Drucksache 18 / 18 608 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 10. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. April 2019) zum Thema: Standardisiertes Notruf-Abfrageprotokoll (SNAP) bei der Feuerwehr Berlin und Antwort vom 24. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Apr. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18608 vom 10. April 2019 über Standardisiertes Notruf-Abfrageprotokoll (SNAP) bei der Feuerwehr Berlin ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche standardisierten Alarm(ierungs)stichworte werden in SNAP verwendet und wie häufig sind diese jeweiligen Stichworte in den Jahren 2013 bis 2018 und wie häufig bisher in 2019 bei einem Einsatz eingetragen worden? Zu 1.: Das in der Leitstelle der Berliner Feuerwehr verwendete Standardisierte Notrufabfrageprotokoll (SNAP) arbeitet nicht mit Alarmierungsstichworten. SNAP generiert auf der Grundlage des Notrufgespräches zunächst einen Einsatzcode. Dieser setzt sich aus einer zweistelligen Zahl für eine Hauptbeschwerde, einem Dringlichkeitscode und einer Zahlenkombination zusammen, die für weitere Konkretisierungen des abgefragten Meldebildes steht (z.B. 13-C-1 als Code für eine Blutzuckerentgleisung mit Eintrübung des Bewusstseins). Im Rahmen der medizinischen Notrufabfrage stehen 2.079 Einsatzcodes, bei der technischen Hilfeleistung und Brandbekämpfung 2.542 Einsatzcodes zur Verfügung, die nach dieser Systematik aufgebaut sind. Alarmierungsstichworte werden durch SNAP nicht vergeben. Diese werden durch die Berliner Feuerwehr in der Alarmierungs- und Ausrückeordnung festgelegt und dann im Einsatzleitsystem mit den jeweiligen Einsatzcodes verknüpft. 2. Welche Fragen sind zwingend stets im Zuge eines SNAP-Gesprächs zu klären/stellen? (Bitte im Wortlaut wiedergeben) Zu 2.: Die Standardisierte Notrufabfrage wird maßgeblich durch die professionelle Gesprächsführung der Disponentin bzw. des Disponenten gelenkt. Bei Annahme des Notrufes beginnt die Gesprächseröffnung mit dem Satz „Notruf Berliner Feuerwehr, wo genau ist der Notfallort?“. Danach werden die genaue Einsatzadresse und die Rückrufnummer verifiziert. Sofern die Art des Hilfeersuchens noch nicht genannt wurde, wird die Anruferin bzw. der Anrufer nun gefragt: „Sagen Sie mir genau, was passiert ist“. Danach wird mit dem zutreffenden und bestmöglichen Gesprächspfad im Protokoll verfahren. Eine pauschale Wiedergabe des Wortlautes ist an dieser Stelle nicht mehr möglich, da diese von dem konkreten Hilfeersuchen und dem daraus Seite 2 von 2 folgenden Fragebaum abhängt, der die unter der Antwort zu Frage 1 genannten Einsatzcodes ergibt. 3. Welches Einsatzmittel (nur Fahrzeuge nach Art des Fahrzeugs) ist jeweils wie häufig zu welchem Alarmierungsstichwort (Frage zu 1) eingesetzt worden? Zu 3.: Unter Berücksichtigung der Ausführungen der Antwort zu Frage 1 kann eine entsprechende Auswertung nicht durchgeführt werden, da SNAP keine Alarmierungsstichworte generiert. Eine Auswertung kann lediglich anhand der in der Alarm- und Ausrückordnung vorgesehenen Stichworte erfolgen. Der Senat verweist in diesem Zusammenhang auf die frei zugänglichen Jahresberichte der Berliner Feuerwehr, die eine statistische Auswertung des jährlichen Einsatzgeschehens beinhalten. Hier sind beispielsweise die Alarmierungszahlen nach Einsatzkategorien (z.B. Brand, technische Hilfeleistung, Rettungsdienst) den jeweiligen Einsatzmitteltypen zugeordnet. 4. In welchen Fällen nehmen Fahrzeuge der Feuerwehr Krankentransporte vor? Wie häufig ist dies in den Jahren 2011 bis 2018 und wie häufig bisher in 2019 vorgekommen? Zu 4.: Der Krankentransport wird grundsätzlich von den Hilfsorganisationen und privaten Krankentransportunternehmen in privatrechtlicher Form durchgeführt. Die Berliner Feuerwehr übernimmt die Aufgaben des Krankentransportes nur in subsidiärer Zuständigkeit, wenn und soweit die vorbenannten Aufgabenträger dazu nicht bereit oder nicht in der Lage sind. Eine Auswertung der Fallzahlen dieser Einsätze ist systembedingt erst ab dem Jahr 2012 möglich. Es liegen seit 2012 folgende Fallzahlen vor: Jahr Krankentransporte in subsidiärer Zuständigkeit 2012 29 2013 272 2014 275 2015 226 2016 193 2017 272 2018 618 2019 200 Gesamt 2085 Berlin, den 24. April 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport