Drucksache 18 / 18 684 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hugh Bronson (AfD) vom 23. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. April 2019) zum Thema: Lockerbie-Attentat und mutmaßliche Mitarbeiter der DDR-Behörde in Berlin und Antwort vom 07. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Mai 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Dr. Hugh Bronson (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18684 vom 23. April 2019 über Lockerbie-Attentat und mutmaßliche Mitarbeiter der DDR-Behörde in Berlin Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Bei den Ermittlungen handelt es sich um grenzüberschreitende Ermittlungen, bei denen die Berliner Strafverfolgungsbehörden nur auf Ersuchen einer ausländischen Behörde im Rahmen der europäischen Rechtshilfe tätig wurden. Gemäß Artikel 19 der Richtlinie 2014/41/EU über die Europäische Ermittlungsanordnung (EEA) sind die entsprechenden Anordnungen vertraulich zu behandeln. Auf Nachfrage hat die Schottische Anordnungsbehörde ersucht, Informationen, die über den Erhalt der Europäischen Ermittlungsanordnungen und die Mitteilung des Zwecks, nämlich Vernehmung von Zeugen in einem laufenden Ermittlungsverfahren wegen des Lockerbie-Attentats hinausgehen, nicht offenzulegen. Der Senat ist daher aus den dargestellten zwingenden europarechtlichen Vorgaben gehindert Angaben zu machen, die von Artikel 19 Abs. 3 der Richtline 2014/41/EU umfasst sind. Vorbemerkung des Abgeordneten: Laut rbb24.de vom 21.03.2019 würden „unter anderem in Berlin mehrere mutmaßliche frühere Mitarbeiter der DDR-Staatssicherheit (…) im Zusammenhang mit dem Lockerbie-Attentat im Jahr 1988 vernommen.“ Die Staatssicherheit der DDR sei womöglich in Anschlagspläne verstrickt, so der Artikel, und „der Zünder der Bombe“ sei mit Hilfe der Staatssicherheit der DDR beschaffen worden. 1. Seit wann hat der Senat Kenntnis davon? Zu 1.: Im Hinblick auf die Vertraulichkeit der EEA (siehe Vorbemerkung) und darauf, dass die Ermittlungsergebnisse zu den Schottischen Rechtshilfeersuchen hier nicht bekannt sind (siehe Antwort zu Frage 4.) können die in der Vorbemerkung der Schriftlichen Anfrage geschilderten Umstände durch die Staatsanwaltschaft Berlin weder bestätigt noch dementiert werden. 2 2. An wen genau ging das Rechthilfeersuchen von Schottland und mit welchen genauen Inhalten? Zu 2.: Es ergingen mehrere Rechtshilfeersuchen aus Schottland zu dem Ermittlungskomplex an die Staatsanwaltschaft Berlin. Gegenstand der Ermittlungsanordnungen waren die Vernehmung von Zeugen, die in Berlin wohnhaft sind, die Ermöglichung von Akteneinsicht in die Akten zweier Verfahren der Generalstaatsanwaltschaft Berlin sowie in Akten des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen (BStU). 3. Wie viele Rechtshilfeersuchen wurden im Zusammenhang mit dem Lockerbie-Attentat durch Schottland an die Berliner Staatsanwaltschaften gerichtet? Bitte nach Datum, Staatsanwaltschaft und die nach Richtlinie 2014/41/EU geforderte Beschreibung der strafbaren Handlung die der Zeugenvernehmung zu Grunde liegt, aufschlüsseln. Zu 3.: Im Zusammenhang mit dem Lockerbie-Attentat wurden durch die Schottischen Behörden an die Staatsanwaltschaft Berlin insgesamt 25 Rechtshilfeersuchen eingereicht: Eingangsdatum Beantragte Ermittlungshandlung 1. März 2018 Zeugenvernehmung (3 Zeugen) 23. April 2018 Zeugenvernehmung 23. April 2018 Akteneinsicht Generalstaatsanwaltschaft 6. Juli 2018 Zeugenvernehmung 6. Juli 2018 Zeugenvernehmung 6. Juli 2018 Zeugenvernehmung 6. Juli 2018 Zeugenvernehmung 6. Juli 2018 Zeugenvernehmung 6. Juli 2018 Zeugenvernehmung 15. Oktober 2018 Akteneinsicht BStU 22. Oktober 2018 Zeugenvernehmung (2 Zeugen) 5. Dezember 2018 Akteneinsicht Generalstaatsanwaltschaft 5. Dezember 2018 Akteneinsicht Generalstaatsanwaltschaft 5. Dezember 2018 Zeugenvernehmung 5. Dezember 2018 Zeugenvernehmung 5. Dezember 2018 Zeugenvernehmung 5. Dezember 2018 Zeugenvernehmung 5. Dezember 2018 Zeugenvernehmung 5. Dezember 2018 Zeugenvernehmung 5. Dezember 2018 Akteneinsicht BStU 18. März 2019 Zeugenvernehmung 18. März 2019 Zeugenvernehmung 21. März 2019 Zeugenvernehmung 5. April 2019 Zeugenvernehmung 5. April 2019 Zeugenvernehmung Die Beschreibung der strafbaren Handlung lautete - in deutscher Übersetzung - jeweils wie folgt: „Die Umstände, die diesem Ersuchen zugrunde liegen, bestehen darin, dass M.am 31. Januar 2001 des Mordes an 270 Menschen aufgrund eines Bombenanschlags auf Flug PanAm flight 103 am 21. Dezember 1988 über Lockerbie verurteilt wurde. Es wird der Vorwurf erhoben, dass M. gemeinschaftlich mit Dritten und mit Mitarbeitern des libyschen Geheimdienstes gehandelt hat, und dabei insbesondere: 3 a) veranlasst hat, dass ein improvisierter Sprengsatz zwischen Kleidungsstücken und einem Schirm, in Malta erworben, in einem Koffer platziert wurde, der so mit einem Kofferanhänger gekennzeichnet worden war, dass er am 21. Dezember 1988 (21.12.1988) an Bord des Air Malta Fluges KM180 nach Frankfurt gebracht werden konnte und danach ohne zugehörigen Fluggast als Interline-Gepäck an Bord eines anderen Flugzeugs; b) veranlasst hat, dass der Koffer an Bord von Flug KM180 nach Frankfurt gebracht wurde und von dort als Interline-Gepäck an Bord eines Flugzeugs vom Typ Boeing 727 der Pan American World Airways, Flug PA103, gebracht wurde und damit nach London Heathrow Airport gelangte, und dort wiederum als Online-Gepäck an Bord eines Flugzeugs vom Typ Boeing 747 von Pan American World Airways, Flug PA103, nach New York John F. Kennedy Airport umgeladen wurde; und c) veranlasst hat, dass der improvisierte Sprengsatz an Bord der besagten Maschine vom Typ Boeing 747 am 21. Dezember 1988 über Südschottland, unweit von Lockerbie, detonierte , wobei das Flugzeug zerstört wurde und die 259 Insassen sowie 11 Einwohner von Lockerbie getötet wurden.“ 4. In welchen der unter 2. gefragten Rechthilfeersuchten sind die Ermittlungsmaßnahmen mit welchem Ergebnis abgeschlossen? Zu 4.: Die Ermittlungsergebnisse sind der Staatsanwaltschaft Berlin nicht bekannt. Im Übrigen könnten im Hinblick auf Art. 19 der Richtlinie hierzu keine Angaben gemacht werden (siehe Vorbemerkung). 5. Laut Schottlands Generalstaatsanwältin Alison Di Rollo sind dabei knapp 20 ehemalige Offiziere des DDR-Geheimdienstes MfS im Visier. Kann der Senat diese Angabe bestätigen? 8. Waren beziehungsweise sind unter den befragten oder noch zu befragenden Zeugen ehemalige MfS- Mitarbeiter der Hauptabteilung XXII „Terrorabwehr“ Abteilung 8? Zu Frage 5. und 8.: Dazu liegen dem Senat keine hinreichenden Informationen vor. 6. Wie viele der durch Schottland konkret benannten Zeugen gehören oder gehörten dem Senat an? Zu 6.: Im Hinblick auf Artikel 19 der Richtlinie können hierzu keine Angaben gemacht werden (siehe Vorbemerkung). 7. Wie genau unterstützt der Senat zusätzlich zu den durch Schottland gestellten Rechtshilfeersuchen die Schottische Staatsanwaltschaft beziehungsweise Ermittler und trägt somit zur Aufklärung des Mordes an 270 Menschen bei? Zu 7.: Bei dem aktuellen Verfahren handelt es sich um ein Rechtshilfeersuchen der schottischen Behörden. Dieses gesetzlich geregelte Verfahren gibt den Umfang der Unterstützungsmöglichkeiten vor. Der Senat unterstützt die ersuchenden Behörden bei Rechtshilfeersuchen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bestmöglich. 9. Wie schätzt der Senat die von den ehemaligen Mitarbeitern der Hauptabteilung XXII „Terrorabwehr“ Abteilung 8, mit Blick auf die Gesellschaft zur Rechtlichen und Humanitären Unterstützung, aktuell ausgehende Terrorgefahr ein? Zu 9.: Dem Senat sind keine Anhaltspunkte für eine Gefahr von terroristischen Handlungen durch den bezeichneten Personenkreis bekannt. 4 10. Vorbemerkung: Der Leiter der Hauptabteilung XXII „Terrorabwehr“ Abteilung 8, Helmut Voigt, wurde 1994 wegen Beihilfe zum Mord (Bombenanschlag auf das Maison de France am 25.08.1983) verurteilt. Sollten ehemalige Mitarbeiter oder gar Abteilungsleiter Hauptabteilung XXII „Terrorabwehr“ Abteilung 8, am Lockerbie-Attentat beteiligt gewesen sein: Frage: Welche konkreten Konsequenzen würde der Senat mit Hauptaugenmerk auf ehemalige MfS-Mitarbeiter in Berlin und insbesondere ehemalige Mitarbeiter der Hauptabteilung XXII „Terrorabwehr“ Abteilung 8 ziehen? Zu 10.: Der Senat äußert sich zu hypothetischen Fragestellungen nicht. Berlin, den 7. Mai 2019 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung