Drucksache 18 / 18 702 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Carsten Schatz und Katina Schubert (LINKE) vom 25. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. April 2019) zum Thema: Clearingstelle zur medizinischen Versorgung von Menschen ohne Krankenversicherung und Antwort vom 14. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Mai 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Herrn Abgeordneten Carsten Schatz (LINKE) und Frau Abgeordnete Katina Schubert (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18702 vom 25. April 2019 über Clearingstelle zur medizinischen Versorgung von Menschen ohne Krankenversicherung ________________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Personen haben die Clearingstelle seit Eröffnung aufgesucht und wie war der Versicherungsstatus dieser Personen? Zu 1.: Im Zeitraum vom 09.10.2018 bis 31.03.2019 fanden in der Clearingstelle 439 Beratungen mit 279 Personen statt. Knapp die Hälfte der Personen (48 %) verfügte zum Beratungszeitpunkt über keine Krankenversicherung. 2. Wie viele dieser Personen hatten eine deutsche, eine andere europäische, eine nicht-europäische oder keine Staatsangehörigkeit? Zu 2.: Deutsche Staatsangehörigkeit: 133 (48 %) Europäische Staatsangehörigkeit: 69 (25 %) Nicht-europäische Staatsangehörigkeit: 76 (27 %) Keine Angabe: 1 3. Wie war der Aufenthaltsstatus dieser Personen? - 2 - 2 Zu 3.: Der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung liegen dazu aktuell keinen Daten vor. 4. Welche Werbemaßnahmen werden unternommen, um Menschen ohne Krankenversicherung über das Angebot der Clearingstelle zu informieren? Zu 4.: Über 60 Vertreterinnen und Vertreter aus Betroffenenvertretungen und Beratungsstellen sind bei einem Eröffnungsworkshop im Oktober 2018 sowie beim Tag der Offenen Tür im Dezember 2018 über die Arbeit der Clearingstelle informiert worden. Alle bezirklichen Einrichtungen sowie alle Berliner Krankenhäuser wurden in einem Informationsschreiben über die Clearingstelle aufgeklärt. Die Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträte sowie die Leiterinnen und Leiter der Sozialämter sind über die Arbeit der Clearingstelle informiert wurden . Insgesamt wurden ca. 12.000 Informationsflyer der Clearingstelle an Interessierte, Betroffene , Beratungseinrichtungen, Krankenhäuser und öffentliche Einrichtungen verteilt. Die Informationen auf dem Flyer sind auf Deutsch, Englisch, Spanisch, Französisch, Russisch , Türkisch und Bulgarisch und in einer zweiten Sprachversion auf Vietnamesisch, Polnisch, Rumänisch, Kroatisch, Arabisch, Persisch verfügbar. Die Clearingstelle verfügt über eine Webseite, die über die Beratungsmöglichkeit informiert : https://www.berliner-stadtmission.de/was-wir-machen/chancen-geben/menschen-ohnekrankenversicherung -clearingstelle Darüber hinaus nutzt die Clearingstelle soziale Medien und Anwendungen der Berliner Stadtmission. Diverse Pressemitteilungen und Reportagen in verschiedenen Medien informierten zudem über das Beratungsangebot. Die Mitarbeiterinnen der Clearingstelle nehmen aktiv und regelmäßig an runden Tischen und Vernetzungstreffen teil und stellen das Beratungsangebot vor. Weitere Maßnahmen zur besseren Erreichbarkeit aller Personengruppen, insbesondere von Personen aus EU Ländern und Drittstaaten, sind geplant: • Eine gezielte Streuung der Informationen in entsprechenden sozialen Medien (Be- troffenenplattformen etc.) • Ausbau und Übersetzung der Webseite in weiteren Sprachen • Weitere Berichte über die Clearingstelle in verschiedenen Medien (mehrsprachige Formate) • Teilnahme an Veranstaltungen und runden Tischen 5. Welche Maßnahmen werden durch die Clearingstelle unternommen, um nichtversicherte Menschen wieder in der Krankenversicherung zu versichern? - 3 - 3 Zu 5.: Die Sozialarbeiterinnen der Clearingstelle klären die Klientinnen und Klienten über ihre Ansprüche in der Sozialgesetzgebung auf und erläutern die bestehenden Optionen, diese Ansprüche herzustellen. Ziel ist dabei die Vermittlung in eine gesetzliche Krankenversicherung , nachrangig die Herstellung von Leistungsansprüchen nach dem SGB II, dem SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz. Bestehen Ansprüche nach dem SGB V, bieten die Sozialerbeiterinnen - je nach Bedarf - an, gemeinsam mit den Klientinnen und Klienten einen Antrag auf Vergleich, Stundung, befristete oder unbefristete Niederschlagung bzw. Verzichtserklärungen zu erstellen oder vereinbaren Ratenzahlungen mit den Krankenversicherungen. Anträge für die Krankenkassen sowie für Jobcenter und Sozialämter werden bei Bedarf gemeinsam mit den Sozialarbeiterinnen ausgefüllt. Telefonate, Schriftverkehr mit Krankenkassen oder Ämtern (mit Vollmacht oder Einwilligungserklärung) werden für die Klientinnen und Klienten mit deren Einverständnis geführt. Wenn notwendig erfolgt eine Vermittlung an andere Einrichtungen. Darüber hinaus erfolgen telefonische Beratungen von Klientinnen und Klienten und Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter anderer Beratungseinrichtungen . Berlin, den 14. Mai 2019 In Vertretung Martin Matz Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung