Drucksache 18 / 18 750 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dirk Stettner (CDU) vom 02. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Mai 2019) zum Thema: Abschied nehmen ist Grundrecht eines jeden Menschen: Berliner Friedhöfe brauchen barrierefreie Zugänge für mobilitätseingeschränkte Bürgerinnen und Bürger und Antwort vom 16. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Mai 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Dirk Stettner (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18750 vom 02.05.2019 über Abschied nehmen ist Grundrecht eines jeden Menschen: Berliner Friedhöfe brauchen barrierefreie Zugänge für mobilitätseingeschränkte Bürgerinnen und Bürger Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Bezirke, die die landeseigenen Friedhöfe verwalten, und die Verwaltung des Evangelischen Friedhofs Weißensee um Stellungnahmen gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie sind in die Beantwortung eingeflossen. Frage 1: Wie viele Friedhöfe gibt es in Berlin? Antwort zu 1: In Berlin gibt es 182 für Bestattungen geöffnete Friedhöfe. Frage 2: Wie viele Friedhöfe sind davon in der Verwaltung des Landes bzw. der Bezirke? Antwort zu 2: In Berlin befinden sich 63 für Bestattungen geöffnete landeseigene Friedhöfe. Ihre Verwaltung ist Bezirksaufgabe. 2 Frage 3: Wie viele landes- bzw. bezirkseigene Friedhöfe haben keinen barrierefreien Zugang zu Kapellen bzw. anderen Orten der Andacht oder des Abschieds? Antwort zu 3: Bei etwa der Hälfte der landeseigenen Friedhöfe sind die Feierhallen derzeit noch nicht barrierefrei zugänglich. Frage 4: Woran liegt es, dass diese Friedhöfe noch nicht mit barrierefreien Zugängen ausgestattet sind? Frage 9: Welche Maßnahmen plant der Senat, damit in möglichst naher Zukunft alle Bevölkerungsgruppen, ob mobilitätseingeschränkt oder nicht an Trauerfeiern auf Berliner Friedhöfen teilnehmen können? Antwort zu 4 und zu 9: Aufgrund von Anforderungen des Denkmalschutzes, von baulichen Herausforderungen bei historischem Gebäudebestand und/oder eingeschränkten Platzmöglichkeiten und von fehlenden finanziellen Mitteln für notwendige bauliche Veränderungen war es bisher nicht möglich, alle Feierhallen auf den landeseigenen Friedhöfen barrierefrei zu gestalten. Die Bezirke sind bemüht, die Situation bei den bisher nicht barrierefreien Feierhallen baldmöglichst zu verbessern. Bei anstehenden Bau- und Restaurierungsmaßnahmen wird selbstverständlich auf die Barrierefreiheit geachtet. Frage 5: Wie ist es konkret um die Barrierefreiheit des Evangelischen Friedhofes Weißensee an der Piesporter Straße 9, 13088 Berlin bestellt? Antwort zu 5: Die Verwaltung des Evangelischen Friedhofs Weißensee teilte dazu mit, dass die Friedhofskapelle nicht barrierefrei zugänglich ist. Sie ist ein Baudenkmal. Bei der Restaurierung der Treppe war der Einbau eines Fahrstuhls deshalb nicht möglich. Die Friedhofsverwaltung ist dennoch bemüht, auch mobilitätseingeschränkten Personen die Teilnahme an Trauerfeiern zu ermöglichen. Frage 6: Werden mobilitätseingeschränkte Bürgerinnen und Bürger auf nicht barrierefreien Friedhöfen unterstützt, damit sie trotzdem Abschied von verstorbenen Familienangehörigen oder Freunden nehmen können? Antwort zu 6: Ja. Den Friedhofsverwaltungen ist es ein wichtiges Anliegen, allen Bürgerinnen und Bürgern die Teilnahme an Trauerfeierlichkeiten zu ermöglichen. 3 Frage 7: Wenn ja; welche Hilfen werden dafür bereitgestellt und wie bzw. wo können sich mobilitätseingeschränkte Bürgerinnen und Bürger darüber informieren? Antwort zu 7: Die Hilfen richten sich nach den örtlichen Gegebenheiten. Teilweise können an Stufen mobile Rampen angelegt werden, vereinzelt gibt es mobile Treppenlifte. Auf einigen Friedhöfen können Rollstühle bereitgestellt werden. Darüber hinaus gibt es im Rahmen der Möglichkeiten Unterstützungen durch das Friedhofspersonal. Auskünfte geben die Friedhofsverwaltungen. Einige Bezirke, wie z.B. Tempelhof- Schöneberg und Treptow-Köpenick, informieren auch auf ihren Internetseiten. Frage 8: Wenn nein; wie verantwortet es der Senat, dass einer bestimmten Bevölkerungsgruppe die uneingeschränkte Teilnahme an einer hoch emotionalen Veranstaltung, wie beispielsweise der Trauerfeier des eigenen Elternteiles, verwehrt wird, wo doch die Herstellung von gleichwertigen Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderung seine Pflicht ist? Antwort zu 8: Entfällt. Berlin, den 16.05.2019 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz