Drucksache 18 / 18 705 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) vom 26. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. April 2019) zum Thema: Der Flughafen Tegel (TXL) unter Denkmalschutz – Folgen und Konsequenzen für eine mögliche Nachnutzung und Antwort vom 09. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Mai 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Kultur und Europa Herrn Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 18705 vom 26.04.2019 über Der Flughafen Tegel (TXL) unter Denkmalschutz – Folgen und Konsequenzen für eine mögliche Nachnutzung Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Gutachten und externen Vergaben sind durch wen zur Vorbereitung der Ausweisung als Denkmal beauftragt worden? (bitte auflisten nach Jahr, Auftragsart, Kosten etc.) Zu 1.: Das Landesdenkmalamt Berlin hat folgende Untersuchungen, aufgelistet nach Fertigstellungsjahr , beauftragt: 2011 Aktenrecherche zum Untersuchungsgegenstand Flugplatz Tegel Kontinuität der Luftfahrtgeschichte auf dem Gebiet der Jungfernheide in Berlin. Aktenrecherche zur Nutzungs - und Baugeschichte der Luftfahrt auf dem Gebiet der Jungfernheide, insbesondere auf dem Gelände des heutigen TXL-Flughafens „Otto-Lilienthal“ in Tegel- Süd, Bezirk Reinickendorf von Berlin. Kosten: 11.424,00 €. 2012 Untersuchung der Denkmaleigenschaft der Gebäude des Flughafens Berlin-Tegel / Bereich Nord, Avenue Jean Mermoz, 13405 Berlin. Kosten: 13.625,00 €. 2013 Untersuchung der Denkmaleigenschaft der Gebäude des Flughafens Berlin-Tegel / Bereich Süd, 13405 Berlin. Kosten: 19.932,50 €. Seite 2 von 3 2. Welche Bestandteile und Innenausbauten der Bereiche Tegel Süd „Otto Lilienthal“ und Tegel Nord „Französisch-amerikanischer Militärflughafen“ sind vom Denkmalschutz ausgenommen? (bitte auflisten nach Standort und Grund für die Ausnahme) Zu 2.: Um der historischen, der künstlerischen und städtebaulichen Bedeutung der beiden Teile des Flughafens Tegel (Nord und Süd) gerecht zu werden, wurden die historisch besonders wertvollen Kernbereiche des historischen Flughafens Tegel-Nord (1948- 68) und des zivilen Flughafens Tegel-Süd (1969-75) in die Denkmalliste eingetragen. Die in der Denkmalkarte und der Denkmalliste nicht ausgewiesenen Bauten der beiden Anlagen sind spätere Hinzufügungen, für die Funktionalität der historischen Anlagen von untergeordneter Bedeutung oder von der Überlieferungsqualität her als Denkmale nicht ausreichend aussagekräftig. Die vorhandenen Denkmaluntersuchungen und Denkmalbegründungen zielen auf der Grundlage einer genauen historischen und vergleichenden Forschung auf die positive Bewertung der eingetragenen Kernbauten ab. Negativbewertungen oder Begründungen für nicht denkmalwerte Bauten wurden nicht vorgenommen. 3. Welchen Auflagen und Einschränken bestehen gemäß Denkmalschutz für die Beuth-Hochschule im Fall einer späteren Nutzung des Areals des Flughafens TXL? Zu 3.: Über die besonderen Denkmaleigenschaften der Flughafenanlage wie auch über die hieraus resultierenden Anforderungen gab es einen kontinuierlichen Austausch mit den beteiligten Verwaltungen. Konkrete Auflagen können erst nach Vorliegen eines vollständigen Antrages im Genehmigungsverfahren gemacht werden. Die Nutzungsoptionen und der aktuelle Stand der Umbaupläne wurden aber im Vorfeld der Unterschutzstellung abgestimmt, sodass keine das Vorhaben grundsätzlich beeinträchtigenden Auflagen zu erwarten sind. Unklar ist noch der Umgang mit der inneren Umfahrung von Terminal A. Entsprechend der Empfehlung des Landesdenkmalrates sind durch die Planenden Lösungsalternativen entwickelt worden, bei der „die Erschließungslogik der Anlage erhalten und ablesbar“ bleiben kann. 4. Können Laboranlagen nach Denkmalschutzbestimmungen noch im Innenkreis der heutigen Terminals A mit Berücksichtigung der notwendigen Rettungswege überhaupt errichtet werden? Zu 4.: Gegen die Errichtung von Laboranlagen bestehen aus Sicht des Denkmalschutzes keine grundsätzlichen Bedenken. Der Senat prüft derzeit bauliche Lösungen, die sowohl denkmalschutzrechtliche Anforderungen als auch die Nutzeranforderungen in Einklang zu bringen geeignet sind. 5. Welche konkreten Vereinbarungen bzw. schriftliche Zusicherungen durch den zuständigen Landeskonservator Dr. Christoph Rauhut bestehen, dass die Unterschutzstellung kein Hindernis für die vorgesehene Ansiedelung der Beuth-Hochschule im Terminal A sein werde? Zu 5.: Der Landeskonservator ist in direktem Austausch mit allen beteiligen Senatsverwaltungen . In den Abstimmungsgesprächen wurde sichergestellt, dass die Unterschutzstellung kein Hindernis für die vorgesehene Ansiedlung der Beuth-Hochschule ist. Seite 3 von 3 6. Welche Abstimmungsgespräche mit Verantwortlichen der Beuth-Hochschule fanden seit Beginn der Erhebung des Denkmalschutzes dazu mit welchem Zwischenziel statt? (bitte chronologisch auflisten) Zu 6.: Seit der Aufnahme der Flughafenanlage in die Berliner Denkmalliste fanden bis zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Abstimmungsgespräche zwischen dem Landesdenkmalamt Berlin und der Beuth-Hochschule statt. Im Vorfeld der Unterschutzstellung wurde die Nutzung des Terminals A durch die Beuth-Hochschule umfangreich mit allen Beteiligten abgestimmt. 7. Prüft der Berliner Senat weiterhin Tegel als Club-Standort und wenn ja, welche Auswirkung hat die Einstufung als Denkmal für eine entsprechende Nachnutzung? Zu 7.: Die Tegel Projekt GmbH hat in ihren Planungen insgesamt vier Bestandsgebäude für eine mögliche Kulturnutzung benannt. Dabei handelt es sich um die offene Lärmschutzhalle sowie drei Gebäude, u. a. der Catering-Trakt und das Mietwagen Center, die langfristig oder zur Zwischennutzung für Kultur bereitgestellt werden könnten. Dies sind allerdings nur erste Einschätzungen, die weiter unter Denkmalschutzvoraussetzungen geprüft, mit der Tegel Projekt GmbH besprochen und gemeinsam mit Expertinnen und Experten und Kulturschaffenden bewertet und abgewogen werden müssen. Berlin, den 09.05.2019 In Vertretung Gerry Woop Senatsverwaltung für Kultur und Europa