Drucksache 18 / 18 633 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Franz Kerker (AfD) vom 15. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. April 2019) zum Thema: „House of One“ und Öffentliche Sicherheit und Antwort vom 29. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Mai 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Franz Kerker (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18633 vom 15. April 2019 über „House of One“ und Öffentliche Sicherheit ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Der Auskunft des Senates in Drucksache 18/18255 zufolge soll das "House of One" baulich eine Kirche , eine Moschee und eine Synagoge unter einem Dach vereinen; das Konzept sei geeignet, neue Impulse für den Dialog der Religionen zu setzen. 1. Wie wird der Senat reagieren, wenn sich die alljährliche "Al-Quds-Demonstration" vom Breitscheidplatz an den Petriplatz verlagert? Zu 1.: Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut. Grundsätzlich beinhalten alle Veranstaltungs- und Versammlungslagen abstrakte Gefährdungsmomente. Die Polizei Berlin ist auf derartige Einsatzlagen vorbereitet und würde auf Grundlage einer Gefahrenprognose und einer damit verbundenen Beurteilung der Lage die entsprechenden polizeilichen Maßnahmen treffen. 2. Synagogen und jüdische Kultureinrichtungen stehen in Berlin unter ständigem Polizeischutz. Welches Sicherheitskonzept liegt dem Senat vor, um der räumlichen Nähe des "House of One" zum Auswärtigen Amt und zum Humboldtforum Rechnung zu tragen? Zu 2.: Die Entfernungen des „House of One“ zum Auswärtigen Amt und zum Humboldtforum haben nach der derzeitigen Einschätzung der Polizei Berlin keine Auswirkungen auf die Gefährdungslage der benannten Einrichtungen. Jedes Objekt wird hinsichtlich seiner Gefährdungslage einer Einzelfallbetrachtung unterzogen. Die polizeilichen Maßnahmen zum Schutz von gefährdeten Einrichtungen richten sich nach dem Ergebnis der Beurteilung der Gefährdungslage und werden für jedes Objekt, so auch für das „House of One“, einzeln festgelegt. Ein Sicherheitskonzept der Stiftung „House of One – Bet- und Lehrhaus Berlin“ für das „House of One“ liegt dem Senat bislang nicht vor. Seite 2 von 2 Berlin, den 29. April 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport