Drucksache 18 / 18 744 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) vom 30. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Mai 2019) zum Thema: Berlin: Amtssprache Deutsch - Dolmetscher für Schöffen und Antwort vom 16. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Mai 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18744 vom 30. April 2019 über Berlin: Amtssprache Deutsch – Dolmetscher für Schöffen -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Personen wurden seit 2000 zu Schöffen berufen? Zu 1.: Die Anzahl der in Berlin vom Schöffenwahlausschuss seit dem 1. Januar 2001 gewählten Schöffinnen und Schöffen stellt sich wie folgt dar: Schöffenperiode Amtsgericht Tiergarten Landgericht Berlin gesamt 2001 - 2004 3.362 statistisch nicht erfasst 2005 - 2008 2.328 3.565 5.893 2009 - 2013 2.328 3.500 5.828 2014 - 2018 2.320 3.396 5.716 2019 - 2023 1.934 3.020 4.954 2. Wie viele Personen wurden abgelehnt und wurden nicht zu Schöffen berufen? 2.1 Was sind die Gründe für eine Ablehnung. Falls vorhanden, Bitte nach Kategorien aufschlüsseln. Zu 2.: Auf Grund des Beratungsgeheimnisses und der Nichtöffentlichkeit der Sitzungen des Schöffenwahlausschusses werden diese Angaben statistisch nicht erfasst. 3. In wie vielen Fällen wurden Personen ohne hinreichende Deutschkenntnisse, in Wort und Schrift, zu Schöffen berufen? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln) 2 4. In wie vielen Fällen wurden Dolmetscher hinzugezogen? 4.1. Wie hoch waren die Gesamtkosten für die Dolmetschertätigkeiten? (Bitte nach Jahren von 2000 aufschlüsseln) 5. Warum nimmt man Personen, die der Amtssprache deutsch nicht hinreichend mächtig sind, in den Schöffenstand auf? 6. Wie viele Fälle gibt es derzeit, Stichtag 30.04.2019, in Berlin? Zu 3. bis 6.: Personen, die mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache nicht für das Schöffenamt geeignet sind, sollen nicht zu dem Amt einer Schöffin und eines Schöffen berufen werden, § 33 Nr. 5 GVG. Dolmetscherkosten sind nicht entstanden, weil Dolmetscher für den Einsatz von Schöffen nicht herangezogen werden. Berlin, den 16. Mai 2019 In Vertretung Margit Gottstein Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung