Drucksache 18 / 18 747 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sven Kohlmeier (SPD) vom 30. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Mai 2019) zum Thema: Urwald an der Wuhle – Wer pflegt den Weg an der Wuhle? und Antwort vom 15. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Mai 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Sven Kohlmeier (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18747 vom 30. April 2019 über Urwald an der Wuhle – Wer pflegt den Weg an der Wuhle? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das Bezirksamt (BA) Marzahn-Hellersdorf sowie auch das Bezirksamt Mitte um Stellungnahmen gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie werden in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Frage 1: Wer ist für die Reinigung und Pflege des Weges entlang der Wuhle in Marzahn-Hellersdorf zuständig? Antwort zu 1: Das BA Marzahn-Hellersdorf hat hierzu mitgeteilt: „Das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) ist für die Reinigung und Pflege verantwortlich.“ Frage 2: Wie häufig wird der Weg gereinigt? Antwort zu 2: Das BA Marzahn-Hellersdorf hat hierzu mitgeteilt: „Die Reinigung des Weges findet nach Bedarf, Notwendigkeit und nutzbaren Kapazitäten statt.“ 2 Frage 3: Wie häufig werden Bäume und Sträucher am Weg an der Wuhle beschnitten? a) Wann und durch wen fand der letzte Beschnitt statt? Antwort zu 3: Das BA Marzahn-Hellersdorf hat hierzu mitgeteilt: „Der Baum- und Strauchschnitt erfolgt entsprechend der Gewährleistung der Verkehrssicherheit. Der letzte Beschnitt fand durch das SGA statt.“ Frage 4: Wie und wie häufig werden die Tümpel und Teiche an der Wuhle gereinigt? Antwort zu 4: Das BA Marzahn-Hellersdorf hat hierzu mitgeteilt: „Aktuell finden keine Reinigungen aufgrund von fehlenden Kapazitäten statt.“ Frage 5: Gibt es auf den unterschiedlichen Wegabschnitten unterschiedliche Reinigungs-, bzw. Pflegezyklen? a) Wenn ja, welche Abschnitte werden warum wie häufig gereinigt? Antwort zu 5: Das BA Marzahn-Hellersdorf hat hierzu mitgeteilt: „Nein. Siehe Antwort zu 2.“ Frage 6: Wie viele Mittel werden jedes Jahr dafür ausgegeben? Antwort zu 6: Das BA Marzahn-Hellersdorf hat hierzu mitgeteilt: „Hierzu liegen keine evaluierten Daten vor.“ Frage 7: Wie schätzt der Senat generell die „Verwilderung“ am Weg an der Wuhle ein? Antwort zu 7: Der Senat kennt die Situation am „Weg an der Wuhle“ nicht aus eigenem Erleben und enthält sich daher einer konkreten Bewertung. Zur grundsätzlichen Einschätzung naturnaher Grünräume siehe Antwort zu 9. 3 Das BA Marzahn-Hellersdorf hat hierzu mitgeteilt: „Es findet eine naturnahe Entwicklung des Wuhletales statt. Aufgrund fehlender Kapazitäten ist das Qualitätsziel einer gepflegten Grünanlage aktuell nicht zu erreichen. Das Minimalziel der Erhaltung von Funktionsfähigkeit und Verkehrssicherheit der Grünanlagen wird meistens gewährleistet.“ Frage 8: Wie werden vergleichbare Wanderwege und Naherholungswege in anderen Bezirken von Berlin gereinigt und gepflegt z.B. die Walter-Nicklitz-Promenade im Bezirk Mitte (Wedding)? a) Wer übernimmt hier die Pflege? b) Wie sind hier die Reinigungs- und Pflegezyklen? Antwort zu 8: Der Senat hat zuständigkeitshalber keine Kenntnis von den eigenverantwortlich durchgeführten konkreten Tätigkeiten der für die Pflege und Unterhaltung der Wege in öffentlichen Grünflächen zuständigen Institutionen (insbesondere Bezirksämter, aber auch Grün Berlin GmbH und weitere). Für das Beispiel Walter-Nicklitz-Promenade teilt das Bezirksamt Mitte von Berlin mit: „Die Pflege und Reinigung von Grünanlagen erfolgt durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Straßen- und Grünflächenamtes. Dies umfasst auch die dort befindlichen Wege. Die Reinigung von Flächen erfolgt anlassbezogen im Rahmen der Verantwortung für die Pflege und Unterhaltung einschließlich Gewährleistung der Verkehrssicherheit, dazu zählen auch die Reinigungshäufigkeit für die öffentlichen Grünanlagen sowie die Aufstellung, Anzahl und Leerung von Abfallbehältern. Die Reinigung der Grünanlagen erfolgt regelmäßig und durchschnittlich zweimal die Woche. Der Grünzug Walter-Nicklitz-Promenade erstreckt sich über eine große Fläche und wird auch vom Ordnungsamt im Rahmen der üblichen Bestreifung kontrolliert. Bis zum Beginn der Vegetationsperiode liegt der Schwerpunkt bei den gärtnerischen Tätigkeiten, vornehmlich bei der Verkehrssicherungspflicht durch Rückschnitte von Gehölzen, da dies zur Sicherung der Lebensräume und Niststätten für Vögel vom März bis Oktober untersagt ist.“ Der Senat geht davon aus, dass sich diese Darstellung auch auf alle anderen Bezirke übertragen lässt. Frage 9: Gibt es der Beantwortung der Anfrage zu dem Thema der Anfrage aus Sicht des Senats noch etwas hinzuzufügen? Antwort zu 9: Eine fachgerechte gärtnerische Pflege und Unterhaltung der öffentlichen Grünflächen in Berlin zeichnet sich vorrangig nicht durch „Reinigung“ oder Maßnahmen gegen „Verwilderung“ wie „Beschnitt“ aus, sondern durch integriertes gärtnerisches Handeln im Spannungsfeld von Gestaltungszielen, Gewährleistung der Verkehrssicherheit sowie diversen Umwelterfordernissen, wie die Beachtung naturschutzrechtlicher Vorgaben (z.B. Vogelschutz) und naturschutzfachlicher Aspekte und Ziele (z.B. Förderung der 4 Biologischen Vielfalt). „Urbane Wildnis“ und „Verwilderung“ in diesem Sinne ist als Stadtnatur ökologisch wertvoller Lebensraum für viele Pflanzen- und Tierarten und daher kein Makel. Die nach den Fragen zu unterstellende Notwendigkeit einer Reinigung des Weges an der Wuhle zeigt, dass offenbar leider von Teilen der Gesellschaft kein angemessenes Handeln erfolgt: Die Verschmutzung öffentlicher Flächen ist nicht erlaubt. Wo keine Papierkörbe bzw. Abfallbehälter angeboten werden, sind mitgebrachte Gegenstände, die nach Gebrauch als Abfall gelten, wieder mitzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Berlin, den 15.05.2019 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz