Drucksache 18 / 18 617 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 15. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. April 2019) zum Thema: Aufklärungsquote versus Verurteilungsquote III und Antwort vom 26. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Mai 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18 617 vom 15. April 2019 über Aufklärungsquote versus Verurteilungsquote III ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Auf meine Anfrage 18/18313 hat der Senat bezüglich der Verurteilungsquote pauschal behauptet: „Die Zahlen für das Jahr 2018 liegen noch nicht vor“ und mit dieser Begründung eine inhaltliche Antwort auf diese Teilfrage verweigert. Da das Jahr 2018 bereits seit Monaten abgeschlossen ist, ist aus der Antwort nicht ersichtlich, inwieweit und weshalb die erfragten Angaben nicht bekannt sein sollten, denn diese können sich denklogisch nach dem 31.12.2018 ja nicht mehr geändert haben. Ich bitte daher noch einmal um - vollständige - Beantwortung meiner Anfrage oder Darlegung der Gründe, weshalb die Verfahrensausgänge für das Jahr 2018 noch nicht feststehen sollten. Gleichzeitig beantrage ich hier mit Akteneinsicht nach Art. 45 II VvB in sämtliche Akten, die bei der Senatsverwaltung für Justiz im Zusammenhang mit meiner Anfrage 18/18313 geführt worden sind. Zu 1.: Die Strafverfolgungsstatistik für das Jahr 2018 des Amts für Statistik Berlin- Brandenburg wird voraussichtlich erst Mitte des Jahres 2019 vorliegen, so dass auf die Antwort zu der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/18313 vom 8. April 2019 Bezug genommen wird. Berlin, den 26. April 2019 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung