Drucksache 18 / 18 679 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Emine Demirbüken-Wegner (CDU) vom 16. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. April 2019) zum Thema: Illegale Müll- und Bauschuttentsorgung in Reinickendorf und Antwort vom 06. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Mai 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Frau Abgeordnete Emine Demirbüken-Wegner (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18679 vom 16.04.2019 über Illegale Müll- und Bauschuttentsorgung in Reinickendorf Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das Bezirksamt Reinickendorf zu den Fragen 1 und 2 um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Vorbemerkung der Abgeordneten: Bei der Beantwortung aller Fragen bitte ich um entsprechende Auflistung nach Jahren für die Jahre 2013- 2018. Frage 1: Wie viele Fälle von rechtswidrig entsorgtem Müll oder Bauschutt auf öffentlichem Straßenland in Reinickendorf gab es? a) Wie viele Ordnungswidrigkeitenverfahren hat das Reinickendorfer Ordnungsamt wegen rechtswidrig entsorgtem Müll oder Bauschutt auf öffentlichem Straßenland eingeleitet? b) Wie viele dieser Ordnungswidrigkeitenverfahren führten zur Ermittlung der Täter? c) Wie viele Ordnungswidrigkeitenverfahren führten zu einer Strafe? d) Welche Strafen wurden konkret verhängt? e) Wie viele Verfahren wurden eingestellt? Frage 2: Wie viele Fälle von rechtswidrig entsorgtem Müll oder Bauschutt in Grünflächen und Grünanlagen in Reinickendorf gab es? a) Wie viele Ordnungswidrigkeitenverfahren hat das Reinickendorfer Ordnungsamt wegen rechtswidrig entsorgtem Müll oder Bauschutt in Grünflächen und Grünanlagen eingeleitet? 2 b) Wie viele Ordnungswidrigkeitenverfahren führten zur Ermittlung der Täter? c) Wie viele Ordnungswidrigkeitenverfahren führten zu einer Strafe? d) Welche Strafen wurden verhängt? e) Wie viele Verfahren wurden eingestellt? Antwort zu 1 und 2: Das Bezirksamt Reinickendorf hat hierzu folgende Angaben übermittelt: Jahr Müllmeldungen Grünfläche (G) Straße (S) Anzahl Verfahren gesamt Anzahl Bescheide Anzahl Verwarnungen Anzahl Verwarngelder Höhe Verwarn - gelder Anzahl Bußgelder Höhe Bußgelder Anzahl Einstellungen 2013 nicht ermittelbar 35 17 4 10 20 - 2x 35 - 4x 50 - 4x 3 100 - 2x 300 18 2014 nicht ermittelbar 26 12 2 9 20 - 6x 50 - 3x 1 100 14 2015 nicht ermittelbar 34 18 6 9 20 35 - 2x 50 - 6x 3 150 200 250 16 2016 G: 2 S: 726 32 22 11 7 20 - 2x 25 50 - 4x 4 100 - 2x 150 200 10 2017 G: 53 S: 3829 21 10 1 6 20 50 - 4x 55 3 150 - 2x 200 11 2018 G: 65 S: 3574 28 9 2 1 50 6 100 - 3x 150 200 600 19 „Erklärungen zur Tabelle: Die angefragten Angaben zu 1a und 2a sind unter der Bezeichnung „Müllmeldungen Grünfläche (G) Straße (S)“ aufgeführt. In den meisten Fällen ist für die Ablagerungen kein Verursacher bekannt. Hier wird aus Opportunitätsgründen nur die Entsorgung der Ablagerung veranlasst aber kein Ordnungswidrigkeitenverfahren geführt. Sollte aufgrund von Zeugenaussagen oder durch aufgefundene Beweismittel ein möglicher Verursacher erkennbar sein, wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren geführt. Diese Verfahren werden durch Einstellung, Verwarnung ohne Verwarnungsgeld, Verwarnung mit Verwarnungsgeld (bis 55,00 €) oder Bußgeld abgeschlossen.“ Anmerkung der Abgeordneten: Bitte die folgenden Antworten jeweils auflisten nach den Revieren Tegelsee, Gatow (Flughafensee /Jungfernheide), Hermsdorf. Frage 3: Wie viele Fälle von rechtswidrig entsorgtem Müll oder Bauschutt in den Forsten in Reinickendorf gab es? a) Wie viele Ordnungswidrigkeitenverfahren haben die Berliner Forsten wegen rechtswidrig entsorgtem Müll oder Bauschutt in den Forsten in Reinickendorf eingeleitet? b) Wie viele dieser Ordnungswidrigkeitenverfahren führten zur Ermittlung der Täter? 3 c) Wie viele dieser Ordnungswidrigkeitenverfahren führten zu einer Strafe? d) Welche Strafen wurden konkret verhängt? e) Wie viele Verfahren wurden eingestellt? Antwort zu 3 Aus dem Revier Gatow (Bereich Flughafensee/Jungfernheide) sind keine Anzeigen erfasst . Die Aufteilung der Ordnungswidrigkeiten zwischen den Revieren Tegelsee und Hermsdorf ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Tabelle Ordnungswidrigkeiten (Antworten zu den Fragen 3a bis 3e): Frage Jahre 3a 3b 3c 3d 3e 2013 12 Anzeigen (5 Tegelsee, 7 Hermsdorf) 2 2 Bußgelder 10 2014 11 Anzeigen (4 Tegelsee, 7 Hermsdorf) 2 2 Bußgelder 9 2015 8 Anzeigen (5 Tegelsee, 3 Hermsdorf) 3 3 Bußgelder 5 2016 1 Anzeige (1 Hermsdorf) 1 1 Bußgeld 0 2017 4 Anzeigen (1 Tegelsee, 3 Hermsdorf) 0 0 - 4 2018 10 Anzeigen (3 Tegelsee, 7 Hermsdorf) 0 0 - 10 Ergänzende Antwort zur Frage 3d: Die Bußgelder betrugen zwischen 50,00 € und 250,00 €. Anmerkung der Abgeordneten: Bitte nach Möglichkeit bei der Beantwortung der folgenden Fragen eine Auflistung nach Tatort „öffentliches Straßenland“, „Grünanlage/Grünfläche“ und „Forsten“. Frage 4: Wie viele Ermittlungsverfahren wurden wegen Straftaten nach §§ 324-330a StGB in Reinickendorf eingeleitet ? a) Wie viele Strafverfahren wurden von der Staatsanwaltschaft wegen Straftaten nach §§ 324-330a StGB mit dem Tatort Bezirk Reinickendorf eingeleitet? b) Wie oft konnten die Täter ermittelt werden? c) Wie viele Täter wurden verurteilt? d) Welche Strafen wurden konkret verhängt? e) Wie oft wurde das Verfahren gem. §§ 153ff. StPO eingestellt? 4 Antwort zu 4: Dem Senat liegen hierzu keine statistischen Informationen vor. Im Aktenverwaltungssystem der Strafverfolgungsbehörden werden die Tatorte (Postleitzahlen) nicht gesondert erfasst . Berlin, den 06.05.2019 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz