Drucksache 18 / 18 696 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Kristian Ronneburg (LINKE) vom 25. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. April 2019) zum Thema: Wohnungsbaupotentiale im Quartier Helle Mitte und Antwort vom 09. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Mai 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Kristian Ronneburg (Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18 696 vom 25. April 2019 über Wohnungsbaupotentiale im Quartier Helle Mitte Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher den Bezirk Marzahn- Hellersdorf um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend wiedergegeben. Die übersandte Planzeichung des Bebauungsplans XXIII-7 und ein vergrößerter Auszug sind als Anlagen angefügt. Frage 1: Welche Grundstücke sind im Geltungsbereich des Bebauungsplans XXIII-7 noch nicht bebaut? Antwort zu 1: Unbebaut sind die Bauflächen: - zwischen Kurt-Weill-Straße, Fritz-Lang-Straße und Jan-Korczak-Str. (Block 10) - südlich der Hellersdorfer Straße westlich der Stendaler Straße (Block 28, 29, 30) - nördlich des U-Bahnhofes (Campanile) (Block 31) - Grundstück an der Peter-Weiss-Gasse – Kokoschkaplatz (Block 22, 14) Frage 2: Welche Bauten sind statisch so angelegt, dass sie aufgestockt werden könnten? Antwort zu 2: Die Frage lässt sich nicht ohne Weiteres beantworten – hierzu wäre eine Recherche der Standsicherheitsnachweise der entsprechenden Gebäude erforderlich. 2 Frage 3: Welches Wohnungsbaupotential könnte im Geltungsbereich des Bebauungsplans XXIII-7 noch realisiert werden? Antwort zu 3: Für die noch unbebauten Bauflächen setzt der Bebauungsplan Kerngebiete fest. Innerhalb der Kerngebiete sind entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes im Block 30 oberhalb des III. Vollgeschosses und für den Block 14 ab dem III. Vollgeschoss Wohnungen zulässig. Frage 4: Welche Anfragen für Wohnungsneubau gab es seit 2014? Welches Wohnungsbaupotential sollte jeweils realisiert werden? Antwort zu 4: - J.-Korczak-Str. 34 Boardinghouse mit 98 Nutzungseinheiten (temporäres Wohnen), Baugenehmigung erteilt - J.-Korczak-Str. 14 Boardinghouse mit 169 Nutzungseinheiten (temporäres Wohnen), Baugenehmigung erteilt - Stendaler Str. 29 (30 Wohneinheiten) Baugenehmigung erteilt, außerhalb B-Plangebiet Frage 5: Gab es Anfragen für die Schaffung von Wohnraum für Studierende? Antwort zu 5: - J.-Korczak-Str. 14 Boardinghouse für Studenten, keine Realisierung Frage 6: Gibt es aktuelle Pläne zur Realisierung studentischen Wohnraums, gerade in Anbetracht der räumlichen Nähe der Alice-Salomon-Hochschule? Antwort zu 6: Nein. Berlin, den 9. Mai 2019 In Vertretung Sebastian Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen S 19050915140 S 19050915141