Drucksache 18 / 18 680 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tim-Christopher Zeelen (CDU) vom 16. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. April 2019) zum Thema: Nach dem Brand von Paris: Wie sicher ist Berlins Kunst und Kultur? und Antwort vom 06. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Mai 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Tim Christopher Zeelen (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 18680 vom 16.4.2019 über Nach dem Brand von Paris: Wie sicher ist Berlins Kunst und Kultur Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Bauordnungsrechtlich sind sämtliche baulichen Anlagen so zu errichten und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen nicht gefährdet werden. Bauordnungsrechtlich geforderte Brandschutzmaßnahmen betreffen in erster Linie die Abwehr von Gefahren für die Nutzer von Gebäuden, sie betreffen explizit nicht den Sachwertschutz, für den Eigentümer/innen und Betreiber/innen eigenverantwortlich sind, können aber einen gewissen Beitrag zum Sachwertschutz leisten. Frage 1: Wie begegnet der Senat der stets bestehenden Gefahr eines Brandausbruchs an diesen Orten? Antwort zu 1: Eigentümer/innen und Betreiber/innen haben durch geeignete bauliche, anlagentechnische oder organisatorische Maßnahmen dieser Gefahr zu begegnen (Betreiberverantwortung). Frage 2: Wie wird der Senat der besonderen Verpflichtung zur Fürsorge für die Erhaltung und Bewahrung, die aus dem Unikat-Charakter von Kunst und Kulturgütern erwächst, gerecht? Antwort zu 2: Sofern diese Objekte als Denkmale unter Schutz stehen, wird auf der gesetzlichen Basis des Denkmalschutzgesetzes durch die Berliner Denkmalbehörden dafür Sorge getragen, dass sie erhalten und gepflegt werden. Für den Brandschutz an einem Baudenkmal 2 müssen die notwendigen Brandschutzmaßnahmen im Detail festgelegt und entwickelt werden. Hierzu bedarf es in der Regel zunächst einer brandschutztechnischen Bestandsanalyse, die durch die denkmalpflegerische Bestandsanalyse ergänzt wird. Andere Kulturgüter unterliegen dem Gesetz zum Schutz von Kulturgut und sind ebenfalls entsprechend gesetzlich geschützt. Die auf den Berliner archäologischen Grabungen geborgenen, als bewegliches Bodendenkmal bewerteten und als dauerhaft aufbewahrenswert angesehenen Bodenfunde sind im Eigentum des Landes Berlin. Sie werden treuhänderisch durch das Museum für Vor- und Frühgeschichte der Staatlichen Museen zu Berlin verwahrt. Für die Unterbringung der Funde mietete das Land Berlin Räumlichkeiten im Gelände der BEHALA-Westhafen, Zollspeicher, an, die nach den Sicherheitsstandards der Staatlichen Museen ausgestattet wurden, um Gefährdungen der Funde weitestgehend ausschließen zu können. Frage 3: Führt der Senat einen Katalog über besonders vor Bränden zu schützende Orte dieser Art? Antwort zu 3: Nein. Frage 4: Welche konkreten Präventivmaßnahmen ergreift der Senat zum Schutz vor Sachsubstanzschäden und Brandausbreitung an diesen Orten? Antwort zu 4: Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens von Gebäuden, die Kunst- und Kulturgüter beherbergen, wird im Zuge der bauaufsichtlichen Prüfung von Brandschutznachweisen der Vorbeugende Brand- und Gefahrenschutz der Berliner Feuerwehr um Stellungnahme gebeten, die damit Kenntnis von Objekten mit Kunst- und Kulturgütern erhält. Besteht das Erfordernis von Feuerwehrplänen, weist die Berliner Feuerwehr darauf hin, dass diese nach ihrem Merkblatt „Kulturgutschutz“ anzufertigen sind. Diese Feuerwehrpläne für Objekte mit Kulturgütern werden als Sammlung bei der Direktion Nord, Fachbereich Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz, vorgehalten. Frage 5: Welche baulichen Maßnahmen (nicht brennbare Baustoffe, Brandwände, Brandschutztüren und -tore, usw.) hat der Senat an diesen Orten getroffen (bitte konkrete Auflistung)? Welche wird er noch treffen? Antwort zu 5: Im Vorfeld einer Maßnahme an einem Kulturdenkmal wird bei der brandschutztechnischen Beurteilung eine konkrete Gefahrenanalyse durchgeführt und die Brandsicherheit des denkmalgeschützten Gebäudes untersucht. Die jeweiligen Maßnahmen sind einzelfallabhängig und können nicht pauschal für alle in Berlin vorhandenen Denkmale benannt werden. Die Brandschutzkonzepte, die auf der Basis konkreter Analysen für die einzelnen Berliner Denkmale entwickelt wurden, bestehen entweder aus baulichen, anlagentechnischen oder organisatorischen Brandschutzmaßnahmen bzw. einer wirksamen Kombination dieser 3 Maßnahmen. In vielen Baudenkmalen sind Brandmeldeanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen oder Löschanlagen eingebaut worden. Frage 6: Wurden seitens des Senats an diesen Orten spezielle Brandmeldeanlagen und Rauchabsaugsysteme eingebaut (bitte konkrete Auflistung)? Welche sind noch geplant? Antwort zu 6: Bei der Errichtung von Gebäuden, die Kunst- und Kulturgüter beherbergen, werden aus Gründen des Sachwertschutzes, auch in Abstimmung mit Sachversicherern, spezielle am Markt verfügbare Brandmeldeanlagen mit Rauchabzugssystemen eingebaut (Beispiele: Neues Museum, Pergamonmuseum, Humboldt-Forum). In wie weit bestehende Gebäude mit derartigen Anlagen nachgerüstet sind, ist dem Senat nicht bekannt, zumal auch die nachträgliche Installation bauordnungsrechtlich verfahrensfrei ist. Aus der als Anlage beigefügten Aufstellung der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH geht hervor, in welchen Kulturimmobilien Brandmeldeanlagen und Rauch- und Wärmeabzugsanlagen installiert sind. Für das Jahr 2020 ist die Erstellung weiterer objektbezogener Brandschutzkonzepte und Erneuerungen von Brandmeldeanlagen geplant. Frage 7: Wurden vom Senat an diesen Orten Löschanlagen mit spezieller Löschtechnik, wie bspw. OxyReduct, installiert? Antwort zu 7: Sauerstoffreduktionsanlagen auf der Basis von Stickstoff können unter besonderen Umständen in Archiven oder Magazinen sinnvoll sein. Die BIM hat mitgeteilt, dass in ihren Bestandsliegenschaften Sauerstoffreduktionsanlagen nicht installiert worden sind. Im Museum für Naturkunde ist zum Schutz der gläsernen Nasssammlung eine CO2- Löschanlage installiert. Frage 8: Wie sind die Wartungsintervalle für Brandschutzeinrichtungen und elektrische Anlagen an diesen Orten? Antwort zu 8: Die Wartungsintervalle ergeben sich aus den maßgebenden technischen Regeln und/oder Vorgaben der Hersteller von Brandschutzeinrichtungen und elektrische Anlagen. Werden aus bauordnungsrechtlicher Notwendigkeit sicherheitsrelevante haustechnische Anlagen in Gebäuden gefordert (siehe Vorbemerkung), sind diese auf Veranlassung des Betreibers aufgrund der Regelungen der Betriebs-Verordnung wiederkehrend, spätestens nach 3 Jahren, durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige für die Prüfung technischer Anlagen auf ihre Wirksamkeit und Betriebssicherheit sowie auf die Einhaltung der Wartungserfordernisse zu prüfen. 4 Frage 9: Finden fortlaufend Begehungen durch Brandschutzbeauftragte oder vergleichbare Experten statt? Antwort zu 9: Die Bestellung von Brandschutzbeauftragten sowie die daraus resultierenden Begehungen erfolgen im Zuständigkeitsbereich der Betreibenden der baulichen Anlagen. Die BIM wird über diese Begehungen und deren Ergebnisse informiert und leitet ggf. erforderliche Maßnahmen ein. Frage 10: Wie sind die Berufsfeuerwehren und die Freiwilligen Feuerwehren in Berlin auf Brände an diesen Orten konkret für den Einzelfall vorbereitet? Antwort zu 10: Die objektspezifischen Feuerwehrpläne inklusive der dazugehörigen Sonderpläne für den Kulturgutschutz sind auf allen Feuerwachen in den Fernmeldeeinsatzräumen in ausgedruckter Form hinterlegt und werden bei einem entsprechenden Objektalarm von den Einsatzkräften mitgeführt. Weiterhin stehen die Pläne allen Fahrzeugführern in digitaler Form zur Verfügung, auf deren Fahrzeug ein Tablet verbaut ist. Dies ist momentan mindestens auf allen Einsatzleitwagen der Fall. Zusätzlich befindet sich mindestens ein Plansatz in der Brandmeldezentrale des betroffenen Gebäudes, sofern dort eine Brandmeldeanlage installiert ist. Frage 11: Gibt es einen Maßnahmenplan für die Berliner Feuer hinsichtlich der Wahl der Löschmittel, jeweils entsprechend der zu schützenden Güter? Antwort zu 11: Nein, es gibt keinen Gesamtmaßnahmenplan. Die Wahl des Löschmittels obliegt dem pflichtgemäßen Ermessen der Einsatzleiterin bzw. des Einsatzleiters der Berliner Feuerwehr und ist auf den jeweiligen Einzelfall abzustimmen. Frage 12: Gibt es für die verschiedenen Örtlichkeiten spezifisch festgelegte Einsatzmittel und Objektkenntnisse? Sind hierbei bei den jeweiligen Objekten auch entsprechende Objekt-Prioritäten festgelegt? Antwort zu 12: Für Einsätze in Kulturgütern kommen die standardisierten Fahrzeuge der Brandbekämpfung der Berliner Feuerwehr zum Einsatz. Je nach Objekt ist bei Bedarf ein speziell auf das Objekt ausgerichtetes Fahrzeugaufgebot im Einsatzleitsystem hinterlegt. Besondere zusätzliche Hinweise zum Objekt werden auf den sog. Alarmzetteln (erhält jedes Fahrzeug bei der Alarmierung) ausgewiesen. Objektkenntnisse erlangen die Einsatzkräfte durch Ortsbegehungen, die in Abhängigkeit von der Art des Objektes stattfinden. 5 Frage 13: Gibt es Evakuierungs- und Rettungspläne für diese Orte? Flucht- und Rettungswegpläne werden entsprechend den bauordnungs- und arbeitsschutzrechtlichen Erfordernissen erstellt und sind an den dafür vorgesehenen Orten im Gebäude angebracht. Berlin, den 06.05.2019 In Vertretung Lüscher ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen 6