Drucksache 18 / 18 613 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 10. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. April 2019) zum Thema: Verschleierte Schleierfahndung? III und Antwort vom 24. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. April 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18613 vom 10. April 2019 über Verschleierte Schleierfahndung? III ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Am 05.04.2019 gab es nach Pressemitteilungen der Polizei Berlin Schwerpunkteinsätze in den Bereichen Wedding/Reinickendorf/Charlottenburg im Zusammenhang mit Shisha-Bars. Wie viele Beamte welcher polizeilichen Einheiten waren wie lange mit der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des Einsatzes (in Mannstunden) befasst? Zu 1.: An der Durchführung des Einsatzes im Zeitraum von 19:00 Uhr bis 00:30 Uhr waren insgesamt 146 Dienstkräfte verschiedener Dienststellen der Polizei Berlin beteiligt. Die für die Einsatzvorbereitung und Einsatznachbereitung aufgebrachten Stunden lassen sich weder zeitlich noch personell valide beziffern. 2. Wer hat wann, wo und mit welchem Inhalt festgelegt, welche Fahrzeuge anlässlich der Maßnahme kontrolliert werden sollen? Zu 2.: Im direkten Zusammenhang mit dem Einsatz am 5. April 2019 fanden keine verkehrsrechtlichen Maßnahmen statt. 3. Wie viele Fahrzeuge (bitte geordnet nach Fabrikaten) wurden im Rahmen der Maßnahme untersucht? Zu 3.: Siehe Antwort zu Frage 2. 4. Wurden auch a) die Fahrzeugführer und b) die Insassen kontrolliert? Wenn ja, welche Daten zu den jeweiligen Personen wurden erfasst? Zu 4.: Siehe Antwort zu Frage 2. Seite 2 von 2 5. Auf welcher rechtlichen Grundlage sind diese Daten erfasst, gespeichert und verarbeitet worden? An wen wurden diese Daten auf welcher Rechtsgrundlage weitergegeben? Zu 5.: Siehe Antwort zu Frage 2. 6. Wie viele a) Strafverfahren und b) Ordnungswidrigkeitsverfahren (bitte unter Angaben der entsprechenden Norm) sind anlässlich der Maßnahme zu 1) jeweils eingeleitet worden? Wie viele Personen sind jeweils insgesamt bei den Maßnahmen zu 1) als Tatverdächtige einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit erfasst worden? Zu 6a.: Im Rahmen des Einsatzes wurden vier Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhehlerei nach § 370 Abgabenordnung (AO) eingeleitet. Insgesamt wurden hierbei vier Personen als Tatverdächtige erfasst. Zu 6b.: Es wurden acht Ordnungswidrigkeitsverfahren mit vier Personen als Betroffene der Maßnahme eingeleitet: 1x § 37 Tabaksteuergesetz 1x § 111 Abs. I Nr. 2 Sozialgesetzbuch Viertes Buch 1x § 8 Abs. II Nr. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz 1x § 5 Abs. 1 i.V.m. § 28 Abs. I Nr. 2 Gaststättengesetz 1x § 2 Abs. II i.V.m. § 28 Abs. 1 Nr. 1 Gaststättengesetz 1x § 3 Satz 1 i.V.m. § 5 Abs. 1 Lebensmittelhygieneverordnung 2x Bericht an andere Behörde – Verstoß gegen bauschutzrechtliche Vorschriften aus der Bauordnung Berlin Berlin, den 24. April 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport