Drucksache 18 / 18 695 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Kristian Ronneburg (LINKE) vom 25. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. April 2019) zum Thema: Übernahme von Zierbrunnen durch die Berliner Wasserbetriebe (BWB) und Antwort vom 10. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Mai 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Kristian Ronneburg (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18695 vom 25. April 2019 über Übernahme von Zierbrunnen durch die Berliner Wasserbetriebe (BWB) Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Wasserbetriebe (BWB) zu den Fragen 3 und 4 um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wurde in die Antwort eingearbeitet. Frage 1: Ab Ostern 2019 werden die BWB nach dem Pilotbezirk Friedrichshain-Kreuzberg auch die Bewirtschaftung von Zier- und Tiefbrunnen, Fontänen, Wasserfälle und Planschen in den Bezirken Charlottenburg- Wilmersdorf, Tempelhof-Schöneberg, Treptow-Köpenick, Pankow, Steglitz-Zehlendorf, Spandau und Neukölln übernehmen. Wann wird die Übernahme der Bewirtschaftung von Brunnen in den Bezirken Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Mitte und Reinickendorf erfolgen? Antwort zu 1: Auf Basis der am 06.03.2019 zwischen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und den BWB geschlossenen Rahmenvereinbarung über die Bewirtschaftung der Brunnen im Land Berlin können die Bezirke Einzelvereinbarungen mit den BWB schließen. Die möglichen Übernahmezeitpunkte für die genannten vier Bezirke orientieren sich an den Zeitpunkten der Beendigung der derzeitigen, mit Werbeunternehmen geschlossenen bezirklichen Verträge über die Brunnenbewirtschaftung: in Lichtenberg ab 01.01.2020, in Marzahn-Hellersdorf ab 01.01.2026, in Reinickendorf ab 01.05.2026 und in Mitte frühestens ab 01.01.2023. Der Vertrag in Mitte enthält eine Verlängerungsoption um weitere fünf Jahre, sodass der Brunnenbetrieb im Falle der Ausübung der Option erst ab 01.01.2028 durch die BWB übernommen werden kann. 2 Frage 2: Welche Zier- und Tiefbrunnen, Fontänen, Wasserfälle und Planschen würden dann konkret in Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Mitte und Reinickendorf durch die BWB betrieben werden? Antwort zu 2: In diesen Bezirken ist der übernahmefähige Brunnenbestand noch nicht festgelegt. Die BWB werden sich rechtzeitig vor dem Auslaufen der jeweiligen bezirklichen Brunnenverträge für eine Bestandsaufnahme mit den zuständigen bezirklichen Stellen in Verbindung setzen und den maßgeblichen Brunnenbestand ermitteln. Frage 3: Welche Zier- und Tiefbrunnen, Fontänen, Wasserfälle und Planschen können in den Bezirken in dieser Brunnensaison aus welchen Gründen nicht betrieben werden? Antwort zu 3: Die Inbetriebnahme der Brunnen in denjenigen Bezirken, die die BWB durch den Abschluss einer Einzelvereinbarung mit dem Brunnenbetrieb beauftragt haben, ist noch nicht abgeschlossen. Von den insgesamt betroffenen 149 Brunnenanlagen sind nach Auskünften der BWB zum 30.04.2019 79 Brunnenanlagen in Betrieb, 46 sind noch in Betrieb zu nehmen und eine Brunnenanlage wird im Juni in Betrieb gehen. 23 Anlagen sind hingegen gegenwärtig nicht betriebsfähig. Diese Brunnenanlagen werden derzeit eingehend von den BWB untersucht. Da diese Untersuchungen noch nicht abgeschlossen sind und das Prüfungsergebnis noch nicht vorliegt, können noch keine konkreteren Aussagen zu den jeweiligen Ursachen für die mangelnde Betriebsfähigkeit gemacht werden. Frage 4: Wie hoch ist der Investitionsstau bei den Zier- und Tiefbrunnen, Fontänen, Wasserfällen und Planschen den Bezirken? Antwort zu 4: Da die Inbetriebnahme der Brunnenanlagen und die in diesem Rahmen durchgeführten Bestandsuntersuchungen noch nicht abgeschlossen sind, steht die Höhe der erforderlichen Investitionen noch nicht fest. Frage 5: Welche konkreten Vereinbarungen hat der Senat mit den BWB in der unterzeichneten Rahmenvereinbarung getroffen? Antwort zu 5: Die Rahmenvereinbarung legt die allgemeinen Bedingungen, insbesondere zum Leistungsumfang, den Anforderungen an den ordnungsgemäßen Betrieb und die Unterhaltung, den übernahmefähigen Brunnenbestand sowie die zu zahlende Vergütung 3 fest. Vom Leistungsumfang umfasst sind der Betrieb und die Instandhaltung, insbesondere die Inbetriebnahme vor Ostern, die Außerbetriebnahme im Oktober, die regelmäßige Reinigung und Wartung, Störungsbeseitigungen und kleinere Reparaturen nach Bedarf. Ausgenommen sind die reinen Betriebskosten, wie Strom und Wasser, sowie größere bauliche Instandsetzungsmaßnahmen, die von den Bezirken zu finanzieren sind. Zudem enthält die Rahmenvereinbarung die von den Bezirken zu finalisierende Muster- Einzelvereinbarung. Die Rahmenvereinbarung sieht weiterhin vor, dass die BWB eine Brunnen-Webseite mit einer Übersicht aller betriebsbereiten Brunnenanlagen und zusätzlichen Informationen über jeden einzelnen Brunnen zur Verfügung stellen, die fortwährend aktualisiert wird. Frage 6: Sollen die BWB neben der Bewirtschaftung künftig auch größere Investitionen in die Zierbrunneninfrastruktur vornehmen? Frage 7: Plant der Senat mit den BWB einen weiteren Infrastrukturausbau an Zier- und Tiefbrunnen, Fontänen, Wasserfällen und Planschen? Welche Bedarfe sind dem Senat und den BWB dazu aus den Bezirken bekannt? Antwort zu 6 und 7: Da die Brunnen in den Zuständigkeitsbereich der Bezirke fallen, haben diese über etwaige größere Investitionen in die vorhandene Brunneninfrastruktur oder eine Erweiterung des Brunnenbestandes zu entscheiden. Berlin, den 10.05.2019 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz