Drucksache 18 / 18 713 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 28. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. April 2019) zum Thema: Was tun, wenn ´s brennt? Die JVA Tegel und Antwort vom 16. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Mai 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1/2 Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18713 vom 28. April 2019 über „Was tun, wenn´s brennt? Die JVA Tegel“ ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort zukommen zu lassen und hat daher die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM GmbH) um Stellungnahme gebeten. Von dort übermittelte Angaben wurden nachfolgend zusammengefasst. 1.) Sind dem Senat Gutachten bekannt, nach denen der Brandschutz in der JVA Tegel, dort insbesondere im Haus II, nicht oder nicht ausreichend gewährleistet ist? Hat der Senat aus anderen Quellen Erkenntnisse über derartige Umstände? Aus welchen? 2.) Liegt ein solches Gutachten bei der 100-%-Tochtergesellschaft des Landes Berlin, der BIM GmbH vor? Zu 1. und 2.: Die BIM GmbH hat im Jahr 2017 für die Justizvollzugsanstalt Tegel (JVA Tegel) die Erstellung von Brandschutzgutachten in Auftrag gegeben. Darin erfolgte eine Bewertung hinsichtlich des baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutzes, aufgeschlüsselt nach Prioritäten. Aktuell besteht kein Funktions- und Nutzungsausschluss aufgrund eines fehlenden oder nicht ausreichenden Brandschutzes . Verbesserungen in Bezug auf den Bestand befinden sich aktuell in Planung. Erkenntnisse aus anderen Quellen sind dem Senat nicht bekannt. 3.) Falls zu 1) oder 2) „ja“, welchen wesentlichen Inhalt hat dieses Gutachten, seit wann liegt es wem vor und was ist seither veranlasst worden? Zu 3.: Wesentliche Inhalte des Brandschutzgutachtens sind: – die Nachrüstung einer 4-seitigen Türdichtung der Haftraumtüren, – der Austausch von Türen, – die Schaffung von Rauch- und Brandabschnitten, – die Schottung von Wand- und Deckendurchführungen, – die brandschutztechnische Ertüchtigung von Deckenträgern. Das Brandschutzgutachten liegt der BIM GmbH seit 02/2018 vor. Der JVA Tegel wurde in 07/2018 eine Zusammenfassung mit Hinweisen und Informationen hinsichtlich des organisatorischen Brandschutzes übergeben. In 03/2018 wurde ein Architekturbüro mit der Planung einer Brandschutzsanierung beauftragt. Die JVA 2/2 Tegel wurde im Rahmen der Vorstellung der Vorplanung in 06/2018, sowie der Entwurfsplanung in 02/2019 vollumfänglich über den Umfang der Brandschutzsanierung in Kenntnis gesetzt. 4.) Sind dem Senat Gutachten bekannt, nach denen in der JVA Tegel, dort insbesondere im Haus II, nach heutigen Erkenntnissen krebserregende Stoffe verbaut worden sind? Hat der Senat aus anderen Quellen Erkenntnisse über derartige Umstände? Aus welchen? 5.) Liegt ein solches Gutachten bei der 100-%-Tochtergesellschaft des Landes Berlin, der BIM GmbH vor? Zu 4. und 5.: Die BIM GmbH hat im Vorfeld der Planung und der geplanten Umsetzung der Brandschutzsanierung in der – in Frage 4 als Haus II bezeichneten - Teilanstalt 2 ein Schadstoffgutachten in Auftrag gegeben. Dabei wurden in einem nicht frei zugängigen Kellerbereich der Teilanstalt 2 asbesthaltige Rohrhartmäntel festgestellt. Erkenntnisse aus anderen Quellen sind dem Senat nicht bekannt. 6.) Falls zu 4) oder 5) „ja“, welchen wesentlichen Inhalt hat dieses Gutachten, seit wann liegt es wem vor und was ist seither veranlasst worden? Zu 6.: Inhalt des Schadstoffgutachtens ist die Begutachtung, Probennahme und Analytik zur Bewertung schadstoffverdächtiger Materialien. Wesentliche Inhalte sind: – Untersuchung von Wand- und Türanstrichen, – Untersuchung von Kitt an Gittertüren, – Untersuchung von Bodenbelägen, – Untersuchung von Rohrisolierungen. Das Schadstoffgutachten liegt der BIM GmbH seit 09/2018 vor. In 11/2018 erfolgte eine Asbestbewertung auf Basis des Gutachtens. In 12/2018 wurde der Nutzer über die Ergebnisse vollumfänglich informiert. Im Nachgang wurden in direkter Abstimmung zwischen Nutzer und der BIM GmbH Handlungsanweisungen gemäß Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 505 formuliert. Im Rahmen einer vorgezogenen Baumaßnahme wurden Defizite im Kellergeschoss der Teilanstalt 2 beseitigt . 7.) Trifft es zu, dass ein nicht ausreichender Brandschutz oder die Duldung krebserregender Stoffe an einem Arbeitsplatz grundsätzlich den Tatbestand des § 319 StGB erfüllen können? Zu 7.: Für die strafrechtliche Bewertung und Beurteilung von Sachverhalten sind die Strafverfolgungsbehörden zuständig. 8.) Wie viele Insassen und wie viele Beschäftige gibt es gegenwärtig in der JVA Tegel? Zu 8.: Derzeit hat die JVA Tegel 826 Inhaftierte (Stand: 08.05.2019) und 669 Beschäftigte (Stand: 14.05.2019) Berlin, den 16.05.2019 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen