Drucksache 18 / 18 683 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Emine Demirbüken-Wegner (CDU) vom 18. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. April 2019) zum Thema: Senat immer noch ohne eine integrierte Armuts- und Sozialberichterstattung – jedes Ressort macht unabgestimmt seins, koste es was es wolle, von Integration keine Spur (2) und Antwort vom 07. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Mai 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Frau Abgeordnete Emine Demirbüken-Wegner (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18683 vom 18. April 2019 über Senat noch immer ohne eine integrierte Armuts- und Sozialberichterstattung - jedes Ressort macht unabgestimmt seins, koste es was es wolle, von Integration keine Spur (2) ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Abgeordneten: Der Senat von Berlin sieht in der integrierten Armuts- und Sozialberichterstattung die Voraussetzung für eine ressortübergreifende Strategie zur Bekämpfung der Armut in der Stadt. Auch zur Mitte der Legislaturperiode legt der Senat keinen Bericht vor, sondern beschäftigt sich mit internen Prüfungen und Ist-Analysen um daraus Konzepte zu erstellen. 1. In der Antwort auf die Anfrage 18/16847 vom 26. Oktober 2018 von Thomas Seerig kündigt das Sozialressort eine Bestandsaufnahme der unterschiedlichen Berichterstattungssysteme an und will diese als Grundlage für weitere konzeptionelle Arbeiten zur integrierten Armuts- und Sozialberichterstattung verwenden. Was hat diese Bestandsaufnahme an Erkenntnissen zu Tage gefördert? 2. Wie ist der Stand der konzeptionellen Arbeiten auf der Grundlage dieser internen Bestandsaufnahme und wann wird das endgültige Konzept vorgelegt? 3. Wann beginnen die Arbeiten an der Umsetzung des Konzepts? 4. Ist mit der Umsetzung noch in dieser Legislaturperiode zu rechnen? Zu 1. bis 4.: Aufgrund der Komplexität der derzeit weiterhin andauernden Ist-Analyse sowie anderweitiger politischer Schwerpunktsetzung, personellen Engpässen und datenschutzrechtlichen Fragestellungen kann ein abgestimmtes Konzept voraussichtlich erst zum Ende der Legislaturperiode vorgelegt werden. Bis dahin 2 werden die umfangreichen Fachberichterstattungen in den jeweiligen Ressorts weitergeführt und als Grundlage für die Fachplanungen herangezogen. 5. Welche Gesamtkosten (Personalkosten, Kosten für externe Beauftragungen, Druckkosten, Kosten für die Datenbeschaffung und Gemeinkosten der Ressorts) entstehen für die unterschiedlichen Berichtssysteme in den jeweiligen Ressorts (bitte detaillierte Kostendarstellung): a) Gesamtkosten für die Arbeiten im Sozialressort? b) Gesamtkosten im Gesundheitsressort für den Sozialstrukturatlas? c) Gesamtkosten für das Monitoring Soziale Stadtentwicklung? d) Gesamtkosten (bisher angefallen) für den Bericht der Landeskommission zur Prävention von Kinderund Familienarmut? Zu 5.: Die Gesamtkosten für die unterschiedlichen Berichtssysteme in den jeweiligen Ressorts gestalten sich wie folgt: Zu 5a): Auf die Beantwortung der Fragen 1 bis 4 wird verwiesen. Zu 5b): Der im Jahr 2014 veröffentlichte handlungsorientierte Sozialstrukturatlas Berlin 2013 wurde in einer Auflage von 450 Stück gedruckt. Die Druckkosten beliefen sich auf 10.102,30 Euro. Beauftragungen sowie Datenbeschaffung fielen nicht an. Personal- und Gemeinkosten sind im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung nicht ausweisbar. Zu 5c): Für die letzte Fortschreibung des Monitoring Soziale Stadtentwicklung entstanden Kosten in Höhe von 41.490,54 Euro für externe Beauftragungen. Personalkosten und Gemeinkosten für die Ressorts sind nicht getrennt ermittelbar. Für Druck und Datenbeschaffung entstanden keine Kosten. Zu 5d): Die Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut hat zwei qualitative Befragungsstudien von armutsgefährdeten Jugendlichen und Alleinerziehenden in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse sowohl in die laufende Arbeit als auch den Bericht einfließen. Außerdem wurde eine Recherche und Zusammenstellung armutsrelevanter Daten, die die Arbeit der Landeskommission betreffen, beauftragt. Der finanzielle Aufwand betrug hier insgesamt 112.310 Euro. Die Geschäftsstelle der Landeskommission ist mit einer Leitung (TV-L E 14) und einer Referentin (TV-L E 13), beide in Vollzeit, besetzt. 6. Wie in der Antwort zur Anfrage 18/18370 Nr. 2 ausgeführt, bedürfen die Daten zur Gesundheits- und Sozialberichterstattung eines besonderen Schutzes. Um welche zusätzlichen Maßnahmen handelt es sich dabei, die zwischenzeitlich mit dem Berliner Datenschutzbeauftragen getroffen wurden? Werden durch diese Maßnahmen weiterhin alle Daten für die Gesundheits- und Sozialberichterstattung ohne eine zusätzliche rechtliche Absicherung bereitgestellt? Falls nein, hat der Berliner Datenschutzbeauftragte die Datenlieferung bis zur gesetzeskonformen Absicherung den Datenlieferungen zugestimmt oder werden bis dahin gar keine Daten mehr bereitgestellt? Zu 6.: Sofern es sich bei den Daten, die im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung verarbeitet werden, um Gesundheitsdaten handelt, stellen diese nach Artikel 9 Absatz 1 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eine besondere Kategorie dar, für deren Verarbeitung es spezieller Regeln bedarf. Hierzu gehören eine spezifisch auf Gesundheitsdaten zugeschnittene Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung und hierin angeordnete Maßnahmen zum Schutz der Daten. Diese Vorgaben sind mit der jüngsten Änderung des Gesundheitsdienst-Gesetzes erfüllt worden, die auch mit der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit abgestimmt worden ist. Die Gesetzesänderung erfolgt im Rahmen eines Mantelgesetzes, das das gesamte 3 Berliner Landesrecht an die Vorgaben der DSGVO anpassen soll. Dieses Gesetz befindet sich derzeit im verwaltungsinternen Abstimmungsverfahren. In den Fällen, in denen die für die Gesundheitsberichterstattung zuständige Senatsverwaltung von der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Daten erfragt, erfolgt vor der Zurverfügungstellung von Informationen als zusätzliche Maßnahme jeweils eine Einzelfallprüfung der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit der hierfür erforderlichen Datenverarbeitungen. Diese richtet sich nach den maßgeblichen Vorschriften der Art. 6 bzw. Art. 9 DSGVO in Verbindung mit den §§ 67 ff. Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X), § 35 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I). Die Zulieferung der Informationen findet nur statt, soweit die rechtliche Zulässigkeit gewährleistet ist. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass grundsätzlich keine personenbezogenen Echtdaten oder Einzelfalldatensätze zur Verfügung gestellt werden, sondern aggregierte und für die statistische Darstellung aufbereitete Informationen. Der Austausch zu den rechtlichen Bewertungen der Datenverarbeitungen zu statistischen Zwecken mit der Berliner Beauftragten für Datenschutz besteht weiter fort. 7. Aus der Antwort zu den Anfragen 18/18370 Nr. 4 zum Monitoring Soziale Stadtentwicklung (MSS) könnte man schließen, dass die Ergebnisse des MSS nicht mehr wie früher durch Indizes für den bezirklichen Wertausgleich (z.B. im Rahmen der bezirklichen Haushaltsplanung in den unterschiedlichen Bereichen) verwendet werden. Warum ist diese Praxis aufgegeben worden? Falls nein, mit welchen Methoden bzw. Indizes wird der bezirkliche Wertausgleich und in welchen Bereichen hergestellt? Falls hierzu Indizes oder andere Indikatoren aus dem MSS verwendet werden, bitte diese nach Bezirken nummerisch darstellen! Zu 7.: Mit Bezug auf die Antwort vom 10. April 2019 zu Frage 4 der Schriftlichen Anfrage 18/18370 wird erneut darauf verwiesen, dass die Ergebnisse des Monitorings Soziale Stadtentwicklung insbesondere zur Auswahl von neuen Fördergebieten des Programms Soziale Stadt (Quartiersmanagementgebiete) und zur Budgetberechnung für ausgewählte Einrichtungen der sozialen Infrastruktur im Sinne eines bezirklichen Wertausgleichs herangezogen werden. Die Ermittlung des bezirklichen Wertausgleichs erfolgt über die Bildung des Indikators „Sozialräumlicher Status für Wertausgleich“ nach folgenden Schritten: 1. Zuordnung von sogenannten „Wertausgleichsfaktoren“ zu den Klassen des Statusindex auf Planungsraum(PLR)-Ebene; 2. Entsprechende Gewichtung der Wohnbevölkerung der einzelnen PLR und anschließende Aggregation auf Bezirksebene; 3. Berechnung der relativen Abweichung der gewichteten Wohnbevölkerung von der realen Wohnbevölkerung; 4. Ableitung des Indikators durch Indexierung mittels der maximalen Abweichung als Maßstab. Für die (Angebots-)Produkte der „Sozialen Infrastruktur“ ist mit den Bezirken ein standardisiertes Verfahren zur Planmengenermittlung vereinbart worden, dessen Ziel ein zusätzlicher Wertausgleich im Rahmen der Planmengenberechnung ist (vgl. u. a. 4 die Hauptausschussvorlage Rote Nummer 1075 vom 13. November 2017 zum Einzelplan 27 – Zuweisungen an und Programme für die Bezirke, Tz. 18). Damit wird einer Vorgabe aus Artikel 85 Absatz 2 der Verfassung von Berlin Rechnung getragen. An der Umsetzung der Berechnung hat sich gegenüber den Vorjahren nichts geändert; sie erfolgt weiterhin unter Berücksichtigung des vorgenannten Indikators „Sozialräumlicher Status für den Wertausgleich“. Der in der aktuellen Globalsummenberechnung 2020 verwendete Indikator wurde dabei auf Grundlage des fortgeschriebenen Monitorings Soziale Stadtentwicklung 2017 entwickelt. Berlin, den 07. Mai 2019 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales