Drucksache 18 / 18 726 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Clara West (SPD) vom 24. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. April 2019) zum Thema: Umsetzung Freiheits- und Einheitsdenkmal und Antwort vom 13. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Mai 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Frau Abgeordnete Dr. Clara West (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18 726 vom 24.04.2019 über Umsetzung Freiheits- und Einheitsdenkmal Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist es abzusehen, dass es bei der Umsetzung des geplanten Denkmals für Freiheit und Einheit auf der Schlossfreiheit zu Verzögerungen gegenüber dem Zeitplan kommen wird oder kommen könnte? Antwort zu 1: Ein detaillierter Zeitplan des Bundes zum Bau des Freiheits- und Einheitsdenkmals (FED) ist dem Senat nicht bekannt. Nach Auskunft des Bundesministeriums des Innern für Bau und Heimat soll aufgrund der Beschlusslage des Deutschen Bundestages im September 2019 mit den Bauarbeiten begonnen werden. Dazu wude im Dezember 2018 eine Vereinbarung mit dem Büro Milla & Partner abgeschlossen, die das Freiheits- und Einheitsdenkmal als Generalunternehmer errichten sollen. Frage 2: Wenn ja, aus welchen Gründen? Antwort zu 2: Ob ein Baubeginn - wie seitens des Bauherrn beasichtigt - im September d. J. möglich ist, hängt u. a. von der Schaffung einer Zufahrt auf den Sockel über die Baustelle der U 5 ab. Nach Auskunft des zuständigen Projektleiters der Baumaßnahme U 5 könnte die Zufahrt voraussichtlich ab September ermöglicht werden. 2 Frage 3: Abgesehen vom laufenden Bauprozess im Rahmen der Erweiterung der U-Bahnlinie 5 – gibt es weitere Gründe, aus denen sich eine Verzögerung für den Bau des Denkmals ergibt bzw. ergeben könnte? Antwort zu 3: Ggf. könnten sich aus Auflagen der Naturschutzbehörde im Zusammenhang mit den in den Gewölben beheimateten Fledermäusen sowie aufgrund denkmalschutzrechtlicher Vorgaben im Hinblick auf die Belastung des Sockelbauwerks durch Großbohrgeräte und der sehr beengten räumlichen Stuation durch die beiden Großbaustellen (U 5 und Humboldt Forum einschließlich Außenanlagen) Verzögerungen bei den Bauarbeiten für das FED ergeben. Frage 4: Inwiefern hat die Errichtung des Flussbades bzw. der Freitreppe Einfluss auf die Umsetzung des Denkmals und ergeben sich diesbezüglich Veränderungen im Zeitplan? Antwort zu 4: Die Errichtung der geplanten Freitreppe am Spreekanal im Zusammenhang mit dem Flussbad-Projekt kann unabhängig vom Bau des Freiheits- und Einheitsdenkmals erfolgen und hat keinen Einfluss auf den Zeitplan des Denkmals. Die Realisierung der Treppenanlage ist frühestens nach Beräumung der Baustelle durch die U 5 – also voraussichtlich ab August 2021 – möglich. Frage 5: Inwiefern stimmen sich die beteiligten Behörden (sowohl was Genehmigung anbetrifft, aber auch Bauträgerschaft) auf Bezirks-, Landes und Bundesebene untereinander ab? Antwort zu 5: Beim Freiheits- und Einheitsdenkmal handelt es sich um ein Bauvorhaben des Bundes. Die Zuständigkeit für das Baugenehmigungsverfahren liegt bei der Obersten Bauaufsicht des Landes Berlin. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wurden sowohl die involvierten Landes- als auch Bezirksbehörden beteiligt. Zur Koordinierung der Baumaßnahmen im Bereich des Schlossplatzes finden im Rahmen der Entwicklungsmaßnahme Hauptstadt Berlin, Parlaments- und Regierungsviertel alle zwei Monate Abstimmungsrunden statt, an denen die betroffenen Bundesbehörden, der Bezirk Mitte, die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, die Projektgesellschaft U 5 und die Leitungsträger teilnehmen. Berlin, den 13.05.2019 In Vertretung Lüscher ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen