Drucksache 18 / 18 626 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Graf (CDU) vom 12. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. April 2019) zum Thema: Der Berliner öffentliche Gesundheitsdienst arbeitet seit Jahren ohne verbindliches System der Planung und Steuerung! und Antwort vom 03. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Mai 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Herrn Abgeordneten Florian Graf (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18626 vom 12. April 2019 über Der Berliner öffentliche Gesundheitsdienst arbeitet seit Jahren ohne verbindliches System der Planung und Steuerung! ________________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (GDG) schreibt in den §§ 4 und 6 die Einführung eines verbindlichen Systems zur Planung und Steuerung durch die zuständige Senatsverwaltung vor. Die Berliner Bezirke warten seit Jahren auf die Einführung eines derartigen Systems durch die zuständige Senatsverwaltung. 1. Warum ist bislang ein verbindliches System nicht eingeführt worden? Zu 1.: Als ersten Schritt hin zu einem verbindlichen System der Steuerung und Planung erachtet es der Senat als unerlässlich, dass eine gleichwertige und stabile Personalstruktur in den Berliner Gesundheitsämtern besteht. Deshalb hat der Senat das Projekt „Mustergesundheitsamt “ ins Leben gerufen, dass sich seit mehreren Jahren in der Umsetzung befindet. Die inhaltliche Steuerung der Arbeit des Personals ist der nächste Schritt hin zu einem verbindlichen System der Planung und Steuerung. 2. Was versteht der Senat in diesem Zusammenhang unter Steuerung und Planung? Zu 2.: Durch das gesamtstädtische Steuerungssystem der Berliner Verwaltung, worunter auch die Steuerung der Gesundheitsämter fällt, sollen die Bezirke bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unter der Berücksichtigung gesamtstädtischer Interessen stärker von der Hauptverwaltung unterstützt und gesteuert werden. Die Zusammenarbeit dieser beiden Ebenen soll durch Zielvereinbarungen auf eine verlässliche Basis gestellt werden. - 2 - 2 3. Wie will der Senat die Verbindlichkeit des Systems gewährleisten? Zu 3.: Mit dem E-Government-Gesetz ist eine neue Basis für die Verantwortlichkeiten der Senatsverwaltungen bei der Digitalisierung der Verwaltung für die von ihnen verantworteten Politikfelder geschaffen worden. Dafür ist auch eine Neuausrichtung auf Basis gesamtstädtischer Steuerungsinteressen erforderlich. Sie soll in einer phasenorientierten Organisationsbetrachtung angegangen werden, mit dem Ziel einer outputorientierten ÖGD- Steuerung. Die damit verbundenen komplexen Aufgaben können nur gemeinsam durch die Zusammenführung des bezirklichen Prozesswissens mit der koordinierenden und steuernden Funktion der Senatsfachverwaltung und der ihr nachgeordneten Einrichtungen erfolgen. 4. Nach § 6 GDG soll die sozial Indikative Planung auf der Grundlage der Gesundheits- und Sozialberichterstattung erfolgen. Welche konkreten Daten stellt die Gesundheits- und Sozialberichterstattung für das verbindliche System zur Verfügung? Zu 4.: Die integrierte Gesundheitsberichterstattung stellt in Umsetzung des § 5 GDG Indikatoren zur gesundheitheitlichen und sozialen Situation, der medizinischen und pflegerischen Versorgung sowie der damit verbundenen Kosten als Grundlage für die sozialindikative Planung und Steuerung zur Verfügung (vgl. https://www.berlin.de/sen/gesundheit/service/gesundheitsberichterstattung/aktuelles sowie das Gesundheits- und Sozialinformationssysten (GSI): http://www.gsi-berlin.info). Einmal pro Legislatur wird eine Berechnung zur räumlichen Sozialstruktur in Form eines Altas publiziert und Gesundheitsindikatoren werden auf der jeweils verfügbaren räumlichen Ebene der lebensweltlich orientierten Räume (LOR) ausgewiesen. Indikatoren zur Kindergesundheit werden darüber hinaus für den berlinweit abgestimmten Kernindikatorensatz für Bezirksregionenprofile bereitgestellt; verwaltungsintern für sozialraumbezogenes Arbeiten abrufbar über das Planungsraumbezogene Informationssystem für Monitoring und Analyse (PRISMA). 5. Welche konkreten Maßnahmen des öffentlichen Gesundheitsdienstes sind mit diesem System und mit welchen Daten der Gesundheits- und Sozialberichterstattung bisher bewertet (evaluiert) worden? Zu 5.: Hierzu liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. 6. Welche Fach- und Finanzziele sind auf der Basis der zugewiesenen Globalsummen, der Indikatoren der Gesundheitsberichterstattung sowie von Sollgrößen formuliert und evaluiert worden? Zu 6.: Die einmal pro Legislatur von der für Gesundheit zuständigen Senatsverwaltung durchgeführten sozialstrukturellen Berechnungen bilden seit vielen Jahren eine Planungsgrundlage für Akteure in der Berliner Politik und Verwaltung, für Verbände und Träger des öffentlichen und nichtöffentlichen Bereichs. Die ermittelten Indizes sind z. B. Grundlage für die bezirkliche Versorgungssteuerung in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung, die Krankenhausplanung des Landes Berlin für die Fachgebiete Psychiatrie und Psychothera- - 3 - 3 pie sowie Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, die sozialraumorientierte Gesundheitsförderung und Prävention im Rahmen des Berliner Gesundheitszieleprozesses, die Kontaktstellen Pflegeengagement sowie die Stadteilzentren (vgl. „Handlungsorientierter Sozialstrukturatlas Berlin 2013“, Kapitel 5 unter https://www.berlin.de/sen/gesundheit/_assets/service/publikationen/gesundheitsberichterst attung/gbe_spezial_2014_1_ssa2013.pdf). Durch die Senatsverwaltung für Finanzen werden außerdem jährlich die Kosten für ausgewählte Produkte der Dienstleistung der Bezirke ermittelt und verglichen. Die neuesten Daten hierzu stammen aus dem Jahr 2017. Untersucht wurde aus dem Bereich Gesundheit folgende Dienstleistungen, wobei folgende Mittelwerte der Kosten festgestellt wurden: - Erstberatung für Neugeborene, 194,64 € - zahnmedizinische Vorsorgeuntersuchung, 11,90 € - therapeutische Versorgungsmaßnahme eines behinderten Menschen pro Stunde, 70,20 € - umweltrechtliche Überwachung einer Anlage oder eines Betriebs, 357, 12 € - https://www.berlin.de/sen/finanzen/haushalt/downloads/wkwwv_bz_2017.pdf Berlin, den 03. Mai 2019 In Vertretung Barbara König Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung