Drucksache 18 / 18 621 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Emine Demirbüken-Wegner (CDU) vom 11. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. April 2019) zum Thema: Nachnutzung TXL – Beteiligung der Anrainer in der „Sternstraßensiedlung“ gewährleistet? und Antwort vom 25. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Apr. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Frau Abgeordnete Emine Demirbüken-Wegner (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18621 vom 11. April 2019 über Nachnutzung TXL – Beteiligung der Anrainer in der „Sternstraßensiedlung“ gewährleistet? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche über eine übliche Bürgerbeteiligung hinausgehenden Maßnahmen plant der Senat zur Beteiligung der in der sogenannten "Sternstraßensiedlung" ansässigen Grundstückseigentümer und -nutzer im Zuge der Fortentwicklung der Planungen zur Nachnutzung des TXL-Geländes? Antwort zu 1: Neben ordnungsgemäß durchgeführten gesetzlichen Beteiligungsmöglichkeiten im Rahmen der die Sternstraßensiedlung tangierenden Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplanänderung (lfd. Nr. 09/15) gem. § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB); öffentliche Auslegung Februar und März 2016 und Bebauungsplanverfahren 12-62 „Schumacher Quartier“; frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB von November bis Dezember 2018), standen und stehen den in der "Sternstraßensiedlung" ansässigen Grundstückseigentümern und - nutzern und den sonstigen Anrainern in allen Phasen der Nachnutzungsplanung Berlin TXL diverse Informations- und Partizipationsmöglichkeiten zur Verfügung. In Ergänzung des formalen Verfahrens der Bauleitplanung fand am 14. November 2018 eine Bürgerinformationsveranstaltung zu den Bebauungsplanverfahren in der Humboldtbibliothek Tegel statt. Die Veranstaltung wurde von einer anschließenden öffentlichen Ausstellung am selben Ort begleitet. Als Teil des erweiterten Betrachtungsraums rund um die Planungsflächen Berlin TXL haben im Erarbeitungsprozess zum Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) von September 2016 bis April 2017 mehrere partizipative BürgerInnenworkshops stattgefunden. Die Ergebnisse wurden im ISEK berücksichtigt und bilden mit dem 2 Senatsbeschluss des Stadtumbaugebiets „Umfeld TXL“ vom 12. Februar 2019 die Basis des weiteren Handelns. Darüber hinaus werden die Planungen zur Nachnutzung des Flughafens Tegel seit 2008 kontinuierlich durch öffentliche Standortkonferenzen, zuletzt am 06. November 2018, und diverse anlassbezogene Informationsveranstaltungen (z.B. in den Einkaufzentren „Der Clou“ und „Hallen am Borsigturm“) sowie digitale Partizipationsmöglichkeiten in allen relevanten sozialen Medien begleitet. Aktuell wurde zum Abschluss des landschaftsplanerischen Wettbewerbs „Quartiers- und Landschaftspark Berlin TXL“ am 10. April 2019 im Centre Frainçais der Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben, sich über die Wettbewerbsarbeiten zu informieren und der anwesenden Fachjury Fragen, Anregungen und Argumente als Impulse für die Wettbewerbsentscheidung am Folgetag zu geben. Vom 16. Mai bis 31. Mai 2019 werden alle Wettbewerbsentwürfe in einer öffentlichen Ausstellung im Einkaufszentrum „Der Clou“ am Kurt-Schumacher-Platz zu den Öffnungszeiten von 10:00 bis 20:00 Uhr ausgestellt. Frage 2: Hält der Senat nach derzeitigem Erkenntnisstand daran fest, die Meteorstraße 4-spurig auszubauen? Antwort zu 2: Ja. Frage 3: Soll der 'Autobahnstumpf' A 111 im Zuge dieser Planungen weiterhin als Bundesautobahn entwidmet werden? Antwort zu 3: Ja. Der „Tunnel Flughafen Tegel“ (TFT) sowie sämtliche Tunnelein- und –ausfahrten bleiben erhalten und sind nicht Teil der geplanten Entwidmung. Frage 4: Welche Emissionsschutzmaßnahmen sehen die bisherigen Planungen zum Bau dieser 4-spurigen 'Staatsstraße' für die angrenzenden bereits bebauten Grundstücke in der „Sternstraßensiedlung" vor? Antwort zu 4: In Frage kommen hier insbesondere Maßnahmen an der Quelle (z. Bsp. Geschwindigkeitsreduzierungen, lärmoptimierter Asphalt o. ä.) sowie auf dem Ausbreitungsweg (z. Bsp. Lärmschutzbauwerke, Vermeidung von unerwünschten Reflexionen o. ä). Die Bewältigung möglicher Immissionskonflikte wird dabei nach den Bestimmungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) sowie der einschlägigen Leitfäden der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz erfolgen. Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse werden gewahrt. 3 Frage 5: Welche Maßnahmen plant der Senat im Rahmen der umfangreichen Straßenbauarbeiten, um die komplette behinderungsfreie Erreichbarkeit der in der "Sternstraßensiedlung" ansässigen Gewerbebetriebe und Eigenheime während der Bauzeit zu gewährleisten? Antwort zu 5: Die Erschließung der „Sternstraßensiedlung“ bleibt während der gesamten Bauzeit über den Anschluss Uranusweg / Nordlichtstraße in ihrer jetzigen Form und Widmung gewährleistet . Frage 6: Welche Überlegungen gibt es auf Seiten des Senats, das bauliche Gestaltungsbild der "Sternstraßensiedlung" an die gestalterischen Parameter zur Errichtung des 'Kurt-Schumacher-Quartiers' anzupassen und mittels welcher Angebote an die Grundstückseigentümer will der Senat hier private Investitionen animieren? Antwort zu 6: Die für die Planüberlegungen des Senats maßgeblichen Beschlüsse vom 6.7.2010 und 4.6.2016, stellten im Einvernehmen mit dem Rat der Bürgermeister fest, dass das Gebiet des Flughafens Tegel sowie an das Flughafengelände angrenzende Teilbereiche im Bezirk Reinickendorf von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AGBauGB sind. Die Flächen der Sternstraßensiedlung werden von den beiden o.g. Beschlüssen nicht erfasst. Die Entwicklung und Ordnung der Flächen der Sternstraßensiedlung obliegt somit dem Bezirk Reinickendorf. Berlin, den 25. April 2019 In Vertretung Lüscher ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen