Drucksache 18 / 18 616 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 12. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. April 2019) zum Thema: Internationale Beziehungen des Landes Berlin und Antwort vom 29. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Mai 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei – Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18 616 vom 12. April 2019 über die internationalen Beziehungen des Landes Berlin ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche genaue Funktion hat Frau Sawsan Chebli als Staatssekretärin im Senat des Landes Berlin ? Wie ist diese Stelle (bitte alle Angaben gemäß Geschäftsverteilungsplan nach § 7 Abs. 3 GGO I wiedergeben) definiert? Für wie viele Mitarbeiter trägt Frau Chebli Personalverantwortung? Zu 1.: Bevollmächtigte des Landes Berlin beim Bund und Staatssekretärin für Bürgerschaftliches Engagement und Internationales. Ihr sind die Abteilungen „Bundesangelegenheiten und Bürgerschaftliches Engagement “ sowie "Protokoll und Internationales“ zugeordnet. Sie trägt somit zurzeit Personalverantwortung für 56 Personen. 2. Wer ist Disziplinarvorgesetzter der Staatssekretärin? Zu 2.: Nach § 17 Abs. 1 Satz 1 DiszG Berlin trifft der oder die Dienstvorgesetzte die Entscheidung über die Einleitung eines Disziplinarverfahrens. Ziff. 1 der Geschäftsverteilung des Senats von Berlin legt die Zuständigkeit jedes Senatsmitglieds für Einzelpersonalangelegenheiten der in seinem Geschäftsbereich tätigen Dienstkräfte fest. Gem. § 5 Abs.2 und 3 der Geschäftsordnung des Senats wird der Regierende Bürgermeister vom Chef der Senatskanzlei in Verwaltungsgeschäften vertreten. 2 3. Am 02.03.2019 schrieb die Staatssekretärin öffentlich im Nachrichtendienst Twitter: „Und dass ich Palästinenserin bin, hat auch keiner erkannt.“ Welche Staatsangehörigkeit hat die Staatssekretärin? Sofern Sie nicht eine Staatsangehörigkeit nach § 7 Abs. 1 Ziff. 1 BeamtSG innehat, aufgrund welcher Regelung konnte Frau Chebli zur Staatssekretärin ernannt werden? Zu 3.: Frau Chebli erfüllt die Voraussetzung nach § 7 Abs. 1 Ziff. 1 Beamtenstatusgesetz , um in ein Beamtenverhältnis berufen zu werden. 4. Am 10.04.2019 schrieb die Staatssekretärin öffentlich im Nachrichtendienst Twitter unter Bezugnahme auf die Gratulation des Kanzlers der Republik Österreich Sebastian Kurz an den israelischen Staatspräsidenten Benjamin Netanjahu: „Dear Prime Minster, I also wanted to ask when you will actually start with the annexation of settlements in the West Bank? Yours faithfully, @sebastiankurz“. Zu 4.: Die Staatssekretärin Chebli nutzt den Nachrichtendienst Twitter privat, deshalb kann die Senatskanzlei zu den folgenden Fragen - sofern sie sich auf Twitter- Äußerungen beziehen - keine Zuständigkeit erkennen. a) Welche Zuständigkeit für die Pflege der Beziehungen zu auswärtigen Staaten – offenbar in Abweichung von Art. 32 Abs. 1 GG - hat die Staatssekretärin konkret? Zu 4. a): Staatssekretärin Chebli ist zuständig für den Bereich Internationales und Protokoll. In Ihrem Zuständigkeitsbereich liegt die Förderung und Pflege der Beziehungen zu den 17 Städtepartnerschaften und Städten mit besonderem Interesse für Berlin. Dazu gehört die Stadt Tel Aviv. Der Senat verfolgt keine eigenständige Außenpolitik . b) Welches Interesse hatte oder hat der Senat im vorliegenden Fall an einer inneren Angelegenheit des Staates Israel? Zu 4. b): S. Antwort zu 4. c) Soweit es sich nach Auffassung des Senats nicht um eine innere Angelegenheit Israels handeln sollte, zu welchem Staat gehört das als „West Bank“ bezeichnete Gebiet nach Auffassung des Senats ? Zu 4. c): S. Antwort zu 4. 5. Am 11.04.2019 schrieb die Staatssekretärin öffentlich im Nachrichtendienst Twitter unter Bezugnahme auf die gescheiterte Mondlandung einer israelischen Non-Profit-Organisation: „To the moon and beyond? Nein. Weder Frieden noch Mond. #Israeltothemoon #SpaceIL #Beresheet“. a) Welchen Zusammenhang sieht der Senat zwischen einer geplanten Mondlandung einer israelischen Privatinitiative und „Frieden“? b) Welcher „Frieden“ zwischen welchen Beteiligten ist mit dem Tweet der Staatssekretärin für Internationales gemeint? c) Verschiedentlich wurde der Beitrag dahingehend interpretiert, dass die Staatsekretärin Israel weder eine erfolgreiche Mondlandung noch Frieden gönne, somit der einzigen Demokratie im Nahen Osten Krieg wünsche. Inwieweit ist es im Interesse des Landes Berlin, sich mit einer derartig (fehl)interpretierbaren Äußerung der Staatssekretärin nicht klar für das Existenzrecht Israels auszusprechen ? Zu 5.: Staatssekretärin Chebli nutzt den Nachrichtendienst Twitter privat, deshalb kann die Senatskanzlei zu den Fragen a) bis c) keine Zuständigkeit erkennen. 3 6. Hat die Staatssekretärin seit 2016 das Land Berlin bei jedweden offiziellen Anlässen gegenüber Repräsentanten des Staates Israel vertreten? Falls ja, bei welchen? Sind aktuell Termine geplant, bei denen die Staatssekretärin – oder ein anderer Vertreter des Senats - mit Vertretern des Staates Israel zusammentreffen soll? Falls ja, um welche Termine handelt es sich konkret? Zu 6.: Staatssekretärin Chebli hat an zahlreichen Gesprächen und Treffen mit Vertreterinnen und Vertretern des Staates Israel teilgenommen. Sie hat unter anderem den Senat bei der Feier zum Nationalfeiertag des Staates Israel vertreten, den Regierenden Bürgermeister bei der Veranstaltung der Deutsch-Israelischen Gesellschaft zu 70 Jahre Israel begleitet. Gegenwärtig plant Staatssekretärin Chebli eine Veranstaltung mit Vertreterinnen und Vertretern aus Israel, der KigA e.V. (Kreuzberger Initiative gegen Antisemitismus) und der Berliner Galerie Circle 1, bei der es um die Förderung von Dialog zwischen Israelis und Palästinensern mit Hilfe der Kunst geht. Zudem wird sie voraussichtlich im Juni eine Studienreise des Campus Rütli bei einigen Programmpunkten in Israel begleiten. 7. Teilt der ganze Senat die Auffassung, dass die furchtbaren Verbrechen an Millionen jüdischer Menschen durch keinen guten Willen, keine Wiedergutmachung, keine Rückerstattung auszulöschen sind? Falls ja, ist aus Sicht des Senats – neben der Norm des Art. 32 Abs. 1 GG – eine äußerste Umsicht und Sensibilität geboten, wenn sich Vertreter des Senats über Angelegenheiten Israels oder jüdischer Menschen in Deutschland äußern? Zu 7.: Der Holocaust und die Ermordung von 6 Millionen Juden sind das größte Menschheitsverbrechen, das jemals begangen wurde. Staatssekretärin Chebli setzt sich ebenso wie der gesamte Senat dafür ein, dass die Erinnerung an die NS- Verbrechen für immer wachgehalten wird. Berlin, den 29. April 2019 Der Regierende Bürgermeister In Vertretung Christian Gaebler Chef der Senatskanzlei