Drucksache 18 / 18 632 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Franz Kerker (AfD) vom 15. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. April 2019) zum Thema: "Solidarity City", "Sanctuary City" und das „Recht auf Stadt“ und Antwort vom 30. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Mai 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Franz Kerker (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18632 vom 15.04.2019 über "Solidarity City", "Sanctuary City" und das "Recht auf Stadt" ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Abgeordneten: In einer Schrift der "Bundeszentrale für Politische Bildung" erwähnen die Verfasser Los Angeles, Toronto und Barcelona als Beispiele von Städten, die sich selber zu "Sanctuary Cities" ernannt hätten; diese Kommunen würden Vorgaben nationalstaatlicher Politik bewusst außer Kraft setzen, etwa indem Informationen zum Aufenthaltsstatus nicht an Ausländerbehörden weitergegeben oder Asylsuchenden proaktiv Zuflucht angeboten werde. Auch die Einführung einer Gesundheitskarte für "Geflüchtete" in Berlin knüpfe an das Konzept eines "Rechtes auf Stadt" an, wie es 1968 der Soziologe Henri Lefebvre propagiert habe; dieser Leitidee zufolge berechtige bereits das Leben an einem Ort zur Mit- und Umgestaltung desselben; nicht der Pass, die bloße Präsenz schaffe einen Anspruch auf bürgerliche Rechte, d.h. "Citizenship". [Vgl.: Arnold, Sina, Sebastian Bischoff und Jana König: Postnationale Potentiale. Praktiken jenseits der Nation. In: Aus Politik und Zeitgeschichte. Nation und Nationalismus. 48/2018. Berlin 2018. S. 27-33.] Die Anfrage „Von der Gesundheitskarte für "Flüchtlinge" zum "Recht auf Stadt"?“ [Drucksache 18/18155] beantwortet der Senat u.a. dahingehend, Berlin sei keine "Sanctuary City", wohl aber eine "Solidarity City". Frage: Welche konkreten Verpflichtungen, Aufgaben und Resultate ergeben sich aus dem Status Berlins als einer "Solidarity City"? Antwort: Am 10. Januar 2019 ist Berlin der internationalen Städteinitiative „Solidarity Cities“ beigetreten. Zu den Mitgliedsstädten gehören u. a. Zürich, Mailand, Nikosia, Leeds, Athen, Leipzig, Amsterdam, Gent, Ljubljana, Barcelona, Florenz und Stockholm. Die Initiative von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, die mit ihren Städten ebenfalls im Eurocities Netzwerk vertreten sind, will mit der Europäischen Kommission 2 und europäischen Mitgliedsstaaten zusammenarbeiten, um die Situation von Geflüchteten in den Städten zu verbessern, vor allem um die Integration zu erleichtern. Durch einen engen Erfahrungsaustausch soll die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsstädten im Bereich der Flüchtlingspolitik verbessert werden. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Kooperation, aus der sich keine konkreten Verpflichtungen ergeben. Seit dem Beitritt Berlins wurden noch keine speziellen Austauschformate mit einer anderen Mitgliedsstadt organisiert. Berlin, den 30. April 2019 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales