Drucksache 18 / 18 704 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Anne Helm und Niklas Schrader (LINKE) vom 25. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. April 2019) zum Thema: Versand von Drohbriefen an Orte und Personen der linken Szene durch einen Angehörigen der Berliner Polizei (II) und Antwort vom 10. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Mai 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Frau Abgeordnete Anne Helm (LINKE) und Herrn Abgeordneten Niklas Schrader (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18704 vom 25. April 2019 über Versand von Drohbriefen an Orte und Personen der linken Szene durch einen Angehörigen der Berliner Polizei II ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Um den Jahreswechsel 2017/2018 wurden unter Verwendung von Erkenntnissen aus Polizeidatenbanken Drohbriefe an vermeintliche Angehörige der „linken Szene“ in Berlin versandt. a. Gegen wie viele Personen wurden in diesem Zusammenhang Ermittlungsverfahren eingeleitet? Mit welchem jeweiligen Ausgang bzw. Verfahrensstand? Zu 1. a.: Es wurde ein Ermittlungsverfahren gegen eine Person eingeleitet. Der Beschuldigte wurde in diesem Verfahren rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt. b. Gegen wie viele Personen wurden in diesem Zusammenhang Disziplinarverfahren eingeleitet? Mit welchem jeweiligen Ausgang bzw. Verfahrensstand? Zu 1. b.: Es wurde ein Disziplinarverfahren gegen eine Person eingeleitet. Dieses ist noch nicht abgeschlossen. 2. Liegen dem Senat Anhaltspunkte für mehr als eine*n Tatbeteiligte*n vor und wenn ja, was folgt daraus? Zu 2.: Weder bei der Polizei Berlin noch bei der Staatsanwaltschaft Berlin liegen einen Anfangsverdacht begründende Anhaltspunkte für weitere Tatbeteiligte vor. 3. Wie konnte der abgeurteilte Täter anhand des Machine-Identification-Code des verwendeten Druckers ermittelt werden (vgl. z.B. RBB vom 21.02.19 | 06:01 Uhr1), ohne dass Kontakt zum Hersteller des Gerätes aufgenommen wurde (vgl. Antwort auf die Frage 3.g. der Schriftlichen Anfrage 18/17665)? 1 https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2019/02/drohbriefe-berlin-polizist-linke-szene-helfer.html Seite 2 von 2 Zu 3.: Die Staatsanwaltschaft Berlin hat aktuell keinen Zugriff auf die Sachakten des unter Frage 1. a.) genannten Verfahrens, da die Akten versandt wurden. Eine Auskunft dazu, wie der Tatverdacht gegen den später Verurteilten entstanden ist, kann daher durch den Senat derzeit nicht erteilt werden. 4. Liegen dem Senat weitere Erkenntnisse zu diesem Themenkomplex vor, die in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage 18/17665 nicht erwähnt wurden und wenn ja, welche? Zu 4.: Im Zusammenhang mit dem Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG), welches bei der Staatsanwaltschaft Berlin mit dem Aktenzeichen 231 JS 1477/18 geführt wird, haben sich seit der Beantwortung der Schriftliche Anfrage 18/17665 keine neuen Erkenntnisse ergeben. Berlin, den 10. Mai 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport