Drucksache 18 / 18 699 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marion Platta (LINKE) vom 25. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. April 2019) zum Thema: Einziehen und Entwidmen von öffentlichen Flächen und Antwort vom 13. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Mai 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Frau Abgeordnete Marion Platta (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18699 vom 25. April 2019 über Einziehen und Entwidmen von öffentlichen Flächen Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Bezirksämter von Berlin um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Die übermittelten Stellungnahmen werden an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Frage 1: Welche Flächen sind gemäß § 4 Absatz 1 des Berliner Straßengesetzes (BerlStrG) vom 13. Juli 1999 (GVBI. S. 380), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. März 2018 (GVBI. S. 186) geändert worden ist, sowie gemäß § 36 Absatz 2 Buchstabe h des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. November 2011 (GVBI. 2012 S. 2), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. März 2016 (GVBI. 90) geändert worden ist, in den letzten 10 Jahren in welchen Bezirken zu welchem Zweck eingezogen worden? (Bitte bezirks- und jahrweise sowie mit Angaben der Flächengröße in einer Tabelle auflisten.) Frage 5: Welche der unter 1) aufgeführten Flächen sind aus dem öffentlichen Eigentum ins Privateigentum gewechselt? Antwort zu 1 und 5: Die Rückmeldungen der Bezirke werden in der beigefügten Anlage 1 zusammengefasst. 2 Frage 2: Wer oder was entscheidet nach welchen Intentionen darüber, dass eine bislang dem öffentlichen Verkehr gewidmete Fläche künftig für diesen Zweck nicht mehr genutzt wird? Wie wird in dem Verfahren auf Nachvollziehbarkeit der Entscheidung geachtet? Antwort zu 2: Eine straßenrechtliche Einziehung - auch als Entwidmung bezeichnet - ist eine Allgemeinverfügung, durch die eine gewidmete Straße - unbeschadet des Entstehungsgrundes - die Eigenschaft einer öffentlichen Straße verliert, das bedeutet den Entzug der Verkehrsfläche für jeden öffentlichen Verkehr. Wird die Widmung einer Straße nachträglich lediglich auf bestimmte Benutzungsarten, Benutzungszwecke oder Benutzerkreise beschränkt, liegt eine sogenannte Teileinziehung vor. Die Voraussetzungen für die Einziehung oder Teileinziehung einer öffentlichen Straße ergeben sich aus § 4 Abs. 1 und 5 Berliner Straßengesetz (BerlStrG). Unabhängig von dem vorgesehenen zukünftigen Nutzungszweck ist daher stets zu prüfen, ob und inwieweit die öffentliche Straße noch für den öffentlichen Verkehr benötigt wird und ob gegebenenfalls Nutzungsbeschränkungen aus Gründen des öffentlichen Wohls erforderlich sind. Die Entscheidung über eine Einziehung oder Teileinziehung trifft das zuständige Straßenund Grünflächenamt als Träger der Straßenbaulast unter Mitwirkung der bezirklichen Fachabteilungen (Stadtplanungsamt, Vermessungsamt, Straßenverkehrsbehörde). Die Absicht, eine Straße einzuziehen oder teileinzuziehen, ist gemäß § 4 Absatz 2 BerlStrG mindestens einen Monat vorher im Amtsblatt für Berlin bekannt zu machen, um Gelegenheit für Einwendungen zu geben. Die Gründe für die Einziehung werden dabei regelmäßig genannt. Von der Bekanntmachung kann abgesehen werden, wenn die Einziehung oder die zur Teileinziehung vorgesehenen Flächen in den in einem Planfeststellungsverfahren ausgelegten Plänen als solche kenntlich gemacht worden sind. Frage 3: Welche Möglichkeiten der öffentlichen Beteiligung gibt es im Verfahren und bei welchem Verfahren waren vorgebrachte Widersprüche/Einwendungen so erfolgreich, dass Einziehungen ganz oder teilweise aufgehoben wurden? (Bitte bezirksweise auflisten.) Antwort zu 3: Gemäß § 4 Abs. 2 BerlStrG wird die Absicht der Einziehung öffentlicher Verkehrsflächen mindestens einen Monat vorher im Amtsblatt für Berlin bekannt gemacht. Weiterhin wird gemäß § 4 Abs. 3 BerlStrG die Allgemeinverfügung der Einziehung öffentlicher Verkehrsflächen durch Veröffentlichung im Amtsblatt für Berlin bekannt gemacht. Gegenüber dem Bezirk Neukölln wurden Einwendungen der zuständigen Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz gegen die Teileinziehung am Weigandufer geltend gemacht. Die Träger der Baulast für Gewässer und deren Beauftragten wurden im Ergebnis in den Kreis der Nutzungsberechtigten aufgenommen. 3 Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg teilte mit, dass Einwendungen von Leitungsverwaltungen durch eine privatrechtliche Sicherung der Leitungen geklärt werden konnten. Im Bezirk Steglitz-Zehlendorf gab es lediglich einen Widerspruch gegen die Einziehung von öffentlichem Straßenland im erfragten Zeitraum. Dem Widerspruch wurde im Verwaltungsverfahren abgeholfen. Der Bezirk Lichtenberg informierte, dass es in den letzten zehn Jahren keine Widersprüche gegen Einziehungen gab. Frage 4: Wer trägt die Kosten des Widerspruchsverfahrens? Frage 10: Wer trägt die Kosten eines solchen Widerspruchsverfahrens? Antwort zu 4 und 10: Die Kostentragungspflicht für das Widerspruchsverfahren ist im Verwaltungsverfahrensgesetz bzw. in der Verwaltungsgerichtsordnung festgelegt. In der Regel trägt der/die Unterlegene die Kosten des Widerspruchsverfahrens. Frage 6: Welche öffentliche Grün- und Erholungsanlagen sind gemäß § 2 Absatz 4 des Grünanlagengesetzes (GrünanlG) vom 24. November 1997 (GVBl. S. 612), das zuletzt durch § 15 Absatz 1 des Gesetzes vom 29. September 2004 (GVBl. S. 424) geändert worden ist, ganz oder teilweise in den letzten 10 Jahren in welchen Bezirken zu welchem Zweck eingezogen worden? (Bitte bezirks- und jahrweise sowie mit Angaben der Flächengröße in einer Tabelle auflisten.) Antwort zu 6: Die Rückmeldungen der bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter werden in der beigefügten Anlage 2 dargestellt. Frage 7: Wer oder was entscheidet nach welchen Intentionen darüber, dass eine gewidmete Fläche künftig nicht mehr entweder der Erholung der Bevölkerung dient oder für das Stadtbild oder die Umwelt von Bedeutung sein wird? Antwort zu 7: Zuständig für die Widmung und Einziehung öffentlicher Grün- und Erholungsanlagen sind die Bezirksämter. Wer oder was nach welchen Intentionen entscheidet, kann nur dem jeweiligen Einzelfall entnommen und nicht verallgemeinert werden. Die Beteiligten sind dabei an Vorgaben, wie die vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne) und die dazu korrespondierenden Planwerke (Landschaftsprogramm, Landschaftspläne), gebunden. 4 Frage 8: Was sind überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit im Allgemeinen und im Besonderen bei den Entscheidungen der unter 6) aufgeführten eingezogenen öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen – besondere auch seit dem Beschluss des Stadtentwicklungsplans Klima mit dem aufgezeigten Handlungsbedarf in den drei Handlungsfeldern Bioklima im Siedlungsraum, Grün- und Freiflächen sowie Starkregen und Gewässerqualität? Antwort zu 8: Grundsätzlich gibt es neben der Relevanz für das Klima bzw. den Klimaschutz weitere relevante Aspekte und entsprechende Vorhaben, die bei dem Umgang mit Flächen im Land Berlin zu berücksichtigen sind. Dazu können zum Beispiel Angebote der sozialen Infrastruktur, aber auch der verkehrlichen Infrastruktur gehören. Frage 9: Welche Möglichkeiten der öffentlichen Beteiligung gibt es im Verfahren zur Einziehung (auch teilweise) von öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen und bei welchem Verfahren waren vorgebrachte Widersprüche / Einwendungen so erfolgreich, dass Einziehungen ganz oder teilweise aufgehoben wurden? (Bitte bezirksweise auflisten.) Antwort zu 9: Eine formale öffentliche Beteiligung oder andere Beteiligungsverfahren im Vorfeld beabsichtigter Widmungen oder Einziehungen öffentlicher Grün- und Erholungsanlagen finden gegebenenfalls im Zusammenhang mit den in der Antwort zu 7 angesprochenen entscheidenden Planungsverfahren statt. Aus den hierbei abgestimmten Inhalten und Festlegungen resultieren dann die beabsichtigten Widmungen oder Einziehungen. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Widerspruch gegen Verwaltungsakte wie die Widmung oder Einziehung einer öffentlichen Grün- und Erholungsanlage zu erheben. Die Veröffentlichung einer beabsichtigten Widmung oder Einziehung erfolgt in der Regel durch Bekanntmachung im Amtsblatt von Berlin. Im Bezirk Mitte wurden gegen Einziehungen von Teilflächen öffentlicher Grünanlagen ausschließlich seitens der Leitungsverwaltungen Widersprüche im Einziehungsverfahren geltend gemacht, die im Zusammenhang mit der Sicherung der Medienleitungen standen (Bestandsfälle). In den Bezirken Tempelhof-Schöneberg, Lichtenberg und Steglitz-Zehlendorf wurden in den letzten zehn Jahren keine Widersprüche oder Einwendungen erhoben. Berlin, den 13.05.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Anlage 1 zur Schriftlichen Anfrage Nr. 18/18699 - Einziehen und Entwidmen von öffentlichen Flächen Antwort zu Frage 1 und 5: Bezirk Betreffendes Jahr (2009 - bis Zeitpunkt der Abfrage Bezeichnung der Verkehrsfläche (Straße, Platz) Zweck der Einziehung Umwandlung in Privateigentum (Ja/nein) *Frage 5 Mitte In den letzten 10 Jahren sind etwa 250 Einziehungen zu unterschiedlichen Nutzungszwecken erfolgt. Die gewünschte Auflistung in der Tabelle kann aufgrund des hohen Arbeitsaufwandes für die Erstellung der Tabelle nicht detailliert erfolgen. Im Bezirk Mitte folgte bei etwa 75 % der vorgenommenen Einziehungen als öffentliche Verkehrsfläche keine Widmung als öffentliche Grünund Erholungsanlage. Neukölln 2018 Grünzug BritzBuckowRudow (BBR) Teilfläche Severingstr. 2, 2.559 m² Standort Personalunterkunft wird nicht mehr benötigt, Flächenabgabe an eine andere Dienststelle (Serviceeinheit Facilitymanagement (SE FM) - Verwaltung) zur weiteren Nutzung Nein 2019 Teileinziehung Weigandufer, ca. 3.575 m² Fahrradstraße Nein 2018 Teileinziehung Böhmischer Platz, 455 m² Fahrradstraße Nein 2019 Geygerstraße teilweise, 646 m² Umgestaltung zum Spielplatz Nein 2018 Waldkraiburger Straße teilweise, 478 m² Wirtschaftsförderung / jetzt private Fläche Ja Keine Angaben diverse kleinere Flächen nicht mehr benötigtes Straßenland Keine Angaben Keine Angaben diverse kleinere Flächen an den Grünanlagen rechtliche Anpassung an den tatsächlichen Ausbauzustand Keine Angaben Pankow 2018 Fritz-Reuter-Str. 31/32 Fläche ist Spielplatz Nein 2018 Walter-Friedrich- Straße 1 (Schloßparkpassage 3. Bauabschnitt) Veräußerung durch die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) (Bezirksamtsbeschluss lag vor) Ja 2018 Pölnitzweg Übertragung an Berliner Forsten Nein 2018 Hörstenweg Teilfläche ist gegenwärtig keine Straße Nein 2018 Parkplatz Mendelssohnstraße Schulneubau Nein 2018 Parkplatz Velodrom Schulneubau Nein 2 2018 Parkplatz Wolfgang- Heinz-Straße / Groscurthstraße als öffentlicher Parkplatz nicht mehr erforderlich: Verkauf an die Wohnungsbaugesellschaft HOWOGE für Wohnungsbau Nein 2017 Wasserkräuterweg (Teilfläche)/ Mönchmühler Straße Teilfläche gehört tatsächlich nicht zur öffentlichen Straße, sondern zur Privatstraße Wasserkräuterweg Ja 2017 Rennbahnstraße (Ringallee 10) Teilfläche für Gehweg nicht erforderlich Ja 2017 Straßburger Straße (Teilfläche) Teilfläche für Gehweg nicht erforderlich, ist private Vorgartenfläche Ja 2017 Metzer Straße 36 Teilfläche für Gehweg nicht erforderlich, ist private Vorgartenfläche Ja 2017 Kollwitzstraße (am Kollwitzplatz) Fläche ist Bestandteil der Grünanlage Kollwitzplatz Nein 2016 Straße 126/ Mönchmühler Straße (Teilfläche) Teilfläche wird Grünfläche Nein 2016 LKW-Parkplatz Pasewalker Straße wird benötigt für Feuerwehr Nein 2016 Kuglerstr./ Stahlheimer Straße Eckabschrägung für Sporthallenneubau erforderlich Nein 2016 Grabbeallee 19 (Teilfläche) nicht mehr für Gehweg erforderlich Ja 2016 Uhlandstraße (Teilfläche) wird Grünfläche Nein 2015 Weg zwischen Erekweg und Siedlungsring ist Bestandteil der öffentlichen Grünanlage Nein 2015 Wolfgang-Heinz-Straße 45 Übertragung der Teilfläche an Abteilung Jugend Nein 2015 Blankenburger Chaussee 15 A für Gehweg nicht erforderlich Ja 2015 Kastanienallee 13 für Gehweg nicht erforderlich Ja 2015 Bernkasteler Straße 9/10 Übertragung der Teilflächen an die Kita Nein 2015 Storkower Str. / Syringenplatz Teilflächen für Gehweg nicht erforderlich Ja 3 2014 Heinersdorfer Straße 14-20 für Gehweg nicht erforderlich Ja 2014 Florastraße 79 Eckabschrägung für Gehweg nicht erforderlich Ja 2014 Karlstadter Straße Teilfläche ist bereits Bestandteil der Grünanlage Nein 2014 Florastraße 92 für Gehweg nicht erforderlich Ja 2014 Genossenschaftssteg 20 für Gehweg nicht erforderlich Ja 2014 Blankenburger Straße 16/16A für Gehweg nicht erforderlich Ja 2014 LKW Parkplatz Pasewalker Straße wird benötigt für Feuerwehr Ja 2013 Am Schloßpark keine Straßenfläche, ist Bestandteil der Grünanlage Schloßpark Nein 2013 Florastraße / Görschstraße für Gehweg nicht erforderlich (Vorgartenfläche Anliegende) Ja 2013 Rudolf-Schwarz-Straße Teilfläche nicht Bestandteil des Gehweges; ist überbaute Fläche des Anliegers Ja 2013 Blankenburger Chaussee 83 B für Gehweg nicht erforderlich Ja 2013 Buchhorster Straße 6 für Gehweg nicht erforderlich Ja 2013 Am Luchgraben (Teilflächen) übertragen an Fachbereich Grün, da Bestandteil der Grünflächen Nein 2013 Pasewalker Straße 68 für Gehweg nicht erforderlich Ja 2013 Sudauer Straße 15 / Straße 5 für Gehweg nicht erforderlich Ja 2013 Hauptstraße 82 A/B für Gehweg nicht erforderlich Ja 2013 Lottumstraße 15 Eckabschrägung nicht für Gehweg erforderlich Ja 2013 Kastanienallee 97 Parkplatz nicht mehr erforderlich Ja 2013 Karower Chaussee (Teilfläche) als Gehweg nicht erforderlich; wird Bestandteil der angrenzenden Grünanlage Nein 2013 Gaillardstraße 35 für Gehweg nicht erforderlich Ja 2013 Storkower Straße 152 für Gehweg nicht erforderlich Ja 4 2013 Karower Chausee Übertragung ins Fachvermögen Berliner Forsten Nein 2012 Krugstege Teilfläche kein Fachbedarf mehr, Verbleib bei Schul Sport Nein 2012 Blankenburger Chaussee 9/10 Teilfläche Übertragung an Liegenschaftsfond Ja 2012 Cottastraße / Leonard-Frank-Straße Teilflächen Übertragung an Liegenschaftsfond Ja 2012 Aidastraße Teilfläche Übertragung ins Fachvermögen Grün Nein 2012 Schäferstege Teilfläche neue Festsetzung Straßenbegrenzungslinie Nein 2012 Indrastraße 1 Übertragung an Liegenschaftsfond Ja 2012 Viereckweg 106 Teilfläche für Gehweg nicht erforderlich, private Vorgartenfläche Ja 2012 Viereckweg 104 Teilfläche für Gehweg nicht erforderlich, private Vorgartenfläche Ja 2012 Viereckweg 102 Teilfläche für Gehweg nicht erforderlich, ist private Vorgartenfläche Ja 2012 Viereckweg zwischen 98 und 100 Teilfläche für Gehweg nicht erforderlich, private Vorgartenfläche Ja 2012 Viereckweg 100 Teilfläche für Gehweg nicht erforderlich, private Vorgartenfläche Ja 2012 Viereckweg 98 Teilfläche für Gehweg nicht erforderlich, private Vorgartenfläche Ja 2012 Rykestraße 10/Wörtherstr. 19 Teilfläche Eigentum GEWOBAG Ja 2012 Winsstraße 33/ Chodowickistraße 33 Teilfläche Eigentum GEWOBAG Ja 2012 vor John-Schehr-Straße 50, 52, 54 Teilfläche Eigentum GEWOBAG Ja 2012 Schliemannstraße 24/ Stargarder Straße 24 Teilfläche Eigentum GEWOBAG Ja 2012 Hans-Otto-Straße 16, 18 Teilflächen Eigentum GEWOBAG Ja 5 2012 Bizetstraße 143/ Indira-Gandhi-Straße 7, 7A Teilfläche für Gehweg nicht erforderlich, private Vorgartenfläche Ja 2012 Grellstraße 54-57 Teilfläche für Gehweg nicht erforderlich, private Vorgartenfläche Ja 2012 Grellstraße 58-61 Teilfläche für Gehweg nicht erforderlich, private Vorgartenfläche Ja 2012 Smetanastraße 53 Teilfläche veräußert an Investor Ja 2011 vor Rossinistraße 5 Teilfläche für Gehweg nicht erforderlich, private Vorgartenfläche Ja 2011 vor Heinersdorfer Straße 22 Teilfläche Übertragung an Liegenschaftsfond Ja 2011 vor Schönstraße 58 A-C Teilfläche Übertragung an Liegenschaftsfond Ja 2011 Prenzlauer Promenade 68 Teilfläche für Bau Tankstelle, Supermarkt Ja 2011 Cevennenstraße 33, Straße 28 Teilfläche für Gehweg nicht erforderlich, private Vorgartenfläche Ja 2011 Wolfgang-Heinz-Straße neben Nr. 45/47 Teilfläche Übertragung ins Fachvermögen Grün Nein 2011 Falkenberger Straße 183 Übertragung an Liegenschaftsfond Ja 2011 Cesar-Franck-Straße/ Kastanienallee Teilflächen Übertragung an Liegenschaftsfond Ja 2011 Florastraße 27/ Florapromenade Teilfläche für Gehweg nicht erforderlich, private Vorgartenfläche Ja 2010 Bitburger Straße 8 A-E neue Flurstücksbildung Teilflächen für Gehweg nicht erforderlich, private Vorgartenfläche Ja 2010 Göhrener Straße (Mittelinsel) Teilfläche Übertragung ins Fachvermögen Grün Nein Reinickendorf 2009 Scharnweberstraße 120, 44 m² Bereinigung Ja 2010 Scharnweberstraße 120, 65 m² Bebauung Ja 6 2010 Wittenauer Straße Festsetzung Bebauungsplan (B- Plan), Umwidmung in eine Grün- und Erholungsfläche Nein 2011 Am Eichenhain bisher keine Nutzung als Straßenland, Umwidmung in Grünfläche (Bereinigung) Nein 2016 Am Osrücken Grundstückstausch zur Herstellung einer ordnungsgemäßen öffentlichen Straße Keine Angaben 2017 Havelmüllerweg Bereinigung, Umwidmung in Grünfläche Nein 2018 Spießweg Umwidmung in eine Grün- und Erholungsfläche, Bereinigung Nein 2018 Gesellschaftsstraße, 22 m² Bebauung Ja 2019 Am Südfeld, 209 m² Parkplatz für eine Kindertagesstätte (KITA) Ja Steglitz- Zehlendorf 2019 Flurstücke 1951/16 und 441, jeweils Flur 5, Gemarkung Zehlendorf, gelegen am Zinnowweg Bereinigung einer "Doppelwidmung“ als Straßenland und als Grünanlage Nein 2018 Teilfläche (25 m²) des Flurstücks 2741, Flur 1, Gemarkung Wannsee, gelegen am Stölpchenweg 43 wird zukünftig nicht mehr für seinen ursprünglichen Zweck benötigt Ja 2018 Teileinziehung des Heinrich-Stahlweges, zwischen Im Dol und Finkenpark Nutzungsanpassung an den vorhandenen B-Plan Keine Angaben 2018 Teilfläche des Flurstücks 1294 und Flurstück 1295 (insgesamt ca. 1.201 m²), Flur 5, Gemarkung Zehlendorf, gelegen an der Plüschowstraße wird zukünftig nicht mehr für seinen ursprünglichen Zweck genutzt Ja, Wohnbebauung gemäß Bebauungsplan 2017 Teilfläche (156 m²) des Flurstücks 4351, Flur 1, Gemarkung Lichterfelde, gelegen Unter den Eichen neben Nummer 1 Bereinigung der Widmungsverhältnisse (liegt hinter der Einfriedung des Botanischen Gartens) Nein 7 2017 drei Teilflächen (3.939 m²) des Flurstücks 216, Flur 1, Gemarkung Nikolassee, gelegen am Hohenzollerplatz Widmung als hochwertige öffentliche Grünanlage; zuvor ist die Einziehung als öffentliches Straßenland zwingend notwendig Nein 2017 Fläche des Flurstücks mit dem Flurstückskennzeichen 110035- 011-00177, gelegen am Dahlemer Weg 98, 14169 Berlin-Zehlendorf wird zukünftig nicht mehr für seinen ursprünglichen Zweck genutzt Ja 2017 Fläche des Flurstücks 352, Flur 2, Gemarkung Zehlendorf, gelegen an der Krottnaurer Straße 77 Nutzung der Fläche als Lagerplatz für den Fachbereich Grünflächen Nein 2017 Teilfläche (440 m²) des Flurstücks 1785/14, Flur 2, Gemarkung Steglitz, gelegen an der Schloßstraße 66A Bereinigung der Widmungsverhältnisse Fläche befand sich zuvor schon im Privateigentum ; Einziehung diente der Flurstücksbereinigung 2017 vier Teilflächen (2.453 m²) des Flurstücks 274, Flur 4, Gemarkung Zehlendorf, gelegen am Mexikoplatz, 14163 Berlin-Zehlendorf Widmung als hochwertige öffentliche Grünanlage; zuvor ist die Einziehung als öffentliches Straßenland zwingend notwendig Nein 2017 Wegeverbindung Roedenbeckstraße und Hahn-Meitner-Platz Keine Angaben Keine Angaben Tempelhof- Schöneberg 2009 Neue Steinmetzstraße, 745 m² Widmung als Grünanlage Nein 2009 Barbarossastraße, 581 m² Widmung als Grünanlage Nein 2010 Alt-Tempelhof 28, 208 m² Fläche liegt hinter Straßenbegrenzungslinie ; wird nicht für öffentlichen Verkehr benötigt Nein 2010 Alboinplatz, 28.730 m² Widmung als Grünanlage Nein 2010 Cosimaplatz, 1.572 m² Widmung als Grünanlage Nein 2010 Ceciliengärten, 4.957 m² Widmung als Grünanlage Nein 2010 Friedensplatz, 2.150 m² Widmung als Grünanlage Nein 2010 Metzplatz, 2.097 m² Widmung als Grünanlage Nein 8 2010 Perelsplatz, 8.429 m² Widmung als Grünanlage Nein 2010 Rene-Sintenis-Platz, 1.609 m² Widmung als Grünanlage Nein 2010 Viktoria-Luise-Platz, 6.699 m² Widmung als Grünanlage Nein 2010 Bayerischer Platz, 6.523 m² Widmung als Grünanlage Nein 2010 Grazer Platz, 17.154 m² Widmung als Grünanlage Nein 2010 Adolf-Scheidt-Platz, 1.583 m² Widmung als Grünanlage Nein 2010 Augsburger Platz, 4.589 m² Widmung als Grünanlage Nein 2010 Ekensunder Platz, 4.214 m² Widmung als Grünanlage Nein 2010 Lessingplatz, 5.946 m² Widmung als Grünanlage Nein 2010 Leopoldplatz, 5.336 m² Widmung als Grünanlage Nein 2011 Wihelm-Kabus-Straße, 1.274 m² Umsetzung B-Plan 7-17, ausgewiesen als Gewerbe Ja 2011 Augsburger Platz, 130 m² Widmung als Grünanlage Nein 2011 Belziger Straße, 362 m² Widmung als Grünanlage Nein 2012 Wartburgstraße 8, 100 m² Fläche liegt hinter Straßenbegrenzungslinie ; wird nicht für öffentlichen Verkehr benötigt Ja 2013 Hanielweg 7, 9, 9a, 138 m² Übertragung ins Fachvermögen Schule Nein 2013 Rumeyplan, Bundesring, 1.438 m² Vermarktung von drei Bunkeranlagen über BIM Nein 2014 Schwäbische Straße / Barbarossastraße, 596 m² Widmung als Grünanlage Nein 2014 Landshuter Straße 22, 320 m² Fläche liegt hinter Straßenbegrenzungslinie ; wird nicht für öffentlichen Verkehr benötigt Nein 2015 Alte Naumannstraße (zwischen Hedwig- Dohm-Straße und Lotte-Lasersteinstraße), 2.289 m² Umsetzung B-Plan 7-47, Vermarktung über BIM Ja 2015 Alte Naumannstraße (zwischen Hedwig- Dohm-Straße und Lotte-Lasersteinstraße), 354 m² Planfestgestelltes Bahngelände Ja, Deutsche Bahn 2016 Torgauer Straße, 989 m² Widmung als Grünanlage Nein 9 2016 Ullsteinstraße 53, 290 m² Fläche wird nicht für öffentlichen Verkehr benötigt, Vermietung an Anlieger Nein 2016 Bautzener Straße, 1.064 m² Widmung als Grünanlage Nein 2017 Alt-Marienfelde 54, 86 m² Fläche wird nicht für öffentlichen Verkehr benötigt, Verkauf an Anlieger Ja 2017 Torgauer Straße, 2.382 m² Teileinziehung Einschränkung der Widmung als Gehund Radweg Nein 2017 Lotte-Laserstein-Straße 3.331 m² Beendigung Doppelwidmung; bleibt nach Bundesfernstraßengesetz (FernStrG) gewidmet Nein 2017 Nuthestraße Steinstraße, 343 m² Widmung als Grünanlage Nein 2018 Perelsplatz, 184 m² Widmung als Grünanlage/ Vermietung Gastronomie Nein 2018 Prellerweg /Sembritzkistraße, ca. 60 m² Widmung als Grünanlage Nein 2018 Erika-Gräfin-von- Brockdorf-Platz, 2.987 m² Planfestgestelltes Bahngelände Ja, Deutsche Bahn 2018 Marienfelder Allee 192, 8 m² nach Planfeststellung kein Straßenland mehr Nein 2019 Bayerischer Platz Anbau Schalterhalle, 283 m² Vermietung Gastronomie Nein Anlage 2 zur Schriftlichen Anfrage Nr. 18/18699 - Einziehen und Entwidmen von öffentlichen Flächen Antwort zu Frage 6: Bezirk Betreffendes Jahr (2009 - bis Zeitpunkt der Abfrage Bezeichnung der Grünfläche Zweck der Einziehung Angabe der Flächengröße (m²) Pankow 2009 östlich Hans-Eisler-Str. 93 Abgabe an Liegenschaftsfond 602 2011 Ernst-Thälmann-Park I an der Lilli-Henoch-Str. Widmung als öffentliches Straßenland 2.783 2012 MalmöerStr. 8 / Driesener Str. 22 Übertragung ins Fachvermögen der damaligen Senatsverwaltung für Bildung Jugend und Wissenschaft 1.326 2013 Greifenhagener Str. 48 Privateigentum 214 2013 Schiller Str. 13, 15 Übertragung in Fachvermögen der damaligen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt 2.383 2013 Agnes-Wabnitz-Str. 9 Übertragung an Jug Bau einer Kita 1.819 2014 Karower Chaussee (Brunnengalerie) Übertragung ins Fachvermögen Straße, Nutzung als Gehweg 3.316 2017 Groscurthstraße Teilfläche wurde Verkehrsfläche 26 2017 Ernst-Ludwig-Heim-Str. Straßenbegleitgrün, Widmung als öffentliche Straßenland 73 2018 Straße 79 (Grünes Band) Ausbau und Ersatz Bau Autobahn (A) 100 341 2018 Klemkestraße (Grünes Band) Ausbau und Ersatz Bau A 100 2.207 2018 Wilhelmsruher Damm (Grünes Band) Ausbau und Ersatz Bau A 100 1.261 2018 Quickborner Straße (Grünes Band) Ausbau und Ersatz Bau A 100 1.494 2018 Fritz-Reuter-Straße 29, 30 Gehwege, Widmung als öffentliches Straßenland 950 2018 Berliner Allee 322 B-Plan 3-13 weist privates Grün aus 1.308 2018 Waldowstr. zwischen 24 und 25 Übertragung in Fachvermögen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen 12 Reinickendorf 2013 Alt Reinickendorf Dorfanger von Lindauer Allee und Alt Reinickendorf Anlage eines Radweges in Verlängerung des Radfahrstreifens Aroser Allee ca. 324 2 2017 Teilfläche der Eschachstraße Herstellung einer Radverkehrsabstellanlage ca. 1.300 Steglitz- Zehlendorf 2019 Flurstücke 2353/16 und 439, jeweils Flur 5, Gemarkung Zehlendorf , gelegen am Zinnowweg Bereinigung einer "Doppelwidmung“ als Straßenland und als Grünanlage 1.786 2018 Teilfläche des Flurstücks 110, Flur 2, Gemarkung Düppel, gelegen an der Ludwigsfelder Straße 32 Verpachtung an die Kirchengemeinde 245 2017 Fläche des Flurstücks mit dem Flurstückskennzeichen 110050-007-00780, Vorplatz des S- Bahnhofs Attilastraße in Berlin-Steglitz auf der überwiegend befestigten Fläche findet vorwiegend Fußgängerverkehr statt. Um die übrigen Verpflichtungen, wie Straßenreinigung und winterliche Streupflicht, angemessen regeln zu können, wird die Fläche eingezogen und zugleich als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet. ca. 1.709 2017 Flurstücke 793 und 5/14, Flur 4 und Flurstücke 584, 586 und 593, Flur 5, Gemarkung Zehlendorf, gelegen an der Potsdamer Straße in Berlin-Zehlendorf neuer Nutzungszweck ca. 1.863 2017 Teilfläche des Flurstücks 4118, Flur 5, Gemarkung Lichterfelde, gelegen an der Scheelestraße 51-61, angrenzend an die Lilienthal- Gedenkstätte Nutzung als Vorgartenfläche von privaten Eigentümern (bisherige Nutzung als Pachtfläche wurde beendet) ca. 350 Tempelhof- Schöneberg 2012 Torgauer Str. gegenüber Nr. 17 Verkauf (Umsetzung Bebauungsplanung) 115 2013 Priesterweg Vermietung Kleingärtner 657 2013 Albrechtstr., Felixstr. Komturstr. 13, 15, 17 Vermietung Kleingärtner 56 2013 Alice-Salomon-Park Verkauf Trafostation (Städtebaulicher Vertrag) 22 2017 Marienfelder Allee 215/ 217 Übertragung ins Fachvermögen KITA; Nutzung als Kita- Außenfläche; (Bezirksamtsbeschluss) 788 2019 Heinrich-von-Kleist- Park Tausch landeseigener Flächen zur Schaffung 225 3 eines weiteren Parkzugangs 2019 Cheruskerstr. 23 a Übertragung ins Fachvermögen Jugend, da von dort genutzt 226