Drucksache 18 / 18 722 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christian Hochgrebe (SPD) vom 21. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. April 2019) zum Thema: Unfallschwerpunkt Luisenplatz/Schlossbrücke/Cahrlottenburger Ufer und Antwort vom 20. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Mai 2019 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Christian Hochgrebe (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18722 vom 21. März 2019 über Unfallschwerpunkt Luisenplatz/Schlossbrücke/Charlottenburger Ufer Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Hat der Senat Kenntnis über eine Unfallhäufung im Bereich Luisenplatz/Schlossbrücke/Charlottenburger Ufer/Bonhoefferufer? Antwort zu 1: Im Jahr 2012 wurde die Verkehrsführung auf dem Luisenplatz neu gestaltet. Unter anderem erhielten Linksabbiegende am Knotenpunkt Otto-Suhr-Allee/ Spandauer Damm/ Kaiser-Friedrich-Straße eine gesonderte Lichtzeichenanlagen-Schaltung und die Führung der Radwege wurde verbessert. Die polizeilich registrierten Verkehrsunfälle (VU) für die Jahre 2009 bis 2018 sowie Januar bis Februar 2019 können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Dabei handelt es sich um Unfälle auf der gesamten Strecke von Otto-Suhr-Allee bis Tegeler Weg, inklusive aller Knoten. Jahr 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 VU 118 88 98 107 97 85 97 86 82 94 13 Bei den insgesamt 275 Verkehrsunfällen seit Januar 2016 auf der gesamten Strecke von Otto-Suhr-Allee bis Tegeler Weg (inklusive aller Knoten) handelt es sich im Wesentlichen um die Unfallursachen „fehlerhafte Fahrstreifenwechsel“ (88) und „ungenügender Sicherheitsabstand“ (138). Die Ursache „nicht angepasste Geschwindigkeit“ wurde lediglich sieben Mal registriert. Eine Unfallhäufungsstelle besteht aktuell nicht. 2 Frage 2: Ist dem Senat bekannt, dass das ausgeschriebene Tempolimit von 30 km/h auf der Schlossbrücke regelmäßig missachtet wird? Antwort zu 2: Eine regelmäßige Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h auf der Schlossbrücke ist der Polizei Berlin nicht bekannt. Durch die Lichtzeichenanlage (LZA) Tegeler Weg/Tauroggener Straße/Mierendorffstraße wird der Verkehrsfluss permanent unterbrochen, um höhere Geschwindigkeiten zu vermeiden. Frage 3: Gibt es regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen in diesem Abschnitt? Falls ja, in welchen Abständen und mit welchen konkreten Ergebnissen? Antwort zu 3: In dem benannten Streckenabschnitt wurden in den Jahren 2016 bis 2018 sowie Januar bis Februar 2019 keine Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen durchgeführt. Die Geschwindigkeitsüberwachung der Polizei Berlin orientiert sich im Wesentlichen an der Verkehrsunfalllage. Im Bereich der Schlossbrücke ist die Unfallsituation unauffällig. Es haben sich im Betrachtungszeitraum lediglich zwei Verkehrsunfälle mit der Ursache „nicht angepasste Geschwindigkeit“ ereignet. Frage 4: Wie bewertet der Senat eine eventuelle Ausweitung des Tempolimits über die Schlossbrücke hinaus vom Luisenplatz bis Schlossbrücke/Tegeler Weg? Antwort zu 4: Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Schlossbrücke wurde nicht aus Gründen der Verkehrssicherheit angeordnet, sondern aufgrund bestehender Bauschäden an der Brücke. Eine räumliche Ausweitung dieser Anordnung bis zum Luisenplatz wäre deshalb auch nicht möglich. Andere Gründe, die eine Herabsetzung der StVO-seitig vorgegebenen innerorts zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h außerhalb der Brücke aus Verkehrssicherheitsgründen rechtfertigen würden, sind nicht vorhanden. Frage 5: Besteht nach Auffassung des Senats die Möglichkeit, eine Anlieger frei Zone im Bereich Charlottenburger Ufer, Eosanderstaße, Lohmeyerstraße und Brauhofstraße einzurichten? Ist derartiges geplant, und wenn nein, warum nicht? Antwort zu 5: Die benannten Straßen befinden sich im untergeordneten Straßennetz und somit nicht in der Entscheidungszuständigkeit des Senats. Über verkehrsbeschränkende Maßnahmen in diesen Straßen entscheidet nicht die zentrale Straßenverkehrsbehörde Verkehrslenkung Berlin (VLB) sondern der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf in eigener Zuständigkeit. 3 Frage 6: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, die gefährliche Abbiegesituation zu entschärfen, die entsteht, wenn Fahrzeuge von der Schlossbrücke in das Charlottenburger Ufer einbiegen und Radfahrende vom Luisenplatz auf die Schlossbrücke nicht beachtet werden? Sind Maßnahmen geplant oder beabsichtigt? Antwort zu 6: Die beschriebene Konfliktsituation beim Linksabbiegen von der Schlossbrücke in das Charlottenburger Ufer wäre ausschließlich auf das Fehlverhalten der Fahrzeugführenden zurückzuführen. Die Verkehrssituation an dieser Stelle ist verkehrssicher gestaltet: Die Fahrzeugführenden biegen von einer eigenen Linksabbiegespur ab. Auf den herannahenden Radverkehr sind uneingeschränkte und sehr gute Sichtbeziehungen gegeben. Durch die am Luisenplatz vorhandene LZA nähert sich der Gegenverkehr pulkartig und es entstehen ausreichend große Lücken in den Fahrzeugfolgen, um sicher abbiegen zu können, ohne den Rad- oder auch Fußverkehr zu gefährden oder zu behindern. Frage 7: Ist dem Senat bekannt, dass viele Autofahrer das Verbot zum Linksabbiegen am Charlottenburger Ufer zum Luisenplatz missachten, und was gedenkt der Senat dagegen zu tun? Antwort zu 7: Ein verbotenes Linksabbiegen vom Charlottenburger Ufer in Richtung Luisenplatz ist der Polizei Berlin nicht bekannt. Verkehrsunfälle mit der Ursache „Abbiegen“ sind in der polizeilichen Unfallstatistik nicht registriert. Frage 8: Ist dem Senat bekannt, dass es durch die vierspurige Fahrspureinteilung an der Schlossbrücke zum Tegeler Weg zu gefährlichen Situationen an dieser Kreuzung kommt, und besteht die Möglichkeit hier eine andere Verkehrsregelung zu finden? Falls ja, welche? Sind Maßnahmen geplant oder beabsichtigt? Antwort zu 8: Von der Schlossbrücke führen drei Fahrstreifen zum Knoten Tegeler Weg. Davon sind durch entsprechende Pfeilmarkierungen nur zwei Fahrstreifen als Linksabbiegefahrstreifen in den Tegeler Weg ausgewiesen. Der dritte (rechte) Fahrstreifen führt nicht in den Tegeler Weg sondern ist zum Geradeausfahren und Rechtsabbiegen vorgesehen. Diese eindeutige Fahrstreifenzuordnung lässt keine Irritationen und darauf zurückzuführende Gefährdungen erkennen. Im Sommer 2019 wird die Schlossbrücke bis zur endgültigen Sanierung für mehrere Jahre baulich beidseitig eingeengt werden. Infolge der Brückensanierung werden dann nur noch zwei Fahrstreifen von der Brücke kommend auf den Knoten Tegeler Weg zuführen und der rechte Fahrstreifen zum Geradeausfahren und Rechtsabbiegen wird sich erst in Höhe des einmündenden Bonhoefferufers entwickeln. Frage 9: Gibt es die Möglichkeit, die Überquerung der Schlossbrücke/Luisenplatz auf Höhe des Goslaer Ufers sicherer zu gestalten, zum Beispiel durch eine Fußgängerampel, Gehwegvorstreckungen etc.? Sind Maßnahmen geplant oder beabsichtigt? 4 Antwort zu 9: Diese Frage ist inhaltlich nicht nachvollziehbar. Das Goslarer Ufer befindet sich nicht an der Schlossbrücke. Berlin, den 20.05.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz