Drucksache 18 / 18 668 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto (GRÜNE) vom 12. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. April 2019) zum Thema: Asbest in Wohngebäuden, hier Preysingstraße 17-24? und Antwort vom 03. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Mai 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Andreas Otto (Grüne) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18668 vom 12.04.2019 über Asbest in Wohngebäuden, hier Preysingstraße 17-24 Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das landeseigene Wohnungsunternehmen degewo um Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahme wurde von dem Wohnungsunternehmen in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt. Sie wird nachfolgend wiedergegeben. Frage 1: Welche Schadstoff- bzw. Asbestsanierungen der Wohngebäude Preysingstraße 17-24 haben seit 1993 stattgefunden? Antwort zu 1: Die degewo hat die o.g. Bestände seit November 2014 in ihrer Verantwortung. Im Jahr 2008 wurde von der Verwaltung Petruswerke eine Sanierung der Fenster und Fassade durchgeführt. Ob bei dieser Maßnahme Schadstoffe entfernt wurden, ist der degewo nicht bekannt. Frage 2: Welche Asbestbauteile wurden bei den o.g. Sanierungsmaßnahmen jeweils entfernt? Antwort zu 2: Seit 2013 werden bei der degewo grundsätzlich bei Mieterwechsel vorhandene asbesthaltige Floor-Flex-Wand- und -Bodenbelägen ausgebaut. 2 Seit 2014 wurden sukzessive Bodenbeläge mit asbesthaltigem Kleber und Floor-Flex- Platten entfernt. Frage 3: Welche Asbestbauteile befinden sich aktuell noch in den einzelnen o.g. Wohngebäuden? Antwort zu 3: Es befinden sich in einigen Wohnungen noch asbesthaltige Bodenbeläge (Floor-Flexplatten ) und asbesthaltige Kleber, z. B. Fliesenkleber. Frage 4: Wie ist der Informationsstand der Bewohnerschaft der o.g. Wohngebäude bezüglich möglicherweise noch vorhandener Asbestbauteile? Antwort zu 4: Die Mieter/innen der degewo werden durch eine Infobroschüre "Ihre degewo Wohnung - Hinweise zur Erhaltung der Wohnqualität" über den Umgang mit Floor-Flex-Wand- und Bodenbelägen informiert und generell zum Thema Asbest aufklärt. Zusätzlich erhalten Interessierte auf der Homepage der degewo Informationen zu Asbest. Frage 5: Sind die o.g. Wohngebäude in dem im Aufbau befindlichen Asbestregister des Berliner Senates verzeichnet? Antwort zu 5: Das Asbestregister befindet sich noch in der Konzipierung. Daten zu einzelnen Wohngebäuden wurden noch nicht erhoben. Berlin, den 3. Mai 2019 In Vertretung Sebastian Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen