtaufkommen 210 199 219 209 261 306 324 davon geklärt 53 50 82 73 87 87 111 Aufklärungsquote 25,2% 25,1% 37,4% 34,9% 33,3% 28,4% 34,3% 4. Welchen Anteil hatten die deutschen und nichtdeutschen Tatverdächtigen in den jeweiligen Jahren an den ermittelten Tatverdächtigen? Welchen Anteil hatten Kinder/Jugendliche/Heranwachsende/Erwachsene/Personen ab 60 Jahren? Seite 3 von 3 Zu 4.: Tatverdächtige antisemitischer Taten nach Altersstruktur und Staatsangehörigkeit 201 2 201 3 201 4 201 5 201 6 201 7 201 8 deutsche StAng 50 64 85 111 85 77 106 Kind 1 1 0 0 0 0 0 Jugendliche 3 7 8 6 4 9 16 Heranwachsende 6 5 7 14 0 1 6 Erwachsene 40 51 70 91 81 67 84 älter als 60 6 6 8 7 7 12 17 nichtdeutsche StAng 7 4 8 15 13 14 29 Kind 0 0 0 0 0 0 1 Jugendliche 1 0 1 0 1 3 4 Heranwachsende 1 1 0 0 1 4 Erwachsene 5 4 6 15 12 10 20 älter als 60 1 0 0 0 1 1 0 Tatverdächtige gesamt 57 68 93 126 98 91 135 Kind 1 1 0 0 0 0 1 Jugendliche 4 7 9 6 5 12 20 Heranwachsende 7 5 8 14 0 2 10 Erwachsene 45 55 76 106 93 77 104 älter als 60 7 6 8 7 8 13 17 Berlin, den 24. April 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport