Drucksache 18 / 18 686 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Fadime Topac (GRÜNE) vom 23. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. April 2019) zum Thema: Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG) – Wie ist der Stand? und Antwort vom 03. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Mai 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Frau Abgeordnete Fadime Topac (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18686 vom 23. April 2019 über Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG) – Wie ist der Stand? ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Auf welchem Stand der Beratung ist aktuell die Neufassung des Landesgleichberechtigungsgesetzes (LGBG)? Zu 1.: Gegenwärtig erfolgt die Abstimmung eines Arbeitsentwurfes mit der für Finanzen zuständigen Senatsverwaltung. 2. Wann ist mit einem Referentenentwurf des LGBG zu rechnen? Wie ist der Zeitplan für die weitere Befassung? Zu 2.: Ein Referentenentwurf wird frühestens vorliegen nachdem ein grundsätzliches Einvernehmen mit der für Finanzen zuständigen Senatsverwaltung zum o. a. Arbeitsentwurf hergestellt werden konnte und die Zustimmung des Regierenden Bürgermeisters nach § 39 Abs. 1 GGO II vorliegt. Unter Berücksichtigung der Vorgaben in der GGO II wird davon ausgegangen, dass das Gesetzgebungsverfahren dann ca. einen Zeitraum von 12 bis 15 Monaten in Anspruch nehmen wird. 2 3. Wie wird die Partizipation von Menschen mit Behinderungen im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens gewährleistet? Zu 3.: Die Erarbeitung der aktuell vorliegenden Entwurfsfassung erfolgte in enger Abstimmung mit der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung und dem Deutschen Institut für Menschenrechte. Frühere Entwurfsfassungen wurden u. a. erörtert im Landesbeirat für Menschen mit Behinderung, mit den Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderung oder z. B. im Rahmen eines Fachtages zum Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG) am 13. November 2017. Sobald ein Referentenentwurf vorliegt, ist eine Verbändeanhörung - insbesondere der Verbände, die im Landesbeirat für Menschen mit Behinderung vertreten sind - vorgesehen. 4. Wird das LGBG - wie im November 2017 öffentlich angekündigt - am 01.01.2020 in Kraft treten? Wenn nein, für welchen Zeitpunkt ist ein Inkrafttreten des LGBG geplant? Zu 4.: Wie bereits an anderer Stelle dargelegt, kann ein Termin für das voraussichtliche Inkrafttreten erst nach Vorliegen eines abgestimmten Referentenentwurfs genannt werden. 5. Im Zuge der Beratung zum LGBG wurden alle Senatsverwaltungen neben der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung involviert. Bitte stellen Sie die Rückmeldungen aller Senatsverwaltungen zur anstehenden Neufassung des LGBG in einem tabellarischen Überblick dar. Zu 5.: In den o. a. Arbeitsentwurf sind Rückmeldungen, der in der Antwort zu 3. genannten Akteurinnen und Akteure und Rückmeldungen von allen Senatsverwaltungen aus den mündlichen Erörterungen der, von der Monitoring-Stelle des DIMR erstellten Normenprüfung, „Expertise für ein Artikelgesetz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im Land Berlin“ sowie Rückmeldungen von Senatsverwaltungen, die - zuletzt im Januar 2018 um Mitteilung zu dem, über den der Monitoring-Stelle des DIMR festgestellten Handlungsbedarf hinausgehenden Regelungsbedarf - gebeten wurden, eingegangen, ohne dass diese Rückmeldungen explizit in einem tabellarischen Überblick darstellbar sind. 3 6. Bitte führen Sie aus, wie die einzelnen Senatsverwaltungen in ihren Ressorts die UN-BRK umsetzen wollen und welche Gesetze dafür nach aktuellen Planungen noch angepasst werden müssen. Zu 6.: Der Senat erarbeitet derzeit einen Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-BRK in den kommenden Jahren im Land Berlin, welcher voraussichtlich 2020 vorliegen wird. Hinsichtlich der bisherigen Umsetzung verweist der Senat auf den Bericht nach § 11 Abs.1 LGBG, welcher im 1. Halbjahr 2020 vorliegen wird. Eine Anfang 2018 von der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung durchgeführte Umfrage bei allen Senatsressorts ergab, dass grundsätzlich nicht die Absicht besteht, weitere Gesetzesvorhaben in Umsetzung der UN-BRK zu initiieren. Dazu wird im Übrigen auch auf die Schriftliche Anfrage „UN-BRK: Was ändert sich in Berlin?“ (Drs. 18/15108) verwiesen. Abweichend davon wurde im März 2019 in Umsetzung der UN- BRK das Landeswahlgesetz geändert. Berlin, den 03. Mai 2019 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales