Drucksache 18 / 18 720 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Kristian Ronneburg (LINKE) vom 29. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. April 2019) zum Thema: Schienenersatzverkehr in Marzahn-Hellersdorf und Lichtenberg im Herbst 2019 und Antwort vom 13. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Mai 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Kristian Ronneburg (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18720 vom 29.04.2019 über Schienenersatzverkehr in Marzahn-Hellersdorf und Lichtenberg im Herbst 2019 Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Deutsche Bahn AG (DB AG) und die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) um Stellungnahmen gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie werden in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Frage 1: Wie weit sind die Abstimmungen für den Schienenersatzverkehr für die im Herbst 2019 geplanten Sperrungen der S-Bahn-Abschnitte Springpfuhl - Wartenberg sowie Nöldnerplatz - Wuhletal / Ahrensfelde / Wartenberg? Frage 2: Falls die Abstimmungen bereits abgeschlossen sind, wie sieht das Konzept für den Schienenersatzverkehr insgesamt aus? Antwort zu 1 und zu 2: Die Abstimmungen zum Ersatzkonzept für den Zeitraum der Sperrungen auf den Ostabschnitten der Linien S5, S7 und S75 sind noch nicht abgeschlossen, sondern dauern weiterhin an. Aufgrund der notwendigerweise zeitgleich erfolgenden Abstimmungen zu den zum Teil sehr komplexen Baubetriebs- und Ersatzkonzepten zahlreicher verschiedener Baumaßnahmen im S-Bahn-Netz nehmen diese Abstimmungen naturgemäß eine längere Zeit in Anspruch. Für die hier angefragten Baumaßnahmen liegt der aktuelle Planungs- und Abstimmungsstand weiterhin im Rahmen der üblichen planerischen Vorlaufzeiten von Ersatzkonzepten für baubedingte Sperrungen im S-Bahn- Netz und wird daher als unproblematisch bewertet. 2 Eine zu frühzeitige Erarbeitung und Fertigstellung von Ersatzkonzepten wird hingegen auch bei großen Baumaßnahmen als nicht zielführend eingeschätzt, da hierdurch das Risiko nachträglicher Anpassungsbedarfe steigt, sowohl durch mögliche Änderungen der Sperrkonzeption seitens des Vorhabenträgers DB Netz AG als auch beispielsweise durch Einschränkungen im Straßennetz. Frage 3: Welche Stellen waren in die Abstimmung des Konzepts wie einbezogen? Antwort zu 3: Die Erarbeitung des Ersatzkonzeptes erfolgt durch die S-Bahn Berlin GmbH als betroffenes Eisenbahnverkehrsunternehmen bzw. durch ein von ihr beauftragtes Busunternehmen, das im Rahmen der Planung des Schienenersatzverkehrs (SEV) mit Bussen die zuständigen Genehmigungsbehörden einbezieht. Über die üblichen Planungsprozesse hinaus erfolgt im Fall der hier behandelten Baumaßnahme auch eine umfassende Abstimmung zwischen der S-Bahn Berlin GmbH und dem Bezirk Lichtenberg. Anfragen bezüglich der kapazitiven Verstärkung von als Umfahrung nutzbaren Linien stellt die S-Bahn Berlin GmbH an die BVG sowie an mehrere Eisenbahnverkehrsunternehmen, auch über die Region Berlin und Umgebung hinaus. Mit denjenigen Unternehmen, die entsprechende Ressourcen bereitstellen können, erfolgt ggf. die weitere Abstimmung zur Ausgestaltung dieser Verstärkungen. In alle hier aufgeführten Abstimmungen zum Ersatzkonzept bezieht die S-Bahn Berlin GmbH den Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH (VBB GmbH) als Besteller- und Controllingorganisation der Länder Berlin und Brandenburg für den Schienenpersonennahverkehr mit ein. Die VBB GmbH vertritt hierbei die Interessen der Aufgabenträger des Schienenpersonennahverkehrs. Das gemeinsame Ziel besteht in der Minimierung der Auswirkungen für die Fahrgäste. Frage 4: Welches Ergebnis hat die Prüfung der Verstärkung der Fahrten auf der Linie U5 gebracht? Ist eine Taktverdichtung im SEV vorgesehen? Wenn nein, warum nicht? Frage 5: Welches Ergebnis hat die Prüfung der Kapazitätsausweitung auf den Straßenbahnlinien M4, M5, M6, M8 und 18 gebracht? Sind diese Maßnahmen im SEV vorgesehen? Wenn nein, warum nicht? Frage 6: Welches Ergebnis hat die Prüfung des Einsatzes von Entlastungszügen auf den Linien RB25 und RB26 gebracht? Ist diese Maßnahme im SEV vorgesehen? Wenn nein, warum nicht? Frage 7: Welche Maßnahmen sind auf den betreffenden Bus-Linien der BVG im SEV vorgesehen? Ist hier eine Ausweitung der Kapazitäten vorgesehen? Antwort zu 4 bis zu 7: 3 Die DB AG teilt hierzu mit: „Die Anfragen zu Entlastungsfahrten und Kapazitätserweiterungen befinden sich derzeit mit verschiedenen Verkehrsunternehmen in Abstimmung. Über konkrete Umsetzungspläne einzelner Maßnahmen kann erst nach erfolgreicher Abstimmung berichtet werden.“ Die BVG teilt hierzu mit: „Die Linie U5 kann aufgrund der Baumaßnahmen zur Verlängerung der U5 am Alexanderplatz nicht dichter als im 4 2/3-Takt (Hauptverkehrszeit) verkehren. Ursache ist, dass für den Kehrbetrieb keine Kehranlage, sondern nur die Bahnsteiggleise 1 und 2 wechselweise zum Kehren genutzt werden können. Technisch ist unter dieser Bedingung keine weitere Verdichtung möglich. Die Straßenbahn wird auf allen betroffenen Linien die größtmöglichen Gefäße einsetzen. Eine Taktverdichtung auf den Strecken über das derzeitige Angebot hinaus ist aus betrieblichen Gründen nicht möglich. Bei den Bus-Linien der BVG sind keine kapazitativen Ausweitungen geplant.“ Unabhängig davon wurde im Rahmen der Erarbeitung des Ersatzkonzeptes eine Ausweitung des regulär nur in den Hauptverkehrszeiten auf der U5 angebotenen verdichteten Taktes (4/5/5-Minuten-Takt) auf den Tagesverkehr bis ca. 20 Uhr bei der BVG angefragt und wird geprüft. Ein Prüfergebnis hierzu liegt noch nicht vor. Im Falle der Realisierbarkeit einiger oder aller angefragter kapazitiver Verstärkungen von als Umfahrung nutzbaren Linien werden diese bestellt und durch das Land Berlin als Bestandteil des Ersatzkonzeptes finanziert. Bei den Verstärkerfahrten der Straßenbahnlinien M5, M6 und M8 während der Hauptverkehrszeiten handelt es sich allerdings um Leistungen des regulären Verkehrsangebotes, die infolge von Personalengpässen temporär nicht bzw. nicht vollständig erbracht werden können und ohnehin schnellstmöglich wieder zum Einsatz gebracht werden sollen. Eine gesonderte Bestellung dieser Leistungen im Sinne einer Verstärkung ist deshalb nicht erforderlich. Gleichwohl misst der Senat der stabilen Erbringung dieser Leistungen, auch und gerade im Hinblick auf die hier behandelte S- Bahn-Sperrung, eine große Bedeutung bei. Frage 8: Welche weiteren Bus-Ersatzverkehre sind im Rahmen des Konzepts vorgesehen? Antwort zu 8: Die DB AG teilt hierzu mit: „Für die Sperrung auf der Linie S75 im Abschnitt Springpfuhl – Wartenberg ist ein Ersatzverkehr mit Bussen vorgesehen. Der derzeit in Abstimmung befindliche Routenvorschlag sieht u. a. einen Halt am S-Bahnhof Marzahn mit Anschluss auf die S7 vor. Für die sich anschließenden Sperrungen auf der Linie S7 im Abschnitt Ostkreuz – Ahrensfelde und auf der Linie S75 im Abschnitt Ostkreuz – Wartenberg ist in den betroffenen Bereichen ein Ersatzverkehr mit Bussen vorgesehen. Für zeitgleiche Sperrung auf der Linie S5 im Abschnitt Lichtenberg – Wuhletal ist nach derzeitigem Stand ein SEV von Biesdorf nach Wuhletal vorgesehen.“ 4 Frage 9: Ist zur Beschleunigung des Busverkehrs vorgesehen, eigene Busspuren einzurichten, um die Busse schneller durch den dichten Straßenverkehr zu bringen? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 9: Die DB AG teilt hierzu mit: „Eine Einrichtung von Busspuren zur Beschleunigung des Busverkehrs wird prinzipiell als positiv angesehen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt befinden sich die detaillierten Routenpläne des Ersatzverkehrs in Abstimmung. Erst wenn diese finalisiert ist, kann die weitere Abstimmung zu den einzurichtenden Busspuren mit den zuständigen Stellen aufgenommen werden.“ Berlin, den 13.05.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz