Drucksache 18 / 18 711 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 23. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. April 2019) zum Thema: Abgelehnte Asylbewerber in Berlin VII und Antwort vom 10. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Mai 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 8 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18711 vom 23. April 2019 über Abgelehnte Asylbewerber in Berlin VII ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Nach Stand der Drucksache 18/11355 waren zum 31.03.2017 11.417 Personen in Berlin vollziehbar ausreisepflichtig, die jedoch nicht ausgereist sind oder abgeschoben worden sind. Weiter lebten demnach zum 30.04.2017 40.053 rechtskräftig abgelehnte Asylbewerber in Berlin. 1.) Wie haben sich diese Zahlen jeweils bis zum Tage der Beantwortung dieser Anfrage entwickelt? Zu 1.: Zum Stand 31.03.2019 haben sich nach den Auswertungen aus dem Fachverfahren der Ausländerbehörde Berlin insgesamt 12.252 ausreisepflichtige Personen im Land Berlin aufgehalten. Zum gleichen Stand lebten 44.824 rechtskräftig abgelehnte Asylbewerber in Berlin. Diese Angabe hat eine nur sehr eingeschränkte Aussagekraft, da die zugrunde liegenden Asylablehnungen bis ins Jahr 1971 zurückgehen können und nur ein Teil der betreffenden Personen auch gegenwärtig noch vollziehbar ausreisepflichtig ist. 2.) Aus welchen Herkunftsländern stammen diese Personen jeweils? Zu 2.: Die Herkunftsländer der ausreisepflichtigen Personen können der nachfolgenden Aufstellung entnommen werden. Über die Herkunftsländer der rechtskräftig abgelehnten Asylbewerber liegt keine Statistik vor. Herkunftsländer der ausreisepflichtigen Personen Quelle: Auswertung der Ausländerbehörde aus dem Fachverfahren Stand 31.03.2019 ungeklärt 1899 Libanon 1177 Russische Föderation 870 Afghanistan 816 Irak 760 Seite 2 von 8 Serbien 620 Vietnam 608 Türkei 490 Bosnien und Herzegowina 403 Moldau 343 Iran 333 Pakistan 280 Ägypten 250 Albanien 238 Kosovo 193 Syrien 174 Armenien 173 Nigeria 169 Ukraine 144 Mazedonien 125 Turkmenistan 108 Ghana 103 Guinea 102 Libyen 99 Gambia 87 Indien 77 Aserbaidschan 77 Vereinigte Staaten von Amerika 74 Marokko 68 Georgien 65 Kamerun 59 Bangladesch 56 Kroatien 51 China 50 Jordanien 47 Algerien 47 Polen 45 Somalia 45 Kenia 42 Ungarn 40 Tunesien 39 Rumänien 34 Israel 30 Jemen 30 Bulgarien 26 Eritrea 26 Kambodscha 26 Mali 25 Angola 24 Weißrussland 24 Senegal 24 staatenlos 22 Seite 3 von 8 sonstige asiatische Staaten 21 Brasilien 21 Benin 20 Mongolei 19 sonstige afrikanische Staaten 17 Burkina Faso 15 Korea, Republik 15 Saudi-Arabien 14 Kuba 14 Kasachstan 13 Litauen 13 Palästinensische Gebiete 12 Indonesien 11 Kolumbien 10 Italien 10 Kongo, Demokratische Republik 10 Sri Lanka 10 Australien 10 Cote d'Ivoire 9 Jugoslawien, ehemaliges 9 Sudan 9 Lettland 8 Nepal 8 Serbien und Montenegro 8 Thailand 8 Serbien 7 Philippinen 7 Kanada 7 Peru 7 Guinea-Bissau 7 Liberia 6 Mosambik 6 Mexiko 6 Chile 6 Neuseeland 6 Äthiopien 6 Portugal 6 Kongo 5 Venezuela 5 Frankreich 5 ohne Angabe 5 Griechenland 5 Kirgisistan 5 Montenegro 5 Sierra Leone 4 Togo 4 Spanien 4 Seite 4 von 8 Österreich 4 Dominikanische Republik 4 Tadschikistan 4 Tschad 4 Äquatorialguinea 4 Japan 3 Niger 3 Mauretanien 3 Jamaika 3 Uganda 3 Argentinien 3 Tschechische Republik 2 Sudan, ehemal. 2 Ecuador 2 Kuwait 2 Usbekistan 2 Taiwan 2 Tansania, Verein. Republik 2 Bahrain 2 Großbritannien (Ver.Königr.) 2 Vereinigte Arabische Emirate 2 Estland 2 Palästinensische Autonomiebehörde 1 Zentralafrikanische Republik 1 Südafrika 1 Demokratische Volksrep.Korea 1 Hongkong 1 Bolivien 1 Niederlande 1 Madagaskar 1 Ruanda 1 Slowakei 1 Costa Rica 1 Paraguay 1 Schweden 1 Schweiz 1 Malaysia 1 Antigua und Barbuda 1 Slowenien 1 3.) Welche finanziellen bzw. in Sachleistungen zu erbringenden Ansprüche haben vollziehbar ausreisepflichtige Personen grundsätzlich im Einzelnen? Bitte nach Art der Leistung (e.g. „Übernahme der Unterbringungskosten in Höhe von bis zu x € täglich“ etc.) Seite 5 von 8 Zu 3.: Personenkreise erhalten bis zu ihrer Ausreise die Leistungen, die sie zur Führung eines menschenwürdigen Lebens benötigen. Der Umfang der Leistungen lässt sich nicht allgemein gültig beziffern, da der individuelle Bedarf – abhängig von den rechtlichen Gegebenheiten wie auch der individuellen Bedarfssituation - sehr verschieden ausfällt. Der Anspruch auf Leistungen nach dem AsylbLG wird für jede Person individuell bestimmt . Das Einkommen einer dem Grunde nach leistungsberechtigten Person mindert deren Bedarf nach dem AsylbLG. Nach § 3 AsylbLG ist der notwendige Bedarf, bestehend aus Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege, Gebrauchs - und Verbrauchsgütern des Haushalts zu decken. In den Fällen, in denen die Person in einer Aufnahmeeinrichtung nach § 44 Asylgesetz (AsylG) untergebracht ist, wird der notwendige Bedarf als Sachleistung gedeckt. Des Weiteren ist der notwendige persönliche Bedarf nach § 3 Abs. 1 Satz 4 AsylbLG zu decken. Die aktuelle Höhe der zu erbringenden Leistungen zur Deckung des notwendigen und notwendigen persönlichen Bedarfes stellt sich wie folgt dar: Regelbedarfs - stufe (RBS) Personenkreis Notwendiger persönlicher Bedarf § 3 Abs. 1 Satz 4 AsylbLG Notwendiger Bedarf, soweit Person nicht in einer Einrichtung nach § 44 AsylG lebt § 3 Abs. 2 AsylbLG 1 Alleinstehende 135 Euro 216 Euro 2 Volljährige, die als Partner einen gemeinsamen Haushalt führen 122 Euro 194 Euro 3 Haushaltsangehörige ab Beginn 19. Lebensjahr (Lj.) 108 Euro 174 Euro 4 Haushaltsangehörige ab Beginn des 15. bis Vollendung des 18. Lj. 76 Euro 198 Euro 5 Haushaltsangehörige ab Beginn des 7. bis Vollendung des 14. Lj. 83 Euro 157 Euro 6 Haushaltsangehörige bis Vollendung 6. Lebensjahres 79 Euro 133 Euro Die Unterkunftskosten werden je nach Art der Unterbringung als Sachleistung erbracht . Des Weiteren ist Krankenhilfe nach § 4 AsylbLG zu gewähren. Soweit aufenthaltsbeendende Maßnahmen aus von einer vollziehbar ausreisepflichtigen Person zu vertretenden Gründen nicht vollzogen werden können oder soweit sich Asyl suchende Menschen entgegen einer Verteilentscheidung auf EU-Ebene hier aufhalten oder ihren Mitwirkungspflichten aus dem Asylgesetz nicht nachkommen, besteht nach § 1a AsylbLG nur noch ein eingeschränkter Anspruch auf Leistungen nach dem AsylbLG. Seite 6 von 8 4.) Wie viele Abschiebungen dieser Personen hat es im Land Berlin in den Monaten April bis Juli 2018 jeweils gegeben? Zu 4.: Die Frage wird so interpretiert, dass nach den Abschiebungen in den Monaten April 2017 bis März 2019 gefragt wird. Die Anzahl der in diesen Monaten vorgenommenen Abschiebungen können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden: Abschiebungen in den Monaten April bis Juli 2018 Quelle: Auswertung der Berliner Ausländerbehörde Abschiebungen Ausreisepflichtiger Zeitraum gesamt darunter abgelehnte Asylbewerber April 2017 153 143 Mai 2017 142 120 Juni 2017 115 99 Juli 2017 32 17 August 2017 150 134 September 2017 73 57 Oktober 2017 50 37 November 2017 122 112 Dezember 2017 89 73 Januar 2018 70 44 Februar 2018 83 64 März 2018 155 124 April 2018 58 40 Mai 2018 65 50 Juni 2018 110 86 Juli 2018 64 49 August 2018 65 41 September 2018 131 123 Oktober 2018 170 148 November 2018 150 k.A.* Dezember 2018 61 k.A.* Januar 2019 74 k.A.* Februar 2019 111 k.A.* März 2019 108 k.A.* * seit November 2018 werden abgelehnte Asylbewerber in der Abschiebungsstatistik der Berliner Ausländerbehörde nicht mehr gesondert ausgewiesen, weil sich herausgestellt hat, dass die Erhebung der diesbezüglichen Zahlen nicht ausreichend belastbar war. 5) Wie viele Duldungen sind im Land Berlin seit dem 01.01.2017 monatlich erteilt worden? Zu 5.: Für die Anzahl der ersterteilten Duldungen pro Monat liegt keine Statistik vor. Die Anzahl der zwischen Januar 2017 und März 2019 ersterteilten bzw. verlängerten Duldungen kann der nachfolgenden Übersicht entnommen werden. Seite 7 von 8 Von der Ausländerbehörde Berlin erteilte oder verlängerte Duldungen Quelle: Auswertung des Fachverfahrens der Ausländerbehörde Berlin Monat Anzahl Januar 2017 1.731 Februar 2017 1.614 März 2017 1.628 April 2017 1.409 Mai 2017 1.605 Juni 2017 1.621 Juli 2017 1.685 August 2017 1.802 September 2017 1.685 Oktober 2017 1.728 November 2017 1.843 Dezember 2017 1.369 Januar 2018 1.699 Februar 2018 1.673 März 2018 1.627 April 2018 1.712 Mai 2018 1.740 Juni 2018 1.618 Juli 2018 1.810 August 2018 1.843 September 2018 1.617 Oktober 2018 1.807 November 2018 1.813 Dezember 2018 1.333 Januar 2019 2.053 Februar 2019 1.828 März 2019 1.598 6) Wie viele sogenannte Ausbildungsduldungen sind seit dem 01.01.2017 monatlich in Berlin erteilt worden? Wie viele der jeweils begründeten Ausbildungsverhältnisse dauern noch an? Zu 6.: Die Zahl der erteilten Duldungen zum Zweck der Berufsausbildung nach § 60a Abs. 2 S. 4 Aufenthaltsgesetz (sogenannte Ausbildungsduldung) wird statistisch nicht gesondert erfasst. Seit dem zweiten Halbjahr 2017 wird die Zahl der Inhaber einer solchen Duldung (Bestandszahl) halbjährlich ermittelt: Erteilte Duldungen gem. § 60 a Abs. 2 S. 4 AufenthG Quelle: Auswertung des Fachverfahrens der Ausländerbehörde Berlin Stichtag Inhaber einer Ausbildungsduldung 31.12.2017 104 30.06.2018 148 31.12.2018 220 Zu Teilfrage 2 liegen keine Daten vor. 7) In welchen zehn häufigsten Berufen erfolgt diese Berufsausbildung? Seite 8 von 8 8) Welche Unternehmen mit je wie vielen Ausbildungsverhältnissen sind die zehn häufigsten Arbeitgeber ? (Sofern eine vollständige Auflistung nicht möglich sein sollte, wird um Beantwortung zu allen Landesbeteiligungen gebeten) Zu 7. und 8.: Entsprechende statistische Erfassungen liegen nicht vor. Berlin, den 10. Mai 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport