Drucksache 18 / 18 708 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tim-Christopher Zeelen (CDU) vom 26. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. April 2019) zum Thema: Strandbad Tegel endlich für die Bevölkerung öffnen! und Antwort vom 10. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Mai 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Tim-Christopher Zeelen (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18708 vom 26.04.2019 über Strandbad Tegel endlich für die Bevölkerung öffnen! ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht allein aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und bat die Berliner Bäder-Betriebe (BBB) um eine Stellungnahme, die in die Beantwortung eingeflossen ist. 1. Wie ist der aktuelle Stand des bereits am 30.11.2018 beendeten, am 11.01.2019 von der BIM ausgewerteten und am 14.01.2019 von der BIM an die BBB übermittelten Interessenbekundungsverfahrens zum Strandbad Tegel? 2. Wie viele potentielle Betreiber haben ursprünglich ihr Interesse bekundet? 3. Wie viele der Interessenbekundungen sind als seriös und tragfähig zu erachten? Zu 1. bis 3.: Nach Aussage der BBB ist das Interessenbekundungsverfahren beendet. Sechs Interessentinnen /Interessenten haben sich am Verfahren beteiligt. Drei von ihnen haben Konzepte vorgelegt, die als seriös und tragfähig anzusehen sind. Diese drei Bewerberinnen bzw. Bewerber haben die Gelegenheit erhalten, ihre jeweiligen Konzepte vor Behörden, der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH sowie den BBB bzw. der BBB Infrastruktur GmbH & Co. KG (BBB Infra) zu präsentieren. Im Ergebnis des Interessenbekundungsverfahrens liegen tragfähige Konzepte vor, so dass im weiteren Schritt ein Vergabeverfahren durchgeführt werden kann. 4. Wie sehen die eingereichten Konzepte im Einzelnen aus? 5. Welche Angebote wurden über den saisonalen Badebetrieb hinaus vorgeschlagen? Seite 2 von 3 Zu 4. und 5.: Laut BBB beinhalten die Konzepte neben dem saisonalen Badebetrieb auch Gastronomie , umweltverträgliche Veranstaltungen und Nachhaltigkeitskonzepte. Detailliertere Auskünfte können dieser Stelle aus Vertraulichkeitsgründen jedoch nicht erteilt werden. 5. Welches Vergabeverfahren wurde gewählt? Zu 5.: Die Art des Vergabeverfahrens steht – laut BBB – noch nicht abschließend fest. Voraussichtlich wird ein Konzeptverfahren durchgeführt. 6. Wie wurde über die Fortführung der Vermarktung entschieden? Zu 6.: Gemäß Aussage der BBB wurde über die Fortführung der Vermarktung positiv entschieden . Es soll ein Vergabeverfahren mit geschäftsbesorgender Unterstützung der BIM durchgeführt werden. 7. Wird der Senat einen privaten Betreiber bei der zwingend notwendigen Investition in die Abwasserkanalisation finanziell unterstützen? Zu 7.: Eine finanzielle Unterstützung ist derzeit nicht vorgesehen. 8. Wird der Senat in Zusammenarbeit mit der BVG eine angemessene Bus-Anbindung schaffen, um eine zumutbare Erreichbarkeit des Strandbads über den ÖPNV sicherzustellen? Zu 8.: Das Strandbad Tegel ist mit dem vorhandenen Angebot der Buslinien 222, 124, 133 und 324 nach den Vorgaben des Nahverkehrsplans des Landes Berlin an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) angebunden. Die zum Strandbad Tegel nächstgelegene , regelmäßig bediente ÖPNV-Haltestelle ist die Haltestelle Spechtstraße der Linien 222 und 324. Diese befindet sich in 1,3 Kilometer Entfernung zum Strandbad und bietet Direktverbindungen zu den nächsten Bahnhöfen (U-Bahnhof Alt-Tegel und S-Bahnhof Tegel). Der Nahverkehrsplan des Landes Berlin setzt für den Freizeit- und Erholungsverkehr in Kapitel V.6.5 folgende Vorgaben: „Der öffentliche Nahverkehr hat unterschiedliche Verkehrszwecke wie Berufsverkehr, Ausbildungs- und Schülerverkehr, Einkaufsverkehr oder auch den Freizeit- und Erholungsverkehr sicherzustellen. Dabei wird in der Regel eine Bündelung unterschiedlichster Verkehrsströme angestrebt, um eine akzeptable Auslastung des ÖPNV sicherzustellen und die für ein ÖPNV-System immanente Bündelungsfunktion von Verkehrsströmen abzubilden. Die Bündelung von Verkehrsströmen und damit auch die Erschließung mit dem ÖPNV stellen sich bei einzelnen, isolierten Objekten mit einer Bedeutung insbesondere im Freizeitverkehr als besonders schwierig heraus. Problematisch ist dabei das wetter- und saisonbedingt stark schwankende Fahrgastaufkommen , das eine ÖPNV-Anbindung ebenfalls erschwert. Da das potenzielle ÖPNV-Fahrgastaufkommen an diesen Stellen die Einrichtung eines eigenen Linienverkehrs im Regelfall nicht rechtfertigt, sind an diesen Stellen deutlich über die Erschließungsstandards (vgl. Kapitel III.1.2) hinausgehende Fußwege zumutbar und Seite 3 von 3 Verweise auf andere Verkehrsmittel des Umweltverbundes wie den Radverkehr ausdrücklich zulässig.“ Zusätzliche ÖPNV-Angebote zum Strandbad Tegel sind daher derzeit nicht geplant. 9. Wird der Senat in Zusammenarbeit mit den Berliner Forsten zusätzliche Parkplätze vor Ort schaffen , um die Erreichbarkeit für Familien mit dem Auto zu gewährleisten? Zu 9.: Ergänzend zu den vorhandenen Stellplätzen besteht keine Möglichkeit, weitere Parkplätze im Bereich der Berliner Forsten für Gäste des Strandbades Tegel einzurichten, zumal eine exklusive Nutzung für Familien nicht zu gewährleisten wäre. 10. Wie steht der Senat zu einer Zwischennutzung, wie im vergangenen Jahr durch eine Tegeler Bürgerinitiative vorgeschlagen? 12. Wie würde der Senat einen Zwischenbetrieb durch einen Verein unterstützen? Zu 10. und 12.: Seitens des Senats und der BBB Infra wird derzeit mit Priorität die Vermarktung des Strandbades im Wege der Vergabe eines langjährigen Erbbaurechtes verfolgt. Eine Zwischennutzung wäre nur vorstellbar, sofern die behördlichen und versicherungsrechtlichen Auflagen für den Betrieb des Strandbades Tegel erfüllt werden. 11. Ist aus Sicht des Senats die Aufstellung mobiler Toilettenanlagen im Außenbereich des Eingangs zum Strandbad Tegel rechtlich zulässig? Zu 11.: Die Zulässigkeit des Aufstellens mobiler Toilettenanlagen kann nicht abstrakt beurteilt werden. Sie ist abhängig von den konkreten Gegebenheiten im Einzelfall, unter anderem von dem genauen Standort, der Funktion der in Anspruch genommenen Fläche und der Art der mobilen Toilettenanlagen. Berlin, den 10. Mai 2019 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport