Drucksache 18 / 18 657 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 11. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. April 2019) zum Thema: Polizeidirektion 4: Sanierungsmaßnahmen 2018 und Sanierungsbedarf und Antwort vom 02. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Mai 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/ 18657 vom 11. April 2019 über Polizeidirektion 4: Sanierungsmaßnahmen 2018 und Sanierungsbedarf ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Mit welchem erneuerten Investitionsbedarf für welche Sanierungs- und Neubaumaßnahmen rechnet der Senat hinsichtlich der einzelnen Gebäude der einzelnen Polizeiabschnitte der Direktion 4? Zu 1.: Nach Auskunft der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) entfallen gemäß des aktuellen Gebäudescans der Gebäude der Polizei Berlin rund 239 Mio. Euro auf die Liegenschaften der Direktion 4. Von dieser Summe wiederum entfallen auf die Gebäude der Polizeiabschnitte der Direktion 4 rund 66 Mio. Euro. Zu weiteren Details wird auf die Antwort zu Frage Nr. 1 der Schriftlichen Anfrage 18/18417 vom 2. April 2019 verwiesen. 2. Welche einzelnen Sanierungs- oder Neubaumaßnahmen wurden in/an den Gebäuden der jeweiligen Polizeiabschnitte der Direktion 4 mit Mitteln in welcher jeweiligen Höhe im Jahr 2018 durchgeführt ? Zu 2.: Im Jahr 2018 wurden nachfolgende Sanierungsmaßnahmen aus Mitteln des geplanten Bauunterhalts in Gebäuden der Polizeiabschnitte der Direktion 4 getätigt: Abschnitt 46, Gallwitzallee 87, 95 Dachsanierung Haus 26 Machbarkeitsstudie: rund 70.000,00 € 3. Welche weiteren konkreten baulichen Maßnahmen sind für die einzelnen Standorte der Polizeiabschnitte der Direktion 4 in welchem Zeitrahmen geplant? Zu 3.: Nachfolgende bauliche Maßnahmen sind seitens der BIM für Abschnittsgebäude der Direktion 4 geplant: Seite 2 von 3 Abschnitt 42, Hauptstraße 45 Instandsetzung der Blitzschutzanlage Ausführungszeitraum: 2018-2019 Abschnitt 46, Gallwitzallee 87,95 Dachsanierung Haus 26 Ausführungszeitraum: 2019 -2022 Generalsanierung Haus 01 Ausführungszeitraum: 2024-2026 Modulneubau als Drehscheibe Ausführungszeitraum: 2021-2024 Neubau Einsatztrainingszentum Ausführungszeitraum: 2018-2021 Abschnitt 47, Lichtenrader Damm 211 Instandsetzung der Blitzschutzanlage Ausführungszeitraum: 2018-2019. 4. Welche einzelnen Investitionen in den Fuhrpark der einzelnen Polizeiabschnitte der Direktion 4 wurden im Jahr 2018 jeweils durchgeführt? Zu 4.: Folgende Fahrzeugbeschaffungen wurden 2018 in den Abschnitten der Direktion 4 durchgeführt: Abschnitt 41 42 43 44 45 46 47 Gesamt Einsatzwagen Abschnitt (EWA) 2 2 2 3 2 2 2 15 Neutraler Einsatzwagen (NEWA) 1 1 1 1 4 Stand: 22.02.2019 5. Welche weiteren Investitionen in den Fuhrpark der einzelnen Polizeiabschnitte der Direktion 4 sind in welchem Zeitrahmen geplant? Zu 5.: Für das Jahr 2019 sind im Haushaltsplan insgesamt 12,4 Mio. Euro an Investitionsmitteln für den Fuhrpark der Polizei Berlin veranschlagt. Für die Jahre ab 2020 werden die Investitionen derzeit auf Senatsebene verhandelt, so dass konkrete Investitionssummen noch nicht feststehen. Grundsätzlich gilt, dass Haushaltsmittel für den Ersatz der Einsatzfahrzeuge genutzt werden, die die höchste Laufleistung und das höchste Alter aufweisen. Fahrzeuge, die diese Kriterien erfüllen, sind regelmäßig in allen Gliederungseinheiten vorhanden. In der Konsequenz wird jährlich behördenweit in den gesamten Fuhrpark investiert, d. h. jede Direktion erhält jedes Jahr neu beschaffte Einsatzfahrzeuge. Die Festlegung der Verteilung der Fahrzeuge erfolgt unterjährig bzw. im laufenden Prozess. 6. Welche Investitionen nichtbaulicher Art wurden im Jahr 2018 an den einzelnen Standorten der jeweiligen Polizeiabschnitte der Direktion 4 durchgeführt? Seite 3 von 3 Zu 6.: Nichtbauliche Investitionen werden grundsätzlich nur übergreifend für die Direktionen und nicht für einzelne Dienststellen/Abschnitte erfasst. Hinzu kommen Investitionen für den Bereich Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) der Polizei. Die Mittel hierfür sind zentral beim Kapitel 0531 veranschlagt. Hierzu gehören Ausgaben für behördenweite IKT-Verfahren sowie Erneuerungs- und Erweiterungsbeschaffungen von IKT-Geräten und Zubehör, Netzwerkkomponenten etc. Die Verteilung auf die einzelnen Direktionen bzw. Abschnitte wird statistisch nicht erfasst, erfolgt im Grundsatz aber bedarfsorientiert. Zudem wurden aus dem Haushalt der Direktion 4 Jahr 2018 zwei Systemkameras einschließlich Zubehör beschafft. Darüber hinaus sind der Polizei Berlin im Jahr 2018 aus dem Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt und Nachhaltigkeitsfonds (SIWANA) im Rahmen des Präventions- und Sicherheitspaketes II für Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände rund 15 Mio. Euro und für Fahrzeuge rund 2 Mio. Euro zur Verfügung gestellt worden . 7. Welche weiteren Investitionen nichtbaulicher Art sind in welchem Zeitrahmen an den einzelnen Standorten der jeweiligen Polizeiabschnitte der Direktion 4 geplant? Zu 7.: Siehe hierzu auch die Antwort zu Frage 6. Das bedeutet, auch die in den kommenden Jahren für Investitionen nichtbaulicher Art bereitgestellten Mittel werden für Beschaffungen aller Gliederungseinheiten der Polizei Berlin verwendet. Im beschlossenen Doppelhaushalt 2018/2019 sind für das Jahr 2019 insgesamt Mittel für Investitionen nicht baulicher Art in Höhe von rd. 8,8 Mio. Euro vorgesehen. Im Hinblick auf das laufende Haushaltsplanaufstellungsverfahren 2020/2021 können noch keine konkreten Aussagen zu den Investitionen ab 2020 getroffen werden, da diese Entscheidung dem Haushaltsgesetzgeber vorbehalten ist. Berlin, den 02. Mai 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport