Drucksache 18 / 18 751 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christian Buchholz (AfD) vom 04. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Mai 2019) zum Thema: Finanzielle Förderung der Jugendfreizeiteinrichtung „JUP e.V.“ in Berlin- Pankow – Teil I und Antwort vom 20. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Mai 2019 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Christian Buchholz (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18751 vom 4. April 2019 über Finanzielle Förderung der Jugendfreizeiteinrichtungen „JUP e.V.“ in Berlin-Pankow – Teil I ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Fragen betreffen Sachverhalte, die der Senat nicht in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er hat das Bezirksamt Pankow um Stellungnahme gebeten. 1. War die Jugendfreizeiteinrichtung „JUP e.V.“ in Berlin-Pankow im Jahr 2018 mit einem Fördermittelbetrag in Höhe von 106.752 EUR im Kapitel der Senatsjugendverwaltung veranschlagt (lt. schriftlicher Anfrage DS 18/15224)? Wie hoch waren die tatsächlichen, im Jahr 2018 an den JUP e.V. übertragenen, Fördermittel aus dem Haushalt der Senatsverwaltung für Jugend? Bitte unterscheiden Sie nach Sach- und Personalmittelanteilen! Zu1. : Nein, die Jugendfreizeiteinrichtung JUP e.V. wurde nicht aus dem Etat der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie gefördert. 2. Wurde der Verein im selben Zeitraum von anderen Senatsverwaltungen oder Bezirken gefördert? Zu 2.: Im Haushaltsjahr 2018 wurde der Verein „JUP e.V.“ vom Bezirksamt Pankow gefördert. Die Fördersumme betrug 106.751 €. Davon entfiel ein Betrag in Höhe von 78.114 € auf Personalkosten. 3. Gab es Fördermittel oder andere Zuwendungen aus Bundesmitteln (z. B. Bundesministerien oder Bundesagentur für Arbeit) oder aus EU-finanzierten Projekten? Zu 3.: Nach Auskunft des Jugendamtes Pankow liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 4. Wie hoch sind die für das Haushaltsjahr 2019 im Haushaltsplan veranschlagten Fördermittel, Zuwendungen oder anderweitige Mittel für das „JUP e.V.“? Welche Förderung hat der Jugendhilfeausschuss Pankow für das Jugendzent-rum „JUP e.V.“ in Pankow für 2019 vorgesehen? Zu 4.: Für das Haushaltjahr 2019 bewilligte der Kinder- und Jugendhilfeausschuss Pankow für „JUP e. V.“ eine Förderung in Höhe von 108.622 €. 5. In welchen Zuständigkeitsbereich entfällt die Entscheidung über die Unterstützung des „JUP e.V.“ mit öffentlichen Mitteln? Welchen Abteilungen des Bezirksamtes obliegt die diesbezügliche Entscheidung? In welchen Ausschüssen und Sitzungen der BVV Pankow wurde dieses im Jahre 2018 beraten? Zu 5.: Über die Fördersummen für einzelne Projekte beschließt der bezirkliche Kinder- und Jugendhilfeausschuss gemäß der gesetzlichen Regelungen des Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) Kinder- und Jugendhilfe und Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG). Die Entscheidung über die Gesamtfördersumme der Jugendhilfe für Jugendarbeit obliegt der Bezirksverordnetenversammlung Pankow. Diese beschloss in ihrer Sitzung am 13.08.2017 über den Haushaltsplan 2018/2019 und die Förderung der öffentlich geförderten Träger der Jugendhilfe. Die verwaltungsgemäße Umsetzung obliegt der Abteilung Jugend, Wirtschaft und Soziales des Bezirksamts Pankow. Berlin, den 20. Mai 2019 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie