Drucksache 18 / 18 723 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christian Hochgrebe (SPD) vom 21. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. April 2019) zum Thema: Landeshaushaltsordnung und mietfreie Abgabe von öffentlichen Räumen und Antwort vom 16. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Mai 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Christian Hochgrebe (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/ 18 723 vom 21. März 2019 über: Landeshaushaltsordnung und mietfreie Abgabe von öffentlichen Räumen Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Um Ihnen ungeachtet dessen eine Antwort zukommen zu lassen, hat er die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM GmbH) und die Bezirksverwaltungen um Stellungnahme gebeten. Die dem Senat von dort übermittelten Sachverhalte bilden die Grundlage zur Beantwortung der Fragen 1. bis 5. 1. In welchen bezirklichen und landeseigenen Immobilien sind welche Mieter*innen verpflichtet, eine Miete zu zahlen? (Bitte um tabellarische Aufstellung sortiert nach Bezirken) Zu 1.: In allen vermieteten bezirklichen und sonstigen landeseigenen Liegenschaften sind die Mietenden zur Mietzahlung gemäß den jeweils geschlossenen Verträgen verpflichtet. Eine Auflistung nach einzelnen Verträgen kann mangels vermögensträgerübergreifender auswertbarer Datengrundlage im Rahmen einer schriftlichen Anfrage leider nicht erfolgen. 2. Wie hoch ist dabei die erhobene Miete inklusive Nebenkosten? (Bitte um tabellarische Aufstellung sortiert nach Bezirken) Zu 2.: Wegen der Einnahmen wird auf den entsprechenden Einnahmetitel verwiesen (siehe Anlage). Detailliertere Angaben sind mangels auswertbarer Datengrundlage im Rahmen der Beantwortung einer schriftlichen Anfrage leider nicht möglich. 3. Inwieweit werden diese Mieten selbständig von den Mieter*innen aufgebracht und nicht zusätzlich durch Bezirk oder Land subventioniert? (Bitte um tabellarische Aufstellung sortiert nach Bezirken und Benennung der jeweiligen Subventionshöhe) - 2 - 4. Sind dabei alle Mieter*innen dazu angehalten, eine Miete zu entrichten, oder werden Liegenschaften unter dem rechtlichen Aspekt zur Sport- und Jugendförderung (vgl. Ziffer 4 (1) SPAN i.V.m. § 14 (2) SportFG sowie § 47 (3) AG KJHG) unentgeltlich abgegeben? Zu 3. und 4.: Die Fragen werden im Zusammenhang beantwortet. Die Überlassung landeseigener Liegenschaften (Grundstücke, Gebäude und Räume) unter Wert ist eine Zuwendung . Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger sind haushaltsrechtlich transparent dargestellt in der Allgemeinen Erläuterung zum betreffenden Kapitel (Hauptverwaltung) im Haushaltsplan bzw. dem jeweiligen Bezirkshaushaltsplan vorangestellt. 5. Wie bewertet der Senat die verschiedenen rechtlichen Grundlagen, die dazu führen, dass vor allem soziale oder kulturelle gemeinwohlorientierte Angebote eine Miete zur Nutzung der öffentlichen Räume entrichten müssen? Zu 5.: Die Liegenschaftspolitik des Landes Berlin ist transparent und nachhaltig. Deshalb decken die Mieten, unabhängig davon, ob sie aus dem Haushalt finanziert werden oder nicht, die Kosten für den Erhalt der Gebäudesubstanz, notwendige Ertüchtigungen (z.B. Brandschutz, energetische Maßnahmen, Barrierereduzierung) sowie die Bewirtschaftung ab. Der Sanierungsstau soll nicht weiter ansteigen. Kein Vermögensträger des Landes Berlin ruft unverhältnismäßige Mieten auf. Berlin, den 16. Mai 2019 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen