Drucksache 18 / 18 672 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Hanno Bachmann (AfD) vom 17. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. April 2019) zum Thema: Asylzugänge und Abschiebungen im 1. Quartal 2019 und Antwort vom 05. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Mai 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 9 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Hanno Bachmann (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18672 vom 17. April 2019 über Asylzugänge und Abschiebungen im 1. Quartal 2019 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1.) Wie viele abgelehnte Asylbewerber und sonstige ausreisepflichtige Ausländer sind im 1. Quartal 2019 seitens des Landes Berlin abgeschoben worden? Wie viele abgelehnte Asylbewerber und sonstige Ausländer sind innerhalb dieses Zeitraums freiwillig aus Berlin in ihre Herkunftsländer bzw. Drittstaaten ausgereist? Welches sind jeweils die häufigsten zehn Herkunftsländer der abgeschobenen bzw. freiwillig ausgereisten Ausländer? Zu 1.: Im 1. Quartal 2019 sind durch das Land Berlin 293 abgelehnte Asylbewerber/-innen und sonstige ausreisepflichte Ausländer abgeschoben worden. Bis zum 31.03.2019 reisten 1511 abgelehnte Asylbewerber/-innen und sonstige Ausländer freiwillig aus Berlin in ihre Herkunftsländer bzw. Drittstaaten aus. Der betrachtete Personenkreis umfasst seit dem 01.01.2019 aufgrund einer neuen Erhebungsmethode nach Vorgaben des Bundes neben Geduldeten, Gestatteten und Inhabern einer Grenzübertrittsbescheinigung nunmehr auch Inhaber von humanitären Aufenthaltstiteln. Es besteht daher keine Vergleichbarkeit mit den bis zum 31.12.2018 gemeldeten Daten zu freiwilligen Ausreisen. Die zehn häufigsten Herkunftsländer der freiwilligen Ausreisen im ersten Quartal 2019 können der folgenden Übersicht entnommen werden: Seite 2 von 9 TOP 10 Herkunftsländer freiwillig ausgereister Personen (Quelle : Auswertungen aus dem Fachverfahren der Ausländerbehörde Berlin zum Stand 31.03.2019) Herkunftsland Zahl der freiwillig Ausgereisten Syrien 252 Ungeklärt 142 Serbien 110 Afghanistan 108 Irak 94 Bosnien und Herzegowina 65 Russische Föderation 52 Pakistan 49 Moldau 46 Türkei 43 TOP 10 Herkunftsländer abgeschobener Personen (Quelle : Auswertungen aus dem Fachverfahren der Ausländerbehörde Berlin zum Stand 31.03.2019) Herkunftsland Zahl der abgeschobenen Personen Moldau 116 Russische Föderation 24 Serbien 18 Kosovo, Türkei Je 11 ungeklärt 9 Bosnien und Herzegowina 8 Afghanistan, Armenien, Irak, Lettland, Pakistan, Rumänien Je 6 2.) Wie viele der abgeschobenen Ausländer sind in ihre Herkunftsländer und wie viele im Rahmen einer Rücküberstellung gemäß Dublin-VO in andere EU-Staaten überführt worden? Zu 2.: Von den insgesamt 293 Abschiebungen im 1. Quartal 2019 sind in 226 Fällen Ausländer in ihre Herkunftsländer abgeschoben und in 63 Fällen Ausländer im Rahmen der Dublin-VO in andere EU-Staaten überstellt worden. 4 Personen wurden außerhalb der Dublin-Verordnung in Staaten abgeschoben, in denen diese sich aufhalten dürfen, ohne deren Staatsangehörigkeit zu besitzen. 3.) Wie viele der abgeschobenen Ausländer sind per Charterflug und wie viele per Linienflug abgeschoben worden? Seite 3 von 9 Zu 3.: 177 Ausländer sind per Charterflug abgeschoben worden. Die Anzahl der per Linienflug bzw. auf dem Landweg durchgeführten Abschiebungen wird statistisch nicht erfasst . 4.) Wie viele als Gefährder eingestufte Drittstaatenangehörige sind im 1. Quartal 2019 abgeschoben worden? Zu 4.: Im 1. Quartal 2019 wurden 2 als Gefährder eingestufte Personen abgeschoben. 5.) Wie viele vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer haben sich zum 31.03.2019 in Berlin aufgehalten und wie viele darunter sind zwischen dem 31.12.2018 und dem 31.03.2019 neu zu dieser Gruppe hinzugekommen? Wie viele rechtskräftig abgelehnte Asylbewerber lebten zum 31.03. 2019 in Berlin? Zu 5.: Zum Stand 31.03.2019 haben sich nach den Auswertungen aus dem Fachverfahren der Ausländerbehörde Berlin insgesamt 12.252 ausreisepflichtige Personen im Land Berlin aufgehalten. Dies waren 353 weniger als am 31.12.2018. Zum Stand 31.03.2019 lebten 44.824 rechtskräftig abgelehnte Asylbewerber in Berlin . Diese Angabe hat eine nur sehr eingeschränkte Aussagekraft, da die zugrunde liegenden Asylablehnungen bis ins Jahr 1971 zurückgehen können und nur ein Teil der betreffenden Personen auch gegenwärtig noch vollziehbar ausreisepflichtig ist. 6.) Welches sind die zehn häufigsten Hauptherkunftsländer der vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer , die sich zum 31.03.2019 in Berlin aufgehalten haben? (Bitte mit Angabe der absoluten Zahl und des Prozentsatzes, welcher auf das jeweilige Land entfällt.) Zu 6.: Die Zahl der zehn häufigsten Hauptherkunftsländer der vollziehbar ausreisepflichtigen Personen kann der nachfolgenden Aufstellung entnommen werden: TOP 10 Herkunftsländer der Ausreisepflichtigen (Quelle : Auswertungen des Fachverfahrens der Ausländerbehörde Berlin zum Stand 31.03.2019) Herkunftsland Anzahl ausreisepflichtiger Personen Anteil an Gesamtzahl ausreisepflichtiger Personen in % ungeklärt 1899 15,5 Libanon 1177 9,6 Russland 870 7,1 Afghanistan 816 6,7 Irak 760 6,2 Serbien 620 5,1 Vietnam 608 5,0 Türkei 490 4,0 Bosnien und Herzegowina 403 3,3 Moldau 343 2,8 Seite 4 von 9 7. Wie viele Asylbewerber sind nach der Statistik des BAMF bis zum 31.03.2019 neu nach Berlin verteilt worden? Welches sind die zehn häufigsten Herkunftsländer dieser Asylbewerber? Zu 7.: Die Anzahl der vom 01.01. bis 31.03.2019 nach Berlin verteilten Asylbegehrenden beläuft sich ausweislich der Statistik des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) auf 1.725 Personen. Ihre zehn häufigsten Herkunftsländer waren in diesem Zeitraum Moldau (252), Syrien (211), Vietnam (140), Afghanistan (139) Türkei (121), Unbekannt (116), Jemen (100), Irak (88), Iran (77), Aserbaidschan (65) und Guinea (62). 8. Wie schlüsseln sich Status und Verfahrensstadium der vom 01.01.2015 bis 31.03.2019 nach Berlin gelangten Asylbewerber prozentual auf nach: a) Antrag beim BAMF noch nicht gestellt b) Antrag beim BAMF gestellt, aber noch nicht verbeschieden c) als schutzberechtigt anerkannt (hier bitte prozentual weiter aufschlüsseln nach Schutzstatus: Art. 16a GG, § 3 I AsylG bzw. subsidiärer Schutz) d) Asylantrag abgelehnt? Zu 8.: Die Frage kann nur auf der Grundlage der dem Senat vorliegenden Antrags-, Entscheidungs - und Bestandsstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beantwortet werden. Diese Statistik weist Antragseingänge und Entscheidungen aus, ohne diese jedoch mit dem Einreisezeitpunkt der Asylbegehrenden zu verknüpfen. Somit können lediglich die in der nachfolgenden Übersicht dargestellten Angaben gemacht werden, die die Bearbeitung von Asylbegehren im Bereich des Bundeslandes Berlin zum letzten ausgewerteten Stichtag 31.03.2019 widerspiegeln. Seite 5 von 9 *) Erst- und Folgeanträge; in vorstehender Tabelle nicht ausgewiesene Verfahrenserledigungen: Feststellung eines Abschiebungsverbotes gemäß § 60 Abs. 5 oder 7 AufenthG sowie sonstige Verfahrenserledigungen Asylanträge im Land Berlin Quellen: Antrags-, Entscheidungs- und Bestandstatistiken des BAMF für das Bundesland Berlin Zeitraum Asylanträge* Entscheidungen über Asylanträge* Am Ende des Zeitraums anhängig* Gesamt davon als Asylberichtigte (Art. 16 a GG und Familienasyl ) - in Prozent - davon Anerkennung als Flüchtling gem. § 3 Abs. 1 AsylG - in Prozent - davon Gewährung von subsidiärem Schutz gem. § 4 Abs. 1 AsylG - in Prozent - davon Ablehnungen - in Prozent- 01.01.- 31.12.2015 36.197 13.814 2,6 40,0 0,2 19,5 32.368 01.01.- 31.12.2016 28.840 40.839 0,4 15,4 27,4 33,0 20.750 01.01.- 31.12.2017 10.617 30.421 0,9 16,9 18,4 39,4 2.324 01.01.- 31.12.2018 10.215 10.691 1,1 15,5 10,6 36,6 2.756 01.01.- 31.03.2019 2.818 3.869 0,7 18,7 11,6 36,8 2.045 Seite 6 von 9 9. Inwieweit nutzt das Land Berlin die Erkenntnisse des Gemeinsamen Analyse und Strategiezentrums illegale Migration (GASIM) und wie setzt es diese Erkenntnisse konkret in politische Maßnahmen um? Zu 9.: Das Gemeinsame Analyse- und Strategiezentrum Illegale Migration (GASIM) stellt den Bundesländern regelmäßig sog. „GASIM-Reports“ zur Verfügung, in denen u.a. Informationen über die aktuelle Migrationslage, Erkenntnisse aus Einreisekontrollen und Feststellungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit dargestellt werden. Diese Informationen sind vorrangig relevant für die mit der Sicherung der Außengrenzen beauftragten Bundesbehörden. Aus Sicht der Polizei Berlin bieten die GASIM Reports Hinweise auf Veränderungen in den globalen Migrationsströmen, die sich grundsätzlich auch auf die Bekämpfung der illegalen Migration in Berlin auswirken könnten. Für die Einleitung strafprozessualer Maßnahmen bieten sie jedoch regelmäßig keine ausreichend konkreten Anhaltspunkte. Darüber hinaus können die Erkenntnisse des GASIM im Land Berlin dazu dienen, die zuständigen Behörden auf ungewöhnliche Migrationsströme vorzubereiten um entsprechende Vorkehrungen, etwa bei der Unterbringung und Versorgung, zu treffen. 10. Wie oft hat das Land Berlin im Jahr 2018 in Kooperation mit der EU- Grenzschutzagentur Frontex Abschiebungen durchgeführt bzw. Abschiebungen durch diese durchführen lassen? Wie oft geschah dies im 1. Quartal 2019? In welche Länder schiebt Frontex ab? 11. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit in Kooperation mit Frontex Abschiebungen erfolgen können und erfüllt das Land Berlin diese Voraussetzungen? Falls nein, woran scheitert es und beabsichtigt der Senat, die Hindernisse zu beheben? In welchem Umfang beabsichtigt der Senat, künftig auf die Dienste von Frontex zurückzugreifen, um Abschiebungen durchzuführen? Zu 10. und 11.: Die EU-Grenzschutzagentur Frontex hat keine Befugnisse, Abschiebungen in einzelnen Mitgliedsstaaten durchzuführen. Gemäß beigefügter Pressemitteilung des Europäischen Parlaments vom 28. März 2019 ist im Rahmen des bis 2027 beabsichtigten Ausbaus von Frontex geplant, Möglichkeiten für Abschiebungen durch die Agentur zu eröffnen: http://www.europarl.europa.eu/news/en/press-room/20190327IPR33413/eu-borderand -coast-guard-agency-10-000-operational-staff-by-2027. Eine unmittelbare Kooperation des Landes Berlin mit Frontex besteht nicht. Sämtliche Charter-Maßnahmen, die das Land Berlin organisiert oder an denen es sich beteiligt , werden über die Bundespolizei abgewickelt. Unabhängig davon werden die Kosten für Flugzeugbuchungen sog. Sammelcharter, die durch die Bundespolizei gebucht werden, von Frontex übernommen. 12. In wie vielen gecharterten Abschiebeflügen, die vom Bund oder anderen Bundesländern (mit-) organisiert wurden, hat das Land Berlin im Jahr 2018 und im 1. Quartal 2019 von ihm abzuschiebende Ausländer untergebracht? Wie viele Ausländer wurden insgesamt in dem genannten Zeitraum seitens des Landes Berlin mittels solcher mit Hilfe des Bundes oder anderer Bundesländer durchgeführter Abschiebeflüge abgeschoben? Plant das Land Berlin eine verstärkte Beteiligung an solchen Kooperationen und falls nein, warum nicht? Zu 12.: Das Land Berlin hat im Jahr 2018 und im ersten Quartal 2019 insgesamt 68 Personen im Rahmen von 32 Chartermaßnahmen abgeschoben, die von anderen Bundes- Seite 7 von 9 ländern oder der Bundespolizei organisiert wurden. Sofern von anderen Bundesländern oder der Bundespolizei Plätze auf Chartermaschinen zur Verfügung gestellt werden, wird seitens des Landes Berlins eine mögliche Beteiligung an der Maßnahme geprüft und ggf. durchgeführt. 13. Ist dem Senat bekannt, dass der Freistaat Bayern Sammelabschiebungen in sog. Bayernchartern u.a. nach Nigeria durchführt und hat sich der Senat versucht, von ihm abzuschiebende Nigerianer in diesen Flügen unterzubringen oder beabsichtigt er dies in Zukunft zu tun? Zu 13.: Der Begriff „Bayerncharter“ ist rechtlich nicht definiert und so nicht bekannt. Hinsichtlich der Beteiligung des Landes Berlin an Chartermaßnahmen anderer Bundesländer wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. 14. Wie viele Charterflüge zwecks Abschiebung hat das Land Berlin in den Jahren 2017, 2018 (bitte jahrweise auflisten) und im 1. Quartal 2019 selbst bzw. hauptverantwortlich organisiert? Welches waren die Zielländer dieser Flüge? Zu 14.: Die durch das Land Berlin seit 2017 bis zum 31.03.2019 organisierten Chartermaßnahmen können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden: Durch das Land Berlin organisierte Chartermaßnahmen Quelle : Auswertungen der Ausländerbehörde Zielland Anzahl Charter 2017 Albanien/Moldau 2 Serbien/Bosnien/ Kosovo 2 Italien 1 Serbien/Moldau 1 Albanien/Bosnien/ Moldau 1 Albanien/Kosovo/ Moldau 2 Albanien/Serbien/ Moldau 2 Bosnien/Kosovo/ Moldau 1 Pakistan 1 Serbien/Albanien/ Kosovo 1 Moldau/ Armenien 1 Bosnien/Albanien/ Kosovo 1 Finnland 1 Libanon 1 Frankreich 1 2018 Libanon 5 Finnland/ Norwegen 2 Pakistan 1 Serbien 2 Italien 2 Ägypten 1 Norwegen/ Schweden 1 Moldau/Bosnien/ Albanien 1 Bosnien/ Kosovo 2 Irak 2 Spanien 1 Seite 8 von 9 Moldau/ Albanien 3 Moldau/Serbien 1 Russland 1 Frankreich 1 Moldau/Bosnien 1 2019 (bis 31.03.) Armenien 1 Moldau/Serbien 1 Frankreich 1 Moldau/Bosnien 1 Türkei 1 Russland 1 Moldau/Kosovo 1 15. Hat der Senat, wie es in anderen Bundesländern geschehen ist, besondere Organisationseinheiten geschaffen, deren Aufgabe es ist, Gefährder und schwerkriminelle Ausländer beschleunigt abzuschieben? Zu 15.: Die Senatsverwaltung für Inneres hat bereits im Jahr 2007 unter anderem zur beschleunigten Abschiebung von Gefährdern und weiteren ausländischen Extremisten die ständige Arbeitsgruppe Extremistische Ausländer (AG ExtrA) gegründet. Zur beschleunigten Abschiebung von schwerkriminellen Ausländern plant die Senatsverwaltung für Inneres und Sport die Einrichtung einer weiteren Arbeitsgruppe. 16. Ausweislich der Antwort auf Frage Nr. 8 der Anfrage Nr. 18/10279 werden gescheiterte Abschiebungsversuche nicht erfasst, weshalb es nicht möglich sei, die Hauptgründe, wegen derer Abschiebungen scheitern, prozentual zu beziffern. Hat sich hieran etwas geändert? Falls nein, wie stellt der Senat dann ohne hinreichende Datenbasis sicher, dass er, wie von ihm behauptet, aus gescheiterten Abschiebeversuchen für die Zukunft lernt und adäquate Anpassungen in seinem Vorgehen vornimmt? Zu 16.: Es erfolgen regelmäßig Auswertungen der Abschiebmaßnahmen durch die an Abschiebungen beteiligten Behörden. Eine statistische Erfassung der gescheiterten Abschiebungsversuche ist hierfür nicht erforderlich. 17. Ausweislich der weiteren Antwort auf Frage Nr. 8 der Anfrage Nr. 18/10279 ist eine häufige Ursache gescheiterter Abschiebungen, dass die Betroffenen bei Abschiebungen, die nicht aus der Haft erfolgen, nicht an ihrer Meldeadresse angetroffen werden. Wenn der Senat, wie hier geschehen , selbst einräumt, dass Abschiebehaft in vielen Fällen für eine erfolgreiche Abschiebung unverzichtbar ist, warum verweigert er dann fast ausnahmslos deren Anwendung in seiner Verwaltungspraxis ? Zu 17.: Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit ist die Direktabschiebung stets der Abschiebung aus Haft vorzuziehen. Insgesamt ist das Land Berlin bei der Direktabschiebung ohne Haft sehr erfolgreich. So wurden im Jahr 2018 924 von insgesamt 1.182 Abschiebungen im Wege der Direktabschiebung vorgenommen (78 % aller Abschiebungen ). Abschiebungshaft ist unzulässig, wenn der Zweck durch ein milderes Mittel erreicht werden kann. Daher setzt Abschiebehaft einen Haftgrund voraus. Die Durchsetzung der Ausreisepflicht im Wege der Abschiebehaft ist nach der Konzeption des Aufenth G die Ausnahme und nicht die Regel und kommt daher in einer vergleichbar ge- Seite 9 von 9 ringen Zahl von Fällen in Betracht. Personen, die die Voraussetzungen des sog. aufenthaltsrechtlichen Gefährders erfüllen oder nur kurzfristig inhaftiert werden sollen, werden bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen im Abschiebegewahrsam für Gefährder am Kirchhainer Damm untergebracht. In den übrigen Fällen, in denen eine Direktabschiebung nicht erfolgversprechend erscheint, ein Abschiebehaftplatz in einem anderen Bundesland zur Verfügung steht und der Erlass eines Haftbeschlusses in Betracht kommt, wird in der Regel ein entsprechender Haftantrag durch die Ausländerbehörde gestellt. 18. Ausweislich der Antwort auf Frage Nr. 11 der Anfrage 18/17494 gibt es einen Prüfvorgang, ob Personal des Landes Berlin für Sicherheitsbegleitungen auf dem Luftweg aus- oder fortgebildet werden kann? Ist der Prüfvorgang inzwischen abgeschlossen und wenn ja, mit welchem Ergebnis aufgrund welcher Erwägungen? Falls nein, ist mit einem Ergebnis zu einem Zeitpunkt zu rechnen , der es erlaubt, Mittel hierfür noch in dem in diesem Jahr zu beschließenden Doppelhaushalt bereitzustellen? Zu 18.: Für die Ausbildung zum Personenbegleiter Luft wurden aus dem Personalbestand der Polizei Berlin zwischenzeitlich 6 Dienstkräfte und zwei Nachrücker bei der Bundespolizeiakademie zum Lehrgang angemeldet. Berlin, den 05. Mai 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport