Drucksache 18 / 18 740 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten June Tomiak (GRÜNE) vom 29. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Mai 2019) zum Thema: Antisemitismus an Berliner Schulen 2018 und Antwort vom 16. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Mai 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete June Tomiak (GRÜNE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18740 vom 29. April 2019 über Antisemitismus an Berliner Schulen 2018 ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Liegen seit der letzten Anfrage (18 / 14 016) neue Erkenntnisse vor? Falls ja: a) In welchem Rahmen ist die Auseinandersetzung mit Antisemitismus Teil des Lehrercurriculums im Land Berlin? b) Wie werden Lehrkräfte für antisemitische Äußerungen und den Umgang damit sensibilisiert? In welchem Rahmen wird im Unterricht über den Nahostkonflikt aufgeklärt? Wie wird hierbei Bezug genommen auf antisemitische Stereotype aus dem spezifischen Kontext? 2. Erachtet es der Senat als gewährleistet, dass das Berliner Lehrpersonal hinreichend ausgebildet ist, antisemitische Ausfälle oder Gewalttaten an Schulen zu verhindern? Zu 1. und 2.: Siehe Antwort auf die Schriftliche Anfrage 18/10306. 3. Gab es 2018 Fort- oder Weiterbildungen für Lehrpersonal zum Themenkomplex Antisemitismus? Falls ja, welche waren das, wie oft fanden diese jeweils statt und wie viele Teilnehmende verzeichneten die Fort- und Weiterbildungen jeweils im Einzelnen? Zu 3: Die Regionale Fortbildung Berlin bietet zur Prävention von Antisemitismus fortlaufend Fortbildungen und Beratungen zu folgenden Themenfeldern an: Verständnis und Dialog bzw. Trialog der Weltreligionen im Rahmen der Demokratieerziehung, Umgang mit Vielfalt - Antisemitismus als Teilthema, Classroom Management für interkulturelle Klassen (Respekt, interkulturelle Kompetenzen, Umgang mit Konflikten); Prävention religiös motivierter 2 menschenrechtsfeindlicher Einstellungen. Im Juni 2018 fand ein Fachtag für Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher und das weitere pädagogische Personal zur Antisemitismus-Prävention in der Grundschule statt. In Reaktion auf antisemitische Vorfälle führt die Regionale Fortbildung in Kooperation mit dem ZWST e.V. (Kompetenzzentrum für Prävention und Empowerment) die modulare Reihe „ACT – Acceptance Commitment Training“ durch. Der Verein für Demokratie und Vielfalt in Schule und beruflicher Bildung e.V. bietet Fortbildungen und Beratungen und Coaching im Projekt „Berliner (Berufs)Schulen für weltanschauliche und religiöse Vielfalt“ mit dem Ziel an, Lehrkräfte über Inhalte wie Religion, Grundrechte, Antisemitismus, Islamismus und Radikalisierung zu informieren und Beratungskompetenzen in diesen Themenfeldern zu erwerben. Ein weiterer Kooperationspartner, ufuq, bietet zur Prävention von religiös begründetem Online- Extremismus Veranstaltungen an. Zweijährige Fortbildungsreihen zu den Demokratiecurricula „Hands for kids“ und „Hands across the campus“ werden regelmäßig angeboten, um Schulteams in ihrer Prozessbegleitung zur Förderung demokratischer Werte zu unterstützen. Die Erfassung der Angaben zur Anzahl der Veranstaltungen und der jeweils Teilnehmenden ist aufgrund der verschiedenen Zuständigkeiten in der Regionalen Fortbildung Berlin und begründet mit der kurzfristigen Schriftlichen Anfrage nicht zu leisten. 4. Wie viele antisemitische Vorfälle gab es im Jahr 2018 an Berliner Schulen? a) Bitte aufschlüsseln nach Art des Vorfalls, Datum und Schule. b) Wie viele dieser Vorfälle richteten sich gegen das Lehrpersonal, Schüler*innen, Sozialarbeiter*innen oder andere Personengruppen? Bitte aufschlüsseln. Zu 4. a) und b): Vorbehaltlich der letzten Prüfung, die in der 21. Kalenderwoche 2019 erfolgt, wurden im Jahr 2018 bei der Antidiskriminierungsbeauftragten für Schulen 24 Fälle von Antisemitismus gemeldet, betroffen waren eine Lehrkraft und 23 Schülerinnen und Schüler, wobei nicht alle Betroffenen Jüdinnen und Juden waren (darunter z.B. zwei Muslima mit vermeintlich „jüdischen“ Namen). Aus Datenschutzgründen kann nicht nach Datum und Schule aufgeschlüsselt werden. c) In wie vielen Fällen zogen diese Vorfälle schuldisziplinarische Verfahren nach sich? Falls keine schuldisziplinarischen Maßnahmen ergriffen wurden, warum ist dies im Einzelnen jeweils nicht erfolgt? Zu c): In 18 Fällen sind Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahmen an den Schulen getroffen worden. In sechs Fällen haben sich die Betroffenen zu einem vertraulichen Beratungsgespräch an die Antidiskriminierungsbeauftragte gewandt und wünschten keine Benachrichtigung und Intervention der Schule. 3 d) In wie vielen dieser Fälle wurden Disziplinarverfahren eingeleitet oder arbeitsrechtliche Maßnahmen ergriffen, wie sahen diese im Einzelnen aus und gegen wen richteten sich diese? Falls keine dieser Maßnahmen ergriffen wurde, warum ist dies im Einzelnen jeweils nicht erfolgt? Zu d): Im Jahr 2018 wurden keine Disziplinarverfahren wegen antisemitischer Vorfälle geführt. Die Recherche, warum dies im Einzelnen jeweils nicht erfolgt ist, ist angesichts der Kurzfristigkeit Schriftlicher Anfragen nicht zu leisten. f) In wie vielen Fällen zogen diese Vorfälle Ermittlungen von Polizei/Staatsschutz nach sich? Zu f): Für das Jahr 2018 wurden bislang 17 Fälle im Sinne der Anfrage im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) registriert: Zähldelikt Quartal Bezirk § 130 StGB Volksverhetzung I Friedrichshain-Kreuzberg § 130 StGB Volksverhetzung I Friedrichshain-Kreuzberg § 185 StGB Beleidigung I Tempelhof-Schöneberg § 86a StGB Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen I Charlottenburg-Wilmersdorf § 130 StGB Volksverhetzung I Treptow-Köpenick § 130 StGB Volksverhetzung I Lichtenberg § 130 StGB Volksverhetzung II Reinickendorf § 86a StGB Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen II Steglitz-Zehlendorf § 130 StGB Volksverhetzung II Neukölln § 130 StGB Volksverhetzung II Mitte § 130 StGB Volksverhetzung II Steglitz-Zehlendorf § 86a StGB Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen III Pankow § 130 StGB Volksverhetzung III Mitte § 86a StGB Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen III Pankow § 130 StGB Volksverhetzung III Mitte § 130 StGB Volksverhetzung IV Neukölln § 130 StGB Volksverhetzung IV Steglitz-Zehlendorf 4 Erläuterungen: StGB Strafgesetzbuch In allen Fällen wurden die Ermittlungen beim für die Bearbeitung von Hasskriminalität zuständigen Dezernat des Polizeilichen Staatsschutzes im Landeskriminalamt Berlin geführt. Berlin, den 16. Mai 2019 In Vertretung Beate Stoffers Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie