Drucksache 18 / 18 731 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Kristin Brinker und Frank-Christian Hansel (AfD) vom 29. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. April 2019) zum Thema: Wie viele militärische und sonstige Altlasten/Munition schlummern noch auf dem Flughafen Tegel vor sich hin? und Antwort vom 15. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Mai 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker (AfD) und Herrn Abgeordneten Frank-Christian Hansel (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18731 vom 29.04.2019 über Wie viele militärische und sonstige Altlasten/Munition schlummern noch auf dem Flughafen Tegel vor sich hin? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Abgeordneten: Am 30. September 2005 ging mit der Nummer 15/12857 eine Kleine Anfrage mit dem Titel “Was ist der Unterschied zwischen West- und Ostmunition auf den Flughäfen Tegel und Schönefeld?“ im Abgeordnetenhaus ein, wonach auf dem Flughafen Tegel noch erhebliche Defizite bei der Sichtung und Beräumung der Munition festgestellt werden mussten. In der Antwort auf Frage 2 wird aufgeführt, dass 2005 auf dem Flughafen Tegel eine Untersuchung mit dem Ergebnis durchgeführt wurde, dass „von zusätzlichen Kampfmittelmengen ausgegangen werden (muss)“, jedoch eine Schätzung der Tonnage nicht möglich sei, „weil die Belastungen der einzelnen Flughafenbereiche sehr stark differieren“: Frage 1: Gab es nach 2005 weitere Untersuchungen hinsichtlich Kampfmittelmengen? Antwort zu 1: Ja, es wurden seitens der als Ordnungsbehörde zuständigen Senatsverwaltung nach 2005 kontinuierlich Bergungen auf dem Flughafen Tegel veranlasst. Frage 2: Wie ist der aktuelle Stand bezüglich der Kampfmittelmengen auf den einzelnen Flughafenbereichen? Antwort zu 2: Anhand alter Abgabebelege sind von 1969 bis 1981 auf der Fläche des Flughafens Tegel Kampfmittelmengen von ca. 262 Tonnen beräumt worden. Auf welchen Flughafenbereichen die Kampfmittel beräumt wurden, ist nicht dokumentiert worden. Von 1981 bis 2005 sind keine systematischen Beräumungen auf dem Flughafengelände 2 dokumentiert. Von 2005 bis heute wurden auf dem zivilen Bereich weitere ca. 36 Tonnen Kampfmittel geborgen. Frage 3: Ist der militärische Teil des Flughafens inzwischen komplett beräumt? Wenn nein, warum nicht und welche Teile sind noch nicht beräumt? Antwort zu 3: Da die Beräumung des militärischen Bereichs in der Zuständigkeit des Bundes liegt, kann der Senat über die auf dieser Fläche beräumten Kampfmittelmengen keine belastbaren Angaben machen. Nach dem Kenntnisstand des Senats ist der militärische Teil des Flughafens mit Ausnahme bebauter Bereiche komplett beräumt. Frage 4: Wie ist der Stand der Beräumung des zivilen Teils von Tegel? Antwort zu 4: Eine Beräumung von Kampfmitteln wird in der Regel bei erforderlichen Eingriffen in den Boden (z.B. bei anstehenden Bebauungen) veranlasst, da in diesen Fällen eine von Kampfmitteln ausgehende, konkrete Gefahr nicht uneingeschränkt ausgeschlossen werden kann. Die Bereiche, auf denen die Berliner Flughafengesellschaft Bodeneingriffe durchführt, werden vorab komplett beräumt. Von den unbebauten Flächen wurden bisher gut 10 % des zivilen Teils vom Land Berlin und der Berliner Flughafengesellschaft mbH beräumt. Frage 5: Wie viele Tonnen Munition wurden auf dem Flughafen Tegel bisher beräumt und wie viele Tonnen müssen nach dem heutigen Stand noch geborgen und unschädlich gemacht werden? Antwort zu 5: Bisher wurden auf dem Flughafen Tegel exklusive des militärischen Bereichs ca. 298 t (262 t + 36 t) Kampfmittel geborgen. Über die Menge / Tonnen der Kampfmittel, die auf den Flächen des Flughafens Tegel noch geborgen werden, kann keine belastbare Aussage getroffen werden. Frage 6: Kann der Senat ausschließen, dass nach den entsprechenden Beräumungen noch Kampfmittel auf dem Gelände vorhanden sind? Antwort zu 6: Der Umfang der Beräumungen richtet sich grundsätzlich nach der Nutzung der Grundstücke bzw. Flächen. Solange von der tatsächlichen und beabsichtigten Nutzung keine Gefahren von Kampfmitteln ausgehen, ist eine vollständige Beräumung, die einer 3 Kampfmittelfreiheit gleichkommt, gemäß § 1 Abs. 2 der „Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel (Kampfmittelverordnung)“ nicht erforderlich. Frage 7: Welche weiteren Kontaminationen bzw. Altlasten sind dem Senat auf dem Flughafengebiet Tegel bekannt? Bitte unter Angabe der entsprechenden Altlasten-Gutachten. Antwort zu 7: Dem Senat liegen zurzeit keine ausreichenden Informationen zur abschließenden Bewertung der Altlasten bzw. Kontaminationen auf dem Flughafengebiet vor. Frage 8: Wie viele Flächen (in ha) wurden diesbezüglich bereits saniert und wie hoch waren die Kosten der Sanierung? Bitte kartographisch ausweisen. Antwort zu 8: Die Sanierung von Altlasten lag und liegt in der Verantwortung des Nutzers. Dem Senat sind keine Angaben zur Größenordnung der bisher sanierten Flächen und den damit verbundenen Kosten bekannt. Frage 9: Welche Flächen sind noch zu sanieren (in ha)? Wann und zu welchen Kosten werden diese saniert? Antwort zu 9: Der Umfang der noch zu sanierenden Flächen und die damit verbundene Höhe der Kosten kann erst nach der Einstellung des Flugbetriebes ermittelt werden. Berlin, den 15.05.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz