Drucksache 18 / 18 682 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) vom 17. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. April 2019) zum Thema: Das VELODROM – auch ein Ort für Leichtathletik in der Halle? und Antwort vom 02. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Mai 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18682 vom 17.04.2019 über Das VELODROM – auch ein Ort für Leichtathletik in der Halle? ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht allein aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und bat die Velomax Berlin Hallenbetriebs GmbH (Velomax), die u.a. das Velodrom betreibt, um eine Stellungnahme, die in die Beantwortung eingeflossen ist. 1. Inwieweit treffen Informationen zu, dass bei der Konzeption und beim Bau des Velodroms auch ein temporärer Umbau in eine Leichtathletikanlage mitgedacht wurde? Zu 1.: Bei der Konzeption des Velodroms in den 1990er Jahren wurde eine temporäre Leichtathletiknutzung mit angedacht. Es gibt dafür ein grobes Nutzungskonzept mit Einrichtungsplan und ersten Details für eine Vier-Bahn- oder eine Sechs-Bahn- Laufanlage mit einer Länge von 200 m. Auch bei der Ausstattung wurde unter anderem eine Hochsprunganlage berücksichtigt, die inzwischen altersbedingt allerdings abgekündigt und entsorgt wurde. Inwiefern dieses Konzept allerdings noch den heutigen sportfachlichen Anforderungen entspricht, kann derzeit nicht beurteilt werden. Nachdem das Nutzungskonzept allerdings während der bisherigen Nutzungsdauer des Velodroms nicht abgerufen wurde, ist es bei der Sanierung der Radrennbahn im Jahr 2016 aus wirtschaftlichen und terminlichen Gründen nicht erneut in das Pflichtenheft mit aufgenommen worden. Die Laufbahnen sollten ursprünglich direkt an den Sicherheitsstreifen angebaut werden. Inwieweit das mit dem neu eingebauten Glasgeländer der Radrennbahn noch gemäß dem ursprünglichen Nutzungskonzept möglich wäre, bedarf der Prüfung. Seite 2 von 2 2. Welche Umbauten müssten vorgenommen werden, welche geschätzten Kosten würden voraussichtlich anfallen und mit welcher Dauer für die Umbauten zur Herrichtung und zum Abbau müsste gerechnet werden? Zu 2.: Das ursprüngliche Nutzungskonzept sah unter anderen folgende Umbauten vor: - Errichten von temporären Tribünenanlagen auf den Geraden der Radrennbahn - Abdeckung der vier großen Innenraumtreppenzugänge - Abbau des Sicherheitsstreifengeländers, Teilausbau des inneren Sicherheitsstreifenrings , Einbau einer 6-Bahn-Laufanlage - Aufdopplung des gesamten Arenainnenraumes, unter anderem damit die Sprunggrube und die Fangeinrichtung für Hochsprungstäbe eingelassen werden können. - Aufdecken und nutzbarmachen von 2 Innenraumtreppenzugängen für max. 400 Personen - Einhängen von umlaufenden Schutznetzen - Einbau von vier (evtl. zwei) Videowänden mit der gesamten Ergebnisdiensttechnik - Ein- bzw. Aufbau der Leichtathletiksportanlagen - Bereitstellen der medientechnischen Infrastruktur für TV und Presse wie z.B. eine sportart- und TV-gerechte Beleuchtung, Netzwerktechnik, Internetzugänge etc. Angesichts der umfangreichen Maßnahmen und zahlreichen beteiligten Gewerke ist eine seriöse Kostenprognose kurzfristig nicht möglich. Für die Umsetzung sind viele Wechselwirkungen mit dem Gebäude, bauliche Maßnahmen und sporttechnische Anforderungen zu berücksichtigen. Für Rüstarbeiten vor der Leichtathletiknutzung sollten nach Angaben von Velomax mindestens ca. 10 Tage eingerechnet werden. Beim ersten Einbau wird der Zeitbedarf höher sein, da viele Teile wie die Laufbahn und die Innenraumpodeste kleinteilig eingepasst werden müssten. Für den Rückbau müssten mindestens ca. 5 Tage gerechnet werden. 3. Wie war aus Sicht des Berliner Senats die Erfahrung mit der Hallen-Europameisterschaft in unserer Sport-Partnerstadt Glasgow? Zu 3.: Dem Senat liegt kein Feedback/Bericht der Stadt Glasgow zu den European Athletics Indoor Championships 2019 vor. Die mediale Berichterstattung war positiv. 4. Inwieweit wäre der Berliner Senat bereit sich ggf. für welche Hallenwettbewerbe der Leichtathletik mit dem Velodrom oder einer anderen Arena zu bewerben? Zu 4.: Der Deutsche Leichtathletik-Verband ist bislang noch nicht an den Senat herangetreten , um mögliche Bewerbungen für Hallenwettbewerbe zu sondieren. Es sind daher noch keine Überlegungen angestellt worden. Berlin, den 02. Mai 2019 In Vertretung Aleksander Dzembritzki Senatsverwaltung für Inneres und Sport