Drucksache 18 / 18 627 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Benedikt Lux (GRÜNE) vom 12. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. April 2019) zum Thema: Sicherheitskooperationen zwischen Berlin und Europa und Antwort vom 02. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Mai 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 8 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Benedikt Lux (Grüne) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18627 vom 12. April 2019 über Sicherheitskooperationen zwischen Berlin und Europa ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Kooperationen gibt es aktuell zwischen Berlin und Europa sowie zwischen Berlin, dem Bund und Europa im Bereich Sicherheitspolitik? Zu 1.: Der Senat unterhält auf europäischer Ebene beziehungsweise unter dem Dach der EU umfangreiche Kooperationen im Sicherheitsbereich, die sich angesichts Ihrer Vielfalt und Breite nicht voll umfänglich, sondern nur exemplarisch darstellen lassen. Die folgende Benennung erhebt also nicht den Anspruch einer erschöpfenden Auflistung. In der Beantwortung der nachfolgenden Fragen werden weitere Aktivitäten und Maßnahmen aufgegriffen, die diese Ausführungen ergänzen. Im Jahr 2013 wurde die „Gemeinsame Absichtserklärung über die Durchführung von Hospitationen im Polizeiwesen zwischen dem Ministerium für Innere Angelegenheiten von Rumänien und der Senatsverwaltung für Inneres und Sport des Landes Berlin“ unterzeichnet, im Rahmen derer seitdem regelmäßig Polizeivollzugskräfte aus Rumänien und Berlin im jeweils anderen Land hospitieren. Darüber hinaus ist die Polizei Berlin am Projekt „LIMES“ beteiligt, bei dem drei weitere Bundesländer sowie die Mitgliedstaaten Polen, Tschechien, Estland, Lettland, Litauen und Schweden die Kriminalitätsphänomene „internationale Fahrzeugverschiebung“ und „russischsprachige Organisierte Kriminalität (OK)“ fokussieren. Das Projekt soll zur Vernetzung der Strafverfolgungsbehörden in der Europäischen Union (EU) beitragen, indem operative Treffen und ermittlungsunterstützende Besuche unter Beteiligung mehrerer europäischer Polizeibehörden stattfinden. Zudem werden operative nationale und grenzüberschreitende Einsätze unterstützt, um die Ermittlungskompetenz und -effektivität sowie den Informationsaustausch bei den Projektteilnehmern nachhaltig zu verbessern. Des Weiteren unterstützt die Polizei Berlin die Europäische Agentur für die Grenzund Küstenwache (FRONTEX), welche die operative Zusammenarbeit der EU- Seite 2 von 8 Mitgliedstaaten im Bereich des Schutzes der Außengrenzen koordiniert und unterstützt, seit Januar 2016 wechselnd an den Außengrenzen Italiens, Griechenlands und Bulgariens mit in der Regel 2 Dienstkräften (jeweils 8-wöchige Einsatz-Intervalle). Ferner waren die Berliner Feuerwehr und Spezialeinheiten des Landeskriminalamts Berlin zur Bewältigung von CBRN-Lagen („Analytische Task Force“) 2018 im Rahmen des EU-Katastrophenschutzverfahrens aktiv. Dabei ging es um einen Austausch mit Experten aus den europäischen Partnerstaaten und die Entwicklung von Fragestellungen und Szenarien, speziell mit Blick auf gemeinsame Übungen. Fachkräfte der Berliner Feuerwehr haben zudem an Fachtagungen zum Thema Planung von Großveranstaltungen bzw. Katastrophenschutz in Portugal, Kroatien, Estland und Frankreich teilgenommen. Nachdem im Dezember 2018 die politischen Verhandlungen zum Katastrophenschutzverfahren der Union mit der Formulierung eines finalen Kompromisstextes abgeschlossen wurden, wird die Senatsverwaltung für Inneres und Sport die Entwicklungen im Bereich des Katastrophenschutzes auf europäischer Ebene weiterhin intensiv begleiten. Die Bundesländer haben zudem eine Arbeitsgruppe „Mitwirkung deutscher Feuerwehren im Katastrophenschutzverfahren der Europäischen Union“ gebildet, um die Zusammenarbeit bei Waldbränden in der Europäischen Union zu stärken. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport beteiligt sich an der Etablierung europäischer Katastrophenschutzkapazitäten („rescEU“) durch die Bereitstellung landeseigener Ressourcen (Personal für die „Analytische Task Force“) und nimmt rege am Austausch von Wissen und Erfahrungen im Wissensnetzwerk der Europäischen Union für den Katastrophenschutz teil. Darüber hinaus vernetzen sich die Vertreter und Vertreterinnen der Senatsverwaltung für Inneres und Sport regelmäßig auf allen Arbeitsebenen mit Vertretern und Vertreterinnen der EU. Exemplarisch hierzu kann auf die Teilnahme des Staatssekretärs für Inneres Torsten Akmann als Vertreter des Berliner Senats an der hochrangigen Konferenz von Bürgermeistern europäischer Städte zu Konsequenzen aus den letzten terroristischen Anschlägen vom 8. März 2018 verwiesen werden. 2. Wie funktioniert die Zusammenarbeit mit Europol? Werden MitarbeiterInnen aus Berlin zu Europol entsandt und wenn ja, wieviele? Zu 2.: Europol unterstützt die Polizei Berlin bedarfsorientiert bei der Bekämpfung internationaler schwerer und organisierter Kriminalität sowie im Bereich Terrorismus z.B. durch anlass- und fallbezogenen Informationsaustausch. Europol bietet operative Meetings sowie Informationsveranstaltungen an, die durch die Polizei Berlin wahrgenommen werden. Derzeit sind vier Berliner Dienstkräfte des Landeskriminalamtes im Rahmen einer Vertragstätigkeit bei Europol in Den Haag im Bereich der Organisierten Kriminalitätsbekämpfung tätig. 3. Wie funktioniert die Zusammenarbeit mit OLAF? Werden MitarbeiterInnnen aus Berlin zu OLAF entsandt und wenn ja, wieviele? Seite 3 von 8 Zu 3.: Die Zusammenarbeit der Polizei Berlin mit dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) erfolgt fallbezogen und gestaltet sich vertrauensvoll sowie zielorientiert. Derzeit ist eine Dienstkraft der Polizei Berlin im Rahmen einer Vertragstätigkeit bei OLAF tätig. 4. An welchen europäischen Netzwerken und Konferenzen ist die Berliner Polizei beteiligt? Gibt es einen regelmäßigen Austausch und wenn ja, durch wen wird dieser geführt? Zu 4.: Die Polizei Berlin beteiligt sich regelmäßig an drei internationalen Netzwerken. Dem Netzwerk mittel- und osteuropäischer Hauptstädte (MOE), dem Netzwerk Capital Policing Europe (CPE) und dem European Capitals Police Network (ECPN). Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden aus dem Bereich der Behördenleitung oder aus den entsprechenden Fachbereichen rekrutiert. Die Polizei Berlin beteiligte bzw. beteiligt sich außerdem an folgenden Konferenzen: Internationale Tagung zur Bekämpfung reisender Täter in der Eigentumskriminalität (Conference on the MOCG in the EU) vom 27. bis 28. Juni 2018; Teilnahme eines Mitarbeitenden des LKA St 13 Pickpocketing Conference bei Europol in Den Haag, vom 06. - 08. Mai 2019, Teilnahme von Vertretern des LKA. 5. Wie ist das LKA 74, das für die internationale Zusammenarbeit zuständig ist, aufgestellt und in die internationale Zusammenarbeit einbezogen? Zu 5.: Gemäß der Allgemeinen Verfügung über die Zuständigkeit im polizeilichen Rechtshilfeverkehr im Rahmen der sonstigen Rechtshilfe mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten der Senatsverwaltung für Inneres und Sport vom 4. November 2015 ist das LKA Berlin (LKA 74) Prüfungs- und Bewilligungsbehörde. Ein Kommissariat im LKA 74, welches in zwei Sachgebiete unterteilt ist, ist für den internationalen Amts- und Rechtshilfeverkehr zuständig. Die beiden Sachgebiete gliedern sich in das Sachgebiet 1 für die Internationale Amts- und Rechtshilfe – Grundsatzangelegenheiten sowie das Sachgebiet 2 für Europolangelegenheiten. 6. Wie erfolgt die Zusammenarbeit im Bereich organisierte Kriminalität? Gibt es hier gemeinsame Projekte mit anderen Europäischen Ländern? Zu 6.: Zuständig für den Phänomenbereich der Organisierten Kriminalität innerhalb der Polizei Berlin ist das LKA 4. Seitens des LKA 4 wird anlass- bzw. verfahrensbezogen mit Polizeibehörden anderer Länder, auch nichteuropäischen, sowie dem Bundeskriminalamt (BKA) auf verschiedenen Ebenen (z.B. Interpol, Europol, Eurojust) in Form von Teilnahmen an Projekten, operativen Arbeitstreffen und Fachkonferenzen zusammengearbeitet. Fachkommissariate des LKA 4 bilden fallbezogen gemeinsame Joint Investigation Teams (JIT) mit Polizeibehörden anderer Länder, zum Beispiel bis Oktober 2017 mit Bulgarien in einem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Menschenhandel Seite 4 von 8 zur sexuellen Ausbeutung. Ferner beteiligt sich das LKA 4 an längerfristigen Projekten wie beispielsweise dem in Frage 1 genannten LIMES-Projekt. 7. Werden Erfahrungen aus anderen Ländern bei der Kriminalitätsbekämpfung in Berlin eingeholt? Wenn ja, um welche handelt es sich und wo sind diese umgesetzt? Zu 7.: In allen Fällen der internationalen Zusammenarbeit werden seitens der Polizei Berlin vor allem fallbezogen Erfahrungen ausgetauscht. Exemplarisch ist das JIT mit den Polizeidienststellen in Bulgarien in einem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Menschenhandels zur sexuellen Ausbeutung (2017) zu nennen. Ein weiteres JIT mit Polizeidienststellen in Polen existiert mit Bezug auf die sogenannten „Enkeltricktaten“. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit EUROPOL gibt es darüber hinaus regelmäßig Treffen mit polizeilichen Vertretern anderer Länder. Diese Treffen dienen insbesondere dem Ziel des Erfahrungsaustauschs. Darüber hinaus wird auf die Beantwortung der Frage 4 verwiesen. 8. Wie ist der Austausch bei internationalen Veranstaltungen, wie z.B. Fußballturnieren? Sind bei der Fußball-WM 2018 Berliner PolizistInnen eingesetzt worden? Zu 8.: Anlässlich von internationalen Fußballgroßturnieren (z.B. Welt- oder Europameisterschaften) werden entsprechend des internationalen Informationsaustausches die vorhandenen Informationen zur Anzahl, Zusammensetzung der anreisenden Fangruppen, der möglichen Anreisewege und Übernachtungsmöglichkeiten von der hiesigen Landesinformationsstelle Sporteinsätze (LIS) gesammelt und an die Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) weitergegeben. Diese steht mit den Polizeibehörden des Austragungslandes in Verbindung und versorgt sich mit den entsprechenden Informationen. Der Informationsstand in Berlin wird zu jedem Spiel der Deutschen Nationalmannschaft im Fortlauf des Turniers aktualisiert und an die ZIS gesteuert. Anlässlich der Fußball- WM 2018 in Russland wurde kein Mitarbeitender der Polizei Berlin eingesetzt. 9. Wie funktioniert der Informationsaustausch auf europäischer Ebene mit den Berliner Polizeibehörden und mit welchem Erfolg? Zu 9.: Das LKA 74 als Prüfungs- und Bewilligungsbehörde leitet bei Vorliegen der Rechtmäßigkeit der Rechtshilfe das Rechtshilfeanliegen an die Fachdienststellen weiter. Die „Erledigungsstücke“ werden durch das LKA 74 über das BKA an die anfragenden europäischen Länder zurückgesandt. Der Rechtshilfeverkehr der Polizei Berlin mit dem europäischen Ausland wird durch das LKA 74 geprüft und bei Bewilligung via BKA an das ersuchte Ausland gesandt. Die Zusammenarbeit erfolgt zunehmend über den SIENA-Direktverkehr (Secure Information Exchange Network Application) mit den SIENA Mitgliedern sowie über die bestehenden Interpolkanäle. Das Antwort-Zeit-Verhalten über den SIENA- Direktverkehr ist in der Regel schneller als auf den anderen Übermittlungswegen. Der Informationsaustausch basiert auf einer vertrauensvollen und konstruktiven sowie zielorientierten und erfolgreichen Zusammenarbeit. Seite 5 von 8 10. Welche Kooperationen gibt es im Bereich internationale Terrorismusbekämpfung? Gibt es einen Datenaustausch zwischen den Berliner Behörden und der Europäischen Union zur internationalen Terrorismusbekämpfung? Wenn ja, wie ist dieser ausgestaltet? Zu 10.: Die internationale Zusammenarbeit im Bereich der internationalen Terrorismusbekämpfung wird in der Bundesrepublik Deutschland durch das BKA gestaltet und koordiniert. Die Abteilung Polizeilicher Staatsschutz des Landeskriminalamts Berlin (LKA 5) unterhält keine eigenständigen internationalen Kooperationen im Sinne der Fragestellung. Vor diesem Hintergrund findet auch kein direkter Datenaustausch statt, sondern nur mittelbar über das Europol- Informationssystem (EIS) und für den Bereich der Fahndung über das Schengener Informationssystem (SIS). Darüber hinaus ist die Senatsverwaltung für Inneres und Sport für den Bereich der Radikalisierungsprävention und Deradikalisierung des islamistischen Extremismus und Terrorismus in europäischen Netzwerken Mitglied und engagiert sich aktiv. Dies betrifft das „Radicalisation Awareness Network“ und das „European Strategic Communications Network“. Bilaterale Kontakte zu anderen Städten und Staaten, wie Luton/GB und Den Haag/NL, ergänzen die Netzwerkarbeit. 11. Aus Berlin werden Polizeimissionen in andere Länder mit besonders hohem deutschen Touristenaufkommen entsandt. In welche Länder sind/werden dieses Jahr Polizeimissionen ausgesandt? Aus welchen Ländern kommen Polizeimissionen nach Berlin und zu welchem Anlass? Zu 11.: Die Frage bezieht sich auf die „Europäischen Kommissariate“, welche nicht der Rechtsform der Mission gleichzusetzen sind. Im Jahr 2019 wurden an das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat aus den Ländern Frankreich, Spanien, Bulgarien und Kroatien Anforderungen von deutschen Polizeibeamten herangetragen. Derzeit laufen die Bewerbungsfristen, sodass noch nicht beantwortet werden kann, in welchem Rahmen sich die Polizei Berlin daran beteiligt. Verwendungen von ausländischen Polizeibeamten im Rahmen der „Europäischen Kommissariate“ in Berlin sind aktuell nicht geplant. 12. Gibt es einen einheitlichen Standard bzw. eine einheitliche Praxis, ab wann man einen europäischen Ausgleich in einem bestimmten Phänomenbereich anstrebt? Zu 12.: Hierzu liegen dem Senat keine Informationen vor. 13. Gibt es zwischen Berlin und Europa eine Kooperationen im Hinblick auf einer präventive Gefahrenabwehr? Werden SozialarbeiterInnen grenzüberschreitend eingesetzt? Wenn ja, wie funktioniert diese Kooperation und wie ist diese augestaltet? Seite 6 von 8 Zu 13.: Im Rahmen der Gefahrenabwehr gibt es keinen grenzüberschreitenden Einsatz von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern. Das Projekt SafeCi (Safer Space for Safer Cities) widmet sich mit seinem Aufgabenspektrum der Gefahrenabwehr, aber auch dort ist ein grenzüberschreitender Einsatz von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern nicht vorgesehen. 14. Gibt es Kooperationen im Bereich Opferschutz? Wenn ja, welche Kooperationen gibt es und welche Maßnahmen werden ergriffen? Zu 14.: Die Polizei Berlin beteiligt sich derzeit an zwei EU-Projekten im Themenfeld häusliche Gewalt. Zum einen an dem Projekt IMPRODOVA (Improving Frontline Responses to High Impact Domestic Violence) und am Projekt „Effective police - protection of victims and witnesses of violence“ (Schutz von Opfern und Zeugen von häuslicher Gewalt). Bei IMPRODOVA handelt es sich um ein europäisches Sicherheitsforschungsprojekt im Rahmen des EU-Förderprogramms Horizont 2020. Gegenstand sind Feldforschungen und Analysen zu den Interventionen von Institutionen und Professionen bei besonders schweren Fällen von häuslicher Gewalt. Im Projekt wird daraus einen Verbesserungsbedarf ermittelt. Ein Schwerpunkt im Projekt wird die Untersuchung der „zwischenmenschlichen Faktoren“ (Human Factors) für die Nutzung einer höheren Qualität der Hilfs- und Interventionsabläufe sein. IMPRODOVA verfolgt das Ziel, internationale Standards zur Umsetzung der Istanbul- Konvention (Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt) in den beteiligten europäischen Ländern aufzubauen und ein Unterstützungsnetzwerk - bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Polizei sowie (psycho-)sozialen und medizinischen Einrichtungen- einzurichten. An dem Projekt nehmen acht europäische Länder teil. Zudem ist die Polizei Berlin an dem EU-Projekt „Effective police - protection of victims and witnesses of violence“ (Schutz von Opfern und Zeugen von häuslicher Gewalt) im Rahmen des EU-Förderprogramms Rights, Equality and Citizenship Programme 2014-2020 beteiligt. Das Projekt trägt u.a. zur Umsetzung der Richtlinie 2012/29/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten bei und hat die Entwicklung sowie Implementierung von (polizeiinternen) Handlungsempfehlungen auf regionaler, nationaler und EU-Ebene zum Ziel. An dem Projekt nehmen vier europäische Länder (Polen, Litauen, Lettland und Deutschland) jeweils mit Ihren Polizeibehörden der Hauptstädte teil. Darüber hinaus ist das Referat Opferschutz und Opferhilfe der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung als zentrale Anlaufstelle für Betroffene von Terroranschlägen in Berlin aktuell bestrebt, sich mit vergleichbaren Institutionen aus anderen Ländern zu vernetzen. So fand im Januar 2019 ein Workshop auf Arbeitsebene mit Vertreterinnen und Vertretern aus Spanien und Frankreich in Barcelona statt. Im Rahmen dieses Workshops wurden Fragen im Hinblick auf die Unterstützung von Betroffenen von Terroranschlägen diskutiert. Zusätzlich bestand die Möglichkeit, an einer eintägigen Weiterbildung von Psychologinnen und Psychologen zu Kriseninterventionshelfenden im Großraum Barcelona beobachtend teilzunehmen. Gegenwärtig beabsichtigt die Justizverwaltung Vertreterinnen und Vertreter von europäischen Städten, in denen es Seite 7 von 8 in der Vergangenheit zu Anschlägen gekommen ist, im Frühjahr beziehungsweise Sommer kommenden Jahres zu einer Fortsetzung des Erfahrungsaustausches nach Berlin einzuladen. 15. Welche Auswirkungen hat die Arbeit des European Capitals Police Network auf die Arbeit der Berliner Polizei? Zu 15.: Die regelmäßig stattfindenden Konferenzen im Rahmen des ECPN dienen dazu, mit anderen Groß- und Hauptstädten Konzepte zu vergleichen und Erfahrungswerte im Hinblick auf den Erhalt der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der Verbesserung der Kriminalitätsbekämpfung auszutauschen. Die Konferenzen sind als reine Arbeitstagungen konzipiert und dienen dem inhaltlichen Austausch zu aktuellen Themen der Polizeiarbeit sowie der Vorstellung von „best practices“. Dies ermöglicht der Polizei Berlin einen Erkenntnisgewinn zu europaweit auftretenden Phänomenen und erleichtert durch persönliche oder im Nachgang an die spezialisierten Bereiche vermittelte Kontakte einen weiterführenden Erfahrungsaustausch. 16. Was ist das Ziel des europäischen Projekts Safer Space for Safer Cities? Wieviel Gelder hat Berlin erhalten? Wie werden die Gelder eingesetzt und was genau ist geplant? Zu 16.: Ziel des europäischen Projektes SafeCi ist der Schutz öffentlicher Räume. Inhalt des Projektes ist der polizeiliche Erfahrungsaustausch auf europäischer Ebene, unter anderem zu mobilen und stationären Sperrsystemen, visuellen Technologien, Drohnentechnologien, Risikoanalysen, ressortübergreifender Zusammenarbeit, Sensibilisierungsstrategien und Präventionskonzepten. Das Projekt wird durch 534.625 Euro aus EU-Mitteln gefördert. Mit den zur Verfügung stehenden Geldern sind u.a. die Einstellung von zwei externen Mitarbeitenden, die Beschaffung von Arbeitsmitteln zur Bürokommunikation, eine Kick-off Veranstaltung, drei Workshops, diverse Studienbesuche und eine Abschlusskonferenz zu finanzieren. 17. Gibt es darüber hinaus europäische Projekte, an denen Berlin beteiligt ist? Wenn ja, um welche handelt es sich? Gibt es ferner laufende Projektanträge im Bereich Sicherheitspolitik? Zu 17.: Die Polizei Berlin ist neben den bereits genannten an folgenden europäischen Projekten beteiligt: - Dirty Bombs (Increased preparedness to CBRN incidents via first responders‘ joint exercises) - ShotPros (Shooting-Training Solution with of-the-shelf Products in virtual reality) - Drug Combat (Enhancing capacity of services to combat drug trafficking at the European level) - SHUTTLE (Scientific High-throughput and Unidentified Toolkit for Trace analysis by forensic Laboratories in Europe) - OPMoPS (Organized Pedestrian Movement in Public Spaces). Ferner hat die Senatsverwaltung für Inneres und Sport zusammen mit weiteren Seite 8 von 8 Partnern einen Antrag im Bereich Urban Innovative Actions (UIA) eingereicht. Der Titel des Antrags lautet „ALEX – Network for Integrated Security at Berlin Alexanderplatz”. 18. Am 20. Dezember 2017 haben die EU-Institutionen eine interinstitutionelle Vereinbarung unterzeichnet, mit der ein ständiges Einsatzteam für Computernotfälle (Computer Emergency Response Team - CERT-EU) für alle Organe, Einrichtungen und Agenturen eingerichtet wird. Wie funktioniert die Zusammenarbeit in diesem Bereich? Gibt es bereichts erste Erfolge? Zu 18.: Das CERT-EU ist nur für EU-Einrichtungen zuständig. Die Zuständigkeiten auf internationaler Ebene werden durch das CERT-Bund, das beim BSI angesiedelt ist, wahrgenommen und koordiniert. Das Berlin-CERT arbeitet daher aktuell nicht mit dem EU-CERT direkt zusammen. Berlin, den 02. Mai 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport